CB 750 1992 entdrosseln

  • Hallo Gemeinde,
    ich bin neu im Forum, ich habe eine Honda CB 750 1992 mit 36 offiziell registrierten kW.
    Wer weiss wie diese Bikes damals gedrosselt wurden und ob sich das vom Aufwand her lohnt sie "offen" zu machen?

    Ist so eine hypothetische Entdrosselung überhaupt legal möglich? Die kamen ja von Werk aus in die CH mit diesen 36kW...
    Müsste nachher nochmals geprüft und neuer Fahrzeugausweis erstell werden?

    Freue mich auf eure geschätzten Antworten, besten Dank schon im Voraus.

    Rock hard, ride free!

  • Von den 1980er bis Ende der 1990er Jahre mit Einführung von Euro-1 hatte die Schweiz und Kalifornien die strengsten Vorschriften was Abgas anbelangte.

    Ein Geschichtlicher Abriss findet sich in:
    https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/do…erabgasemis.pdf

    Wie man auf Seite 15 sieht, betrifft dies bei Motorrädern die Period von 1987 bis 1998. Da war die Schweiz "Vorreiter" und kannte schon Euro-1, bevor es das gab.

    Weiter gilt Artikel 4 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html

    Zitat

    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

    2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.

    3 Werden an bereits im Verkehr stehenden Fahrzeugen tiefgreifende Änderungen vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung vor der Weiterverwendung (Art. 34 Abs. 2) geltenden Recht beurteilt. Tiefgreifende Änderungen sind namentlich:

    a. Änderungen, die das Konzept des Fahrzeugs verändern, wie der Austausch ganzer Karosserien oder der Einbau von Antriebseinheiten, die nicht aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
    b. Änderungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wie das nachträgliche Anbringen von gefährlichen aerodynamischen Anbauteilen.


    Ergo: Legal nicht wirklich *) möglich. Aber bei vielen Vergasser ist durch "Abnützung" oder andere komischen Umstände das Loch der Hauptdüse grösser als am Tag der Auslieferung :kissing_face:

    *) Theoretisch könnte man das Ding mit einer Einspritzung und Kat ausstatten. Aber dann müsste man evtl. auch alle andere Euro-4 Regeln einhalten was mit einem luftgekühlten Motor anscheinend nicht so einfach möglich ist. Unter Euro-3 und früher wäre das noch einfacher gewesen.

    Evtl. hält man die damals geltende Grenzwerte bei offener Leistung auch nur mit einem Kat. ein und es gilt als Änderung gemäss Epoche. Bei beiden Varianten müsste man aber die entsprechende Gutachten und Messung von einer anerkannten Prüfstelle haben welche das Einhalten der Abgassvorschriften bestätigt und dann eine Einzelzulassung beantragen. Kosten? Ein paar tausend Franken.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (9. Mai 2019 12:06)

  • Danke Dir für die Recherche und Auskunft :thumbup:
    Dann werde ich mich mal auf die Suche nach abgenutzten Hauptdüsen machen....

    Rock hard, ride free!

  • Vergleiche dazu am besten in Microfiches/Teilekatalog welche Unterschiede an Vergaser und Luftfilterkasten zwischen den CH/Kalifornien und den normalen Versionen bestehen, da mit Du auch ja die richtigen Teile bestellst.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @sevenfiftyGB; Bevor Du gross suchst, schau erst mal was heute verbaut ist. Oft wurden solche Töffs nach dem Einlösen schon auf die ursprüngliche Leistung "frisiert", im FZ-Ausweis verblieb aber der ursprüngliche Eintrag.

    Versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalles zu Problemen kommen, wenn der Töff eine grössere Leistung als eingetragen und auch versichert, besitzt. Wenn Du nichts änderst kannst Du Dich darauf berufen, Du hättest nichts gewusst und den Töff schon in gutem Glauben so gekauft.

  • Tja, dürfte mit ein Grund sein, weshalb Veteranenfahrzeuge (hier eine CB 750 von 71) mit damals noch offener Leistung zu so hohen Preisen gehandelt werden: https://www.ricardo.ch/de/a/honda-cb-…leinanzeigen.ch

    Wie die CH-Drosselung (nur aufgrund Abgasvorschriften) gemacht ist, kann ich nicht sagen, mit bisschen Glück ähnlich der 35 KW Drossel nur mit Gasanschlag-Begrenzer https://www.zietech.de/motorrad-teile…ietech_standard

    Ich gehe davon aus, dass die Kiste bereits "offen" ist (die Dinger wurden teilweise gar nie so ausgeliefert bzw. beim ersten Service gleich umgebaut), was natürlich nicht heisst, dass das immer so sein muss. Seitens Drossel ist leider sehr viel möglich von CH-Nockenwellen über CH-Spezifische Vergaser (mit etwas Glück nur "CH-Bedüsung"), Ansaugstutzen mit verringertem Durchmesser (auch schon mal nur eine Unterlegscheibe mit Loch) oder (was dann echt mies ist) mit speziellen CH-Abgasanlagen welche man so heute leider gar nicht mehr bekommt und welche nach Rostbefall leider das ganze Motorrad reif für die Schrottpresse machen.

    Tipp: geh mal zum Händler (evtl. sogar Spezialist für ältere Modelle) und frag den. Teilweise sind aussen auf den "CH-Teilen" Nummern drauf an welchen man sofort erkennt ob das eben CH-Version ist oder nicht.

    Seitens Versicherung sehe ich weniger ein Problem (die geht in der Regel nach Ausweis-Kategorie und Hubraum, Leistung ist selten von Belang), denn hier verstösst man ja gegen keine Regel - das ist ganz anders, wenn Fahranfänger statt gedrosselt offen fahren, denn dort macht die Versicherung durchaus einen Unterschied. Heisst natürlich nicht, dass das legal ist, denn mit anderer Leistung als im Ausweis eingetragen (auch wenn die Kiste ja seitens Hersteller so ausgeliefert wurde, also Bremsen/Fahrwerk die Leistung durchaus verkraften, was bei "Tuning" zumindest seitens MFK angezweifelt wird) so verstösst man gegen geltende Zulassungsvorschriften und riskiert damit satte Bussen.

    Solange in der Schweiz bei Prüfungen die Abgaszusammensetzung nicht gemessen wird (soll ja wohl irgendwann mal kommen?) sehe ich da nicht mal grössere Probleme bei der MFK wenn das Set-Up auf Original zurückgesetzt wird, wie erwähnt könnte das an Kosten (oder eben an Abgasanlagen) scheitern, denn da sind die Prüfer mittlerweile echt schlecht drauf zu sprechen wenn man keine entsprechenden Papiere hat (und die wissen ganz genau mit welchen Nummern die CH-Versionen versehen sein müssen damit das "CH-Original" ist).

    Suche nach "ausgelutschten" Düsen (nennt man das kreative Wortfindung um "Werksbedüsung" nicht zu verwenden?) ist somit sicher ein Thema, bringt aber nur was wenn's denn wirklich nur über die Düsen gelöst ist, was leider oft nicht der Fall ist.

  • Hi Yam660,
    Besten dank für deine ausführlichen Erklärungen, sehr hilfreich. Ich werde mich da mal schlau machen was verbaut ist. Vom Fahrfeeling sind das aber eher die verzeichneten 36 kW.

    Rock hard, ride free!

  • Ergänzend da ich auch Töffs aus dieser Zeit hatte wurde da so folgendes praktiziert

    - Schieberanschläge in Vergaser
    - Reduktion des Ansaugvolumens (je nachdem durch Luftfilter, oder aber durch "Unterlagsscheiben" zwischen Drosselklappe und Einlassventil
    . Reduktion Auspuffdurchflussvolumen -> Büchsen/Unterlagsscheiben im Auspuffflansch oder aber spezielle CH Auspüffe, welche innen durch zusätzliche Schikanen versehen wurden (z. Bsp. Gixxer 1100 -> must Auspuff per Microfish mit italienischem vergleichen, der war offen, hat aber ein anderes Nummer eingestempelt :winking_face:

    Natürlich wurden egal der Art der Drosselung andere Bedüsung und auch andere Düsennadeln verwendet -> Eine Original Bedüsung/Benadelung bringt DIR also nichts, bzw. nur Aerger (Kiste säuft ab) wenn die mechanischen Massnahmen der Drosselung nicht entfernt werden :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Um bei diesen CH-Versionen die "groben" Sachen (wie eben eingelegte Unterlegsscheiben im Ansaugtrackt bzw. vor dem Krümmer) zu checken genügt es mal die Stutzen zu lösen (sind ja Gummi-Teile mit Schellen) und auf beiden Seiten vom Vergaser zu schauen ob dort so was "komisches" verbaut ist. Wie erwähnt: ist selten der Fall, da die Dinger innert paar Minuten rausgenommen werden können, bei der PanEuropean wurden z.B. andere Ansaugstutzen verbaut, da kommt man um einen Neukauf von Teilen nicht rum (waren bei mir aber auch schon "offen").

    Gleiches beim Krümmer (also Auslass Motor), dort waren bei mir bei der Deauville völlig vergammelte Reduzierscheiben drin - Entfernung hat nix gebracht (bin mir aber auch nicht mehr ganz sicher ob das wirklich Reduzierscheiben waren oder bei Auslieferung mal hätten Dichtungen darstellen sollen, Reduzierung war jedenfalls nur minimal). Beim Krümmer aufpassen auf die Schrauben (mit den Jahren und der Hitze vom Motor gammeln die schon mal so brutal fest, dass die brechen können) und am Besten schon vor irgendwelchen Schrauberarbeiten neue Krümmerdichtungen besorgen, die können bei der Aktion auch gleich getauscht werden (muss nicht unbedingt sein, aber schaden kann's ja nicht).

    Sind halt so Kleinigkeiten wo man sogar als Nicht-Schrauber schnell mal hinkommt (sowieso bei unverkleideten Motoren mit Luft-/Ölkühlung) und nicht viel kaputt machen kann. Da es aber oft nicht so einfach zu lösen ist, kommt man nicht rum abzuklären wie denn diese elende CH-Drosselung genau sein müsste, sonst schraubt man die ganze Kiste auseinander und findet eben trotzdem nichts weil halt ganze Bauteile gewechselt werden müssen.

    Bei der Bedüsung selber gab es sogar Umbaukits auf die CH-Bedüsung (z.B. 750er Super Tenere) weil die im Originalzustand zu viel Benzin geschlürft hat aufgrund der fetten Abstimmung - immer muss Original eben auch nicht immer besser sein (hat meines Wissens kaum Einfluss auf die Leistung gehabt, die wurde anders, ich glaub Reduzierbuchsen und CH-Auspuffanlage, auf die 27 Kw für die CH-Zulassung gebracht)

  • Versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalles zu Problemen kommen, wenn der Töff eine grössere Leistung als eingetragen und auch versichert, besitzt. Wenn Du nichts änderst kannst Du Dich darauf berufen, Du hättest nichts gewusst und den Töff schon in gutem Glauben so gekauft.

    Meine Versicherung scheint nach Hubraum und nicht nach Leistung zugehen. Die F650 mit halb soviel kW ist teurer als die FZ6.

    Tja, dürfte mit ein Grund sein, weshalb Veteranenfahrzeuge (hier eine CB 750 von 71) mit damals noch offener Leistung zu so hohen Preisen gehandelt werden: http://www.ricardo.ch

    Eher weil es sich um ein CB 750 Four mit 4-4 Auspuff und nicht um eine CB Sevenfifty handelt. Auch in Deutschland und der Rest der Welt sind die Preise bei diesen beiden Fahrzeuge nicht vergleichbar.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hi Yam660,
    Besten dank für deine ausführlichen Erklärungen, sehr hilfreich. Ich werde mich da mal schlau machen was verbaut ist. Vom Fahrfeeling sind das aber eher die verzeichneten 36 kW.

    Hi Yam660,
    Besten dank für deine ausführlichen Erklärungen, sehr hilfreich. Ich werde mich da mal schlau machen was verbaut ist. Vom Fahrfeeling sind das aber eher die verzeichneten 36 kW.

    Lieber sevenfiftyGB! Dein Beitrag ist schon eine Zeit lang her, aber konntest Du herausfinden wie die Drosselung bei Deiner Maschine umgesetzt war? Habe das gleiche Problem, auch eine Schweizer Sevenfifty `92 ..Mein Mechaniker kann nichts finden, die Bedüsung passt, in den Ansaugstutzen ist auch nichts, aber vom Fahrverhalten definitiv nicht mehr als 50 PS, alles über 6000 Touren ist irgendwie zäh..Dankeschön und LG