Mit kurzem Heck an die Prüfung

  • Hallo zusammen,


    Ich bin vor 20 Jahren Enduro-Rennen gefahren und habe es damals verpasst noch die "Grosse" Prüfung zu machen, da ich 125er Promofahrer war.


    Nun habe ich mir 20 Jahre später doch noch eine 701 Enduro gekauft und möchte damit die Prüfung machen.


    Weiss jemand, ob es eine gute Idee ist, das Heck schon vor der Prüfung zu kürzen? Ich dachte ich warte bis nach der Prüfung, aber ich kann langsam einfach nicht mehr. Es sieht so schlimm aus.


    Das wäre von dem:



    Zu dem:



    Hat dazu jemand Erfahrungen? Kommt das beim Experten nicht gut an? Zusätzlich habe ich das Problem, das ev. das Rad beim einfederen ankommen könnte. 30° sind vorgeschrieben?


    Viele Grüsse

  • Wenn sich ein 90kg Mocken Experte hinten drauf setzt und dann das Nummernschild am Reifen ansteht, interessierts ihn aber schon :winking_face:


    Aber das lässt sich doch ganz leicht testen, nicht? So wie es auf dem zweiten Bild ausschaut, sehe ich gar keine Gefahr

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • @Boo
    Wenn alles Fachmänisch gemacht wurde, dazu der Winkel eingehalten wurde. Dann kommt gar nicht‘s an, so wie auf dem Foto geht wunderbar.
    Und dann interessiert es auch keinen Experten :smiling_face:

  • Ich glaube das Photo ist von einer SM.


    Da geht wohl ich nichts über ausprobieren :neutral_face:


    Wenn es nicht ankommt bei 30° ist es also dem Experten Wurst.

  • einfach sauber machen...
    kennzeichen muss beleuchtet sein...
    und kontaktfrei zum reifen wenns mall voll einfedert...
    und gut ist :grinning_squinting_face:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Hi,


    in dem Thread bezog ich mich auf eine LC4 Duke.



    Zur Frage:


    Gemäss Info ausm Supermoto Whatsapp ist die 701 als Zweisitzer fahrbar wenn:


    - Soziusfussrasten vorhanden sind (... logisch...)
    - Heck mit Haltegriffen verbaut ist
    - und/oder z.B. ein Lederriemen zwischen Fahrer und Sozius vorhanden ist. (mit Vorbehalt, das muss verheben)
    - und natürlich als Zweisitzer eingetragen ist.


    Erfüllst du diese Kriterien also nicht, dann hat RebelFazer absolut recht, somit wäre deine 701 nicht prüfungstauglich.


    EDIT: Die Griffe bzw. nen Riemen braucht es anscheinend doch nicht. Sichere dich da aber am besten VOR der Prüfung selbst noch ab und erkläre die Lage.
    Zudem steht und fällt ja alles primär mit der Eintragung im Fahrzeugschein. Steht da unter Punkt 27 eine "1", dann ist es für die Prüfung ungeeignet.

    MFG Janis


    Ein Motorrad kann man nicht wie Menschen behandeln, Motorräder brauchen Liebe!

    2 Mal editiert, zuletzt von MadVector ()

  • EDIT: Die Griffe bzw. nen Riemen braucht es anscheinend doch nicht.

    Ein Blick in die VTS und man findet im Art. 146 https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a146

    Zitat

    1 Für den Mitfahrer oder die Mitfahrerin von Motorrädern muss ein solid befestigtes Haltesystem vorhanden sein. Das System kann aus einem Haltegurt oder einem oder mehreren Haltegriffen bestehen.


    2 Für den Fahrer oder die Fahrerin und für den Mitfahrer oder die Mitfahrerin sind Fussrasten oder Trittbretter erforderlich.
    [...]

    Braucht es also doch für einen legalen Soziussitz und ohne gibt es keine 2 bei Punkt 27. Das ist auch nicht etwa neu, sondern gilt schon seit mindestens 1995 und höchstwahrscheinlich auch schon davor.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Na dann ist ja nun alles klar für den Fragensteller :grinning_squinting_face:

    MFG Janis


    Ein Motorrad kann man nicht wie Menschen behandeln, Motorräder brauchen Liebe!