Blinker obligatorisch oder nicht ? (Auslandfahrt)

  • Hallo
    Ich besitze eine 1990er Honda Dominator .
    Ein Kollege von mir fährt auch eine aus dem Jahr 1988 und das ohne Blinker.
    Habe Ihn daraufhin gefragt ob das legal sei. ER meinte die Blinkerpflicht erst erst seit 2013 obligatorisch.
    Für Töffs vor 2013 kann man die Blinker entfernen.
    Ganz so glauben will ich das nicht .
    Habe hier auch im Forum den Thread gelesen.
    Da wird auch geschrieben das man sie abmontieren darf.

    Meine Frage ist aber.................wie verhält sich das Ganze wenn ich ohne Blinker ins Ausland fahre ?
    ZB. in Italien oder Deutschland ?

    Gruss

  • Mit dem Risiko dass man die CH-Bestimmungen den Behörden im Ausland erklären muss und bis dies geklärt ist die Weiterfahrt untersagt wird.

    Die Schweizer Bestimmungen sind wie folgt:
    Art. 222m VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…ndex.html#a222m

    Zitat

    [...]
    11 Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden, gilt bezüglich Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c über die Richtungsblinker das bisherige Recht.


    Das bisherige Recht findet man hier https://www.admin.ch/opc/de/classif…0000/741.41.pdf . Man beachte dort vorallem Art. 141 Abs. 1 Bstb. f

    Es gibt aber bezüglich Blinker ein kleiner Problem. Das Fahren im Ausland ist erlaubt aufgrund des Wiener Übereinkommen zum Strassenverkehr von 1968 https://www.admin.ch/opc/de/classif…80244/index.htm.

    In der Deutschen StVZO wird darauf in §31d https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31d.html explizit Bezug genommen. In der Italienschen Codice Stradale ist es einfach "Internationale Vorschriften".

    Das Wiener Übereinkommen hat gewisse Mindestvorschriften. In Kapitel II steht dort:

    Zitat

    39. Jedes Kraftfahrzeug - ausgenommen Motorfahrräder - und jeder Anhänger muss eine gerade Zahl von fest am Fahrzeug angebrachten Blinkleuchten für gelbes Licht haben, die bei Tag und bei Nacht für die Verkehrsteilnehmer sichtbar sind, für welche die Bewegung des Fahrzeugs von Bedeutung ist.


    Also doch Blinker nötig wenn man im Ausland fährt.

    Wobei Streng Mathematisch ist auch Null eine gerade Zahl.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Parit%C3%A4t_(Mathematik)
    Also doch nicht? nur wie bringt man Null Blinker fest am Fahrzeug an und sind die in der Nacht sichtbar?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    6 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (7. März 2019 11:27)

  • Aber wenn ich richtig gelesen habe steht bei Art. 141 Abs. 1 Bstb. f nur das Blinker erlaubt sind ??

    Was ist der Titel/Überschrift von Art. 141? Und was ist der Titel/Überschrift von Art. 140? Was steht im bisherigen Art. 140 über Blinker? Ergo gilt...

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wie hier im Film ab 1:43 zu sehen ist, fuhr ich mit der ollen FZ 750 ohne Blinker. War früher so ziemlich das Erste, was wir demontierten weil uncool :grinning_squinting_face:
    Hatte weder in alten Zeiten noch neuzeitlich ein Problem im umliegenden Ausland. Heute allerdings 'mit', weil zu faul für die Demontage und mittlerweile daran gewöhnt :grinning_face_with_smiling_eyes:

    https://www.youtube.com/watch?v=0Q6lV0t_NFE

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos