Zulassung: LED Blinker, Bremslicht, Rücklicht in einem

  • Ich gehe davon aus, Du willst diese Lichter anstelle der bestehenden Schluss- und Bremslichter verwenden. Eine wesentliche Voraussetzung erfüllen diese Blinker, sie sind E-geprüft und somit grundsätzlich tauglich.

    Zu beachten ist aber auch Art. 141 VTS, erlaubt sind maximal zwei Schluss- und zwei Bremslichter. Zusätzlich muss die Kennzeichenbeleuchtung sichergestellt und ein Rückstrahler vorhanden sein.

    Die beiden Blinker mit integriertem Schluss- und Bremslicht können meines Erachtens als Ersatz des bisherigen Schluss- und Bremslichtes und der Blinker verwendet werden, Sicherheit bekommst Du, wenn Du für Dein Projekt beim STVA eine kurze Anfrage stellst (per Mail oder Brief).

  • Die Schweiz verweist in der VTS bezüglich Blinker, Lichter etc auf die UNECE Regulierungen: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs0-20.html Wenn ein Teil diesen entspricht kriegt es die E-Nummer/Zulassung.

    Weiter steht explizit: Es dürfen mehrere Lichter (Blinker, Rücklicht, Bremslicht etc.) in einen Beleuchtungskörper vereinigt werden, wenn die Vorschriften für jedes Element eingehalten bleiben und sie einander nicht beeinträchtigen. (Art. 73 Abs. 4 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a73)

    Wenn die Dinger also eine E-Zulassung haben, so ist das wohl für den Laien augenscheinlich so dass sie legal sind und wird den Vorschriften entsprechen.

    Zu beachten gilt einfach: Blinker müssen hinten mindestens 18 cm voneinander entfernt sein. Nummerschild muss trotzdem beleuchtet sein und ein nicht dreieckiger Rückstrahler muss vorhanden sein. Solche Blinker/Rück-/Bremslichter werden übrigens bei Harleys verbaut.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (10. April 2019 16:18)