@LT: Gesuchsteller bezieht sich auf die Person, die das Gesuch für einen Lernfahrausweis einreicht. Und dass ein Gesuch für den Lernfahrausweis einzureichen ist, schreibt Art. 11 vor. Anhang 11 der VTS hat den Titel "Nachweis der theoretischen Kenntnisse" und beschreibt, welche theoretischen Kenntnisse notwendig sind.
Ich sehe jetzt nicht, wo wir eine Differenz haben, stehe wohl auf dem Schlauch.