Motorrad Eintragen lassen ohne Prüfung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe seit 1 Jahr die A- Prüfung und möchte mir ein Motorrad erwerben, welches 36kw hat. Da mein Führerschein aber auf <35kw Motorräder beschränkt ist, darf ich das Motorrad nicht fahren. Darf ich mich trotzdem als Besitzer des Fahrzeugs eintragen lassen und ein Nummernschild anfordern? Oder gibt es einen Weg, wie man ein Motorrad temporär (und legal) um 1kw drosseln kann? Oder drücken sie ein Auge zu bei einer 1kw Differenz?


    Meine zweite Frage ist, wenn das Motorrad beim Ankauf nicht ab MFK ist, kann ich verlangen, dass er das Motorrad prüfen geht? Oder muss ich ein Risiko aufnehmen und es nach dem Kauf selbst prüfen gehen?


    Danke im Voraus für die Antworten, bin langsam am verzweifeln.

  • Du kannst sich als Halter eintragen lassen und eine Nummer beziehen, aber du darfst es nicht fahren. Die meisten Motorräder lassen sich drosseln, aber kommt immer auf den Typ draufan, ob dies auch wirklich möglich ist und wie das zu geschehen hat. Und nein, sie drücken kein Auge zu.


    Du kannst es indirekt verlangen, indem Du es ungeprüft nicht kaufst. Prüfen musst du es erst nach Ablauf der Frist des Prüfungsintervalles, wenn Du aufgeboten wirst.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • also besitzen und anmelden auf deinen Namen darfst du auch einen Reisebus, Nur fahren darfst du das Zeug nur mit dem passendem Führerschein.


    Was deine Forderungen betrifft: fordern kannst du alles, ob du es bekommst steht auf einem anderen Blatt.


    Ich persönlich würde dich vom Platz jagen wenn du mir mit "verlangen" kommen würdest.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Massgeblich ob du die Maschine fahren darfst ist in erster Linie die Leistung die im Fahrzeugsausweis steht. Und wenn da schon 1 Kw mehr drin steht als es der Führerschein erlaubt kommst du da nicht durch mit "Auge zudrücken".

    Honda CB125F

  • Die Grenze ist 35 kW und nicht 36 kW. Denn wenn da Toleranz wäre könnte man auch einfach die Grenze entsprechend anpassen. Oder wenn du unbedingt eine Toleranz willst: Die Grenze ist 34 kW plus 1 kW Toleranz.


    In Deutschland gibt es entsprechende Drosselsätze um das einzelne kW das da zuviel ist weg zu drosseln. Leider haben die meist nicht die nötigen Papiere um sie in der Schweiz zu verwenden. Theoretische gäbe es den Weg über FAKT, DCT oder einer anderen anerkannten Prüfstelle um an die nötigen Papiere für eine Einzelzulassung zu kommen. Rechne dafür mit Kosten von ein paar wenigen tausend Franken.


    Als Besitzer kannst Du dich leider nicht eintragen lassen. Denn in den Fahrzeugpapieren ist weder der Besitzer (was auch keinen Sinn machen würde), noch der Eigentümer (was schon mehr Sinn machen würde) sondern der Halter vermerkt.


    Halter kann im Grunde jeder sein der Handlungsfähig ist. Der Halter muss weder Eigentümer des Fahrzeug sein noch den entsprechenden Ausweis für das Fahrzeug besitzen. Es kann so gar ein Blinder der Halter sein. Der Halter hat jedoch folgende wichtige Pflichten:
    - Dass das Fahrzeug nur im verkehrssicherem Zustand auf öffentlichen Strassen gebraucht wird.
    - Dass wenn das Fahrzeug angemeldet ist, es versichert ist und die Verkehrsabgaben bezahlt werden.
    - Dass nur Personen die den nötigen Führerausweis haben, das Fahrzeug auf öffentlicher Strassen benutzen.
    Rechte hat der Halter fast keine. Ausser, dass er jedem der nicht geeignet oder fähig ist das Fahrzeug zu lenken, die Weiterfahrt verbieten, ja gar die Schlüssel wegnehmen kann. Bzw. muss.


    Zur MFK: Verlangen darf man vieles solange es nicht als Nötigung gilt. Eine frische MFK zu verlangen oder man kauft das Motorrad nicht ist keine Nötigung. Nur, der Verkäufer muss auf so eine Forderung nicht eingehen. Dass er das Motorrad ohne MFK verkauft kann ein Hinweis sein, dass das ein gewisser Wartungsstau vorhanden ist und man so einiges machen muss bevor es durch die MFK kommt. Kann aber auch sein, dass der Wartungsstau minimal ist und es maximal neuer Reifen und Flüssigkeiten bedarf. Apropos Flüssigkeiten: Da ist nur die Bremsflüssigkeit MFK relevant. Da aber bei uns in der Schweiz anders als in Österreich bei der MFK keine Siedepunktmessung vorgenommen wird, kommt man selbst mit Ur-Alter Bremsflüssigkeit durch die MFK.
    Die MFK prüft speziell nicht:
    - ob die Ventile richtig eingestellt sind.
    - Alter des Motoröls.
    - Ob die Batterie bald den Geist aufgiebt.
    - Ob das Gabelöl noch i.O. ist.
    - Wann der Letzte Service gemacht wurde.
    - Ob die Bremsbeläge oder Scheiben in 500 km gewechselt werden müssen.
    - Die Kette noch 1000 km hält.
    - Ob das Profil der Reifen bei 1.8 mm ist.


    Kurz: Man bringt auch ein Motorrad durch die MFK bei der eigentlich zuerst ein Service gemacht werden sollte und man schon in wenigen hundert Kilometer viele Teile ersetzen muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!