Weg mit dem CH-Kleber - Kontrollschildinitiative

  • Frage: das hier, von Wegen CH-Wappen ist dem Länderkürzel gleichgestellt, ist wohl Humbug?

    Quatsch, Humbug, Habakuk. Siehst Du irgendwo den Titel, die SR-Nummer oder einen Link auf diese ominöse Abkommen das es angeblich geben soll?


    Alle international Abkommen welche die Schweiz Unterzeichnet hat findet man auf https://www.admin.ch/opc/de/cl…lation/international.html Die speziell zum Strassenverkehr hier https://www.admin.ch/opc/de/cl…mpilation/0.74.html#0.741
    Alle Abkommen und Vorschriften mit der EU welchem zum Paket der Bilateralen gehören findet man hier: https://www.admin.ch/gov/de/st…ielle-abkommen-ch-eu.html


    Das einzig relevant Abkommen ist das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19680244/index.html, Dort Art. 37 und Anhang 3. Dass das untwerscheidungszeichen Teil des Kontrollschildes sein kann ist dort seit 2004 und gilt seit 2006.


    Der Teil mit dem Unterscheidungszeichen im Kontrollschild findet man aber tatsächlich auch in einer EU Verordnung und zwar in der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:31998R2411
    Das ist aber eine reine EU Geschichte und auch nach dieser Verordnung würde das Schweizer Wappen alleine nicht genügen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Frage: das hier, von Wegen CH-Wappen ist dem Länderkürzel gleichgestellt, ist wohl Humbug?
    ich bin ein Link - klick mich

    Man muss neidlos zugestehen, dass man in der Schweiz einfach falsch ausgebildet wird. Wurde doch bisher klar unterschlagen, dass der Blick das führende Kommentarwerk zum schweizer Recht ist.


    Und diesesr Peter Förtsch ist ein wirklichlicher Tausendsassa. Aus dem Umstand, dass die EU was beschliesst folgert er klar, dass die EU-Regeldung automatisch auch für die EFTA-Staaten gilt. Man fragt sich ja schon, was für Idioten in Bern sitzen, dass man sich dort noch über ein Rahmenabkommen mit der EU den Kopf zerbricht. Ist ja gemäss Förtsch und Blick schon längst erledigt: EU beschliesst und EFTA gehorcht.


    Allerdings ist mir nicht ganz klar, was hier noch die von Förtsch erwähnten bilateralen Abkommen zu suchen haben, wenn multilateral schon alles erledigt ist. Oder ist vielleicht doch eher dieser Herr Förtsch der Oberknaller?


    RebelFazer hats jedenfalls auf den Punkt gebracht. Es gibt auch nach EU-Recht keine Bestimmung, welche die Schwiezer Motorfahrzeughalter davon entbindet. ihr Fahrzeug im Ausland mit einem CH-Spigelei zu versehen. Und selbst dann würden sie ja nur für den EU-Raum gelt, in Serbien bereits nicht mehr.


    Aber vielleicht folgt die stringente gegenteilige Beweisführung demnächst mit einem Artikel aus der "Tierwelt".


    PS.: Selbst wenn die Schweiz dem EWR beigetreten wäre (auf das sich vermutlich dieser Förtsch bezieht), würde sich daran nichts ändern. Das Souveräne Fürstentum Liechenstein, das dem EWR im Gegensatz zur Schweiz beigetreten ist, hat an ihren Autos auch ein (FL-)Spiegelei.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

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  • so gesehen, wäre ja auch das Nummernschild ein Anbauteil... :ugly:

    der Kandidat hat 100 punkte... :thumbsup:
    dazu steht ja auch an entsprechender Stelle, dass dieses am Fahrzeug ANzubringen sei...
    so pipifax wie das nummern im Innenraum... hinten oder vorne hinter die Scheibe klemmen wird ausserhalb unserer Grenzen soweit ich weiss nicht tolleriert..
    und es gibt auch nur eine nummer für jeweils ein Fahrzeug ...
    nix mit Wechselnummer oder so...
    keine Ahnung ob das überhaupt ein anderes Land bietet?

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • keine Ahnung ob das überhaupt ein anderes Land bietet?

    Ach die Wechselnummer.. ist ne Sache die wir ausländischen Assistancen immer wieder erklären müssen, wenn unsere Kunden mit Wechselschild im Ausland eine Panne oder nen Unfall hatten und das Fahrzeug zwar in einer Werkstatt lassen, aber das Schild wieder mit in dei Schweiz nehmen. Die kennen das so gar nicht (und begreifen dann auch unsere Erklärungen nicht so ganz)... ||

  • Ach die Wechselnummer.. ist ne Sache die wir ausländischen Assistancen immer wieder erklären müssen, ...
    Die kennen das so gar nicht (und begreifen dann auch unsere Erklärungen nicht so ganz)...

    Lösung: Man nehme einfach beide Fahrzeugausweise (die Originale) mit. Unter Ziffer 15, Schild, kann dann bei Unklarheiten nachgelesen werden.

    Firmware Update 2.5 :emojiSmiley-41:

  • Lösung: Man nehme einfach beide Fahrzeugausweise (die Originale) mit. Unter Ziffer 15, Schild, kann dann bei Unklarheiten nachgelesen werden.

    Ich hab da ne andere Lösung, die für micht funktioniert: Ich bin die Versicherung und der am andere Ende der Leitung hat ein Mandat von uns. Die glauben mir, was ich denen erkläre (auch wenn sies teilweise nicht begreifen :winking_face: )

  • Frage: das hier, von Wegen CH-Wappen ist dem Länderkürzel gleichgestellt, ist wohl Humbug?

    Ja ist Humbug. Zum ersten lese man https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19994647/index.html
    (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse) und dort dann Anhang 1 3. Abschnitt. Dort wird dann auf die Regelung EG Nr. 2411/98 verwiesen in der steht: "Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats" eine Buchstabenfolge aus bis zu drei lateini-schen Gro ̊buchstaben zur Bezeichnung des Mitglied-staats, in dem das Fahrzeug zugelassen ist;


    also nichts von Wappen, einzig die bis zu drei lateinischen Grossbuchstaben sind das Unterscheidungszeichen und da kommt dann eben wieder das alte Winer Abkommen zum Zuge für die Ausgestaltung

  • Das Traurige ist an dieser Angelegenheit ja:
    als das Landverkehrsabkommen der Bilateralen noch "Transitverkehrsabkommen" hies (also vor den Bil-2), gabs darin einen Abschnitt, der die gegenseitige Anerkennung der Nummernschilder OHNE "Aufkleber nach Wiener Abkommen"... (Edit: war übrigens jene Zeit, als man ohne CH-Aufkleber in die EU konnte, und keine Busse bekam)


    DENN wenn EU-Bürger in's Nicht-EU Ausland fahren, und es dort keine Abkommen zur Anerkennung der EU-Schilder gibt, müssen die weiterhin die üblichen Landesaufkleber aufpappen... Das Sternenbanner mit Landeskürzel auf der Nummer entspricht nämlichnicht dem Wiener Abkommen, das auch hier schon öfters zitiert wurde...


    Damit die Schweiz damals die EU-Schilder akzeptierte, wollte die EU das Schweizerkreuz (welches ja nun wirklich einmalig ist) als Herkunftszeichen anerkennen...


    ...dann kamen die Bilateralen 2, aus dem Transitverkehrsabk. wurde das Landverkehrsabkommen, und von nun an stand nur noch drin, das die CH die EU-Schilder akzeptierte...


    Wünschte nur ich hätte den damaligen Vertragstext ausgedruckt - schätze ein alter Kanti-Aufsatz über die Vorteile des Transitverkehrsabkommens (...mein VWL-Lehrer war einer mit EU-Pin am Revert) gilt nicht als verifizierte Quelle...


    ZUR INITIATIVE:


    auch wenn ich (noch) nur auf 4 Reifen unterwegs bin - einerseits bin ich dafür.
    ANDERERSEITS gibt es einen wichtigen Punkt: das neue Nummernschild würde auch nicht dem Wiener-Abkommen entsprechen, immerhin wird dort eindeutig von einem Aufkleber gesprochen...


    Zudem hätten wir dann zwar ein neues Nummernschild, könnten aber wieder nur hoffen, das die EU ohne erneute Milliarden-Schmieru....ehem: Zahlungen oder Zugeständnissen die neue Nummer akzeptiert...


    Spitzfindigerweise könnte man ja auch formulieren, das die EU ein Staatenbund ist; die Herkunft auf deren Nummernschildern wird durch das blaue Sternenbanner als Symbol für die EU und durch das int. Kürzel für den Mitgliedstaat konstruiert...
    ...die Schweiz ist eine Föderation. Wir haben das Landeswappen (Schweizerkreuz) auf dem Nummernschild, und durch die Buchstaben wird die Zugehörigkeit des Kantons (Föderations-Mitglied) symbolisiert...
    ...mit der gleichen Logik, mit der EU-Schilder akzeptiert werden, müssten man bei wirklich BI-lateralen Abkommen das Problem ganz schnell sehr einfach aus dem Weg schaffen können:
    die EU-Staaten akzeptieren (wie 1999 zugesichert) die CH-Schilder, oder wir verlangen künftig bei fehlendem Aufkleber die gleichen Bussgelder wie Italien...


    (ein wenig Sarkasmus darf bei einem Grenzkantoner erlaubt sein, oder?)


    ...in der Hoffnung das in Bundesbern endlich Bewegung rein kommt, ist meine Unterschrift sicher; da es eine Anregung sein soll, hoffe ich auf eine schlaue Umsetzung (war ja mal nur ein Schweizerwappen mit CH-"fortlaufende Nr" im Gespräch... DAS wär dann nicht optimal)...

  • in der Hoffnung das in Bundesbern endlich Bewegung rein kommt, ist meine Unterschrift sicher

    :thumbup: Danke.


    Aber Du irrst dich leider gewaltig:



    Das Traurige ist an dieser Angelegenheit ja:
    als das Landverkehrsabkommen der Bilateralen noch "Transitverkehrsabkommen" hies (also vor den Bil-2), gabs darin einen Abschnitt, der die gegenseitige Anerkennung der Nummernschilder OHNE "Aufkleber nach Wiener Abkommen"... (Edit: war übrigens jene Zeit, als man ohne CH-Aufkleber in die EU konnte, und keine Busse bekam)

    Wenn man schon was behauptet, sollte man es auch mit Zitate und Links zu vertrauenswürdigen Quellen belegen können. Wie Lüku oben schon geschrieben hat (ich nehme an er hat gelesen was ein gewisser Hans-Freddy wo anders geschrieben hat) gibt es das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse. Dies ist das von dir erwähnte "Transitverkehrsabkommen" der Bilateralen-I von 1999, inkraft getreten am 1. Juni 2002, angenomme durch das Stimmvolk am 21. Mai 2000 https://www.eda.admin.ch/dea/d…mmungen/bilaterale-1.html


    Hier der Originaltext von 1999 über den Abgestimmt wurde : https://www.admin.ch/opc/de/of…compilation/2002/1649.pdf


    Älter ist die "Verwaltungsvereinbarung über die Anwendung des im Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Schienen- und Strassengüterverkehr vorgesehenen Überlaufsystems" https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19920367/index.html


    In keinen von diesem wird das Unterscheidungszeichen oder das Kontrollschild erwähnt! Beide diese Abkommen beziehen sich übrigens NICHT auf den privaten Verkehr sondern auf den gewerblichen Waren- und Personentransport.


    Erst gut zwei Jahre nach Inkrafttretten des "Transitverkehrsabkommen" wurde mit der Änderung vom 22. Juni 2004 (Siehe https://www.admin.ch/opc/de/of…compilation/2004/3679.pdf) im Anhang I, Anwendbare Bestimmungen, im Abschnitt 3 die Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates, vom 3. November 1998, über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (ABl. L 299 vom 10.11.1998, S. 1) ins Transitverkehrsabkommen aufgenommen. Der Text findet man da https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:31998R2411 Damit entfiel im Grunde der Aufkleber nach dem Wiener Übereinkommen (eigentlich nur für den Lastwagen und professionellen Personenverkehr). Aber nur dann wenn dass Kontrollschild auch den in den Verordnung erwähnten Anforderungen entspricht. Das Schweizer Kontrollschild entspricht diesen nicht, den wie der Text der Verordnung sagt, muss dass Unterscheidungszeichen also, bei uns das CH, auch auf dem Kontrollschild sein. Wir haben haben kein CH im Kontrollschild, sondern das Kantonskürzel. Wenn wir nun nicht die Schweiz sondern Lichtenstein wären, so könnte ich dich aber gut verstehen. Aber auch das Kontrollschild von Lichtenstein entspricht nicht den Anforderungen der EU Verordnung , womit auch eben diese (Siehe auch Kommentar Langtourer) Den FL-Kleber im Ausland anbringen müssen.


    Bezüglich Nummerschild und Unterscheidungszeichen, hat sich danach nichts mehr geändert. Hier der aktuelle Text des "Transitverkehrsabkommen" https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19994647/index.html


    Spitzfindigerweise könnte man ja auch formulieren,

    Simplerweise, könnte man einfach mal ein Blick in das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr werfen, was dort in Art. 37 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19680244/index.html#a37 und Anhang 3 https://www.admin.ch/opc/de/cl…244/index.html#app3ahref0 bezüglich Unterscheidungszeichen im Kontrollschild erlaubt und reguliert ist. Wurde eigentlich in diesem Faden schon genug erwähnt, zitiert und verlinkt. Kleiner Hinweis: Ein Kleber ist nicht zwingend notwendig, wenn dass Kontrollschild entsprechend gestalltet ist, dass ist ja der Clou an der Sache.


    Das Unterscheidungszeichen als Teil des Kontrollschildes wie es in Anhang 3 beschrieben wird, entspricht übrigens ziemlich genau dem wie es auch in Verordnung (EG) Nr. 2411/98 beschrieben ist. Offiziell ins Wiener Übereinkommen kam das Unterscheidungszeichen als Teil des Nummerschildes am 28. März 2006 https://www.admin.ch/opc/de/of…compilation/2007/3599.pdf Aber auch da gilt wiederum das obige. Das Wappen alleine reicht nicht. Es braucht auch noch das CH im Kontrollschild.


    Ergo, gab es NICHT eine Periode wo das Schweizer Wappen ohne CH-Kleber, im Ausland legal und in Ordnung war, sondern eher eine bzw. zwei Perioden wo das EU-Nummerschild in der Schweiz Unilateral toleriert wurde . 1998-2004 für Lastwagen und professionelle Personentransporte bzw. 1998-2006 für alle Privatfahrzeuge.
    Siehe dazu auch das Kreisschreiben des ASTRA http://www.astra2.admin.ch/med…pub/1998-12-11_2282_d.pdf
    und Anfrage Dünki 94.1061 https://www.amtsdruckschriften…/20024641.pdf?id=20024641
    Vorallem aus letzteren geht hervor, dass die Schweiz bezüglich Unterscheidungszeichen schon immer eher liberal und pragmatisch eingestellt war.


    Hier übrigens noch ein paar mehr teils sinnbefreite Anfragen von Parlamentarier und teils kurzsichtigen Antworten vom Bundesrat (aus Töfffahrersicht) zu eben diesem Thema:
    http://www.parlament.ch/r/such…te.aspx?gesch_id=20133464
    http://www.parlament.ch/d/such…te.aspx?gesch_id=20083500
    http://www.parlament.ch/ab/fra…_n_4805_281528_281622.htm (Frage: http://www.parlament.ch/d/such…te.aspx?gesch_id=20085318)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • @RebelFazer


    JA, genau das meinte ich doch.....
    Kollege, wir haben die Abkommen 1999 ganz genau analysiert.
    Wie du richtig festgestellt hast, ist das "Transitverkehrsabkommen" so nicht einmal mehr mit Titel vorhanden...


    Und ich garantiere dir: seit den Bilateralen 2 ist auch der Inhatl des Abkommens nicht mehr der Gleiche! Da fehlt - nebst dem Nummernschild - auch die Kostenbeiteiligung der EU an der NEAT, welche seinerzeit als "Teil des europäischen Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetz" galt.


    Kann ich's belegen? Leider nein - ich hab den DAMALIGEN Text des TRANSITVERKEHRSABKOMMENS (Bilaterale 1) nicht vorliegen... Denkst du ich hätte den Text nicht via Foto oder sowas hier online gestellt?
    Genau das meinte ich nämlich! Was heute gilt, ist etwas anderes, als wir damals per Abstimmung angenommen haben!! Selbst der TITEL des Vertrags ist ein anderer! => da wurde ganz schön gemogelt! (nicht nur bei jenem Abkommen, aber das ist OT)


    Das HEUTIGE Abkommen (ob du nun den Güterverkehr oder Landverkehr zitierst ist egal) ist mir durchaus bekannt. Auch das die von mir erwähnten Stellen HEUTE nicht mehr da sind...


    Weist du was? Ich versuch mal die Abstimmungsunterlagen von 1999 zu finden; ob ich Erfolg haben werde kann ich dir nicht garantieren...

  • Lieber @burnedout Keine Ahnung ob Du irgend an eine riesengrosse Verschwörung glaubst, aber man kann alles auf der Website des Bundes, also admin.ch nachschauen.
    Wenn Du glaubst der Bund würde irgendwelche Dokumente im nachhinein anpassen oder das Archiv manipulieren könne wir gleich aufhören. Als Rechtsstaat wie auch mit dieser Diskussion.


    Ich habe so weit es geht alles verlinkt. Und zwar die alten Fassungen wie sie damals waren wie auch neuen Texte und wie sie heute gelten. Überall wo Du admin.ch mit dem Kasten-mit-Pfeil-Symbol siehst ist ein Link wie z.B. https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19995395/index.html. Das wäre z.B. unsere Bundesverfassung.


    Auch auf die Abstimmung der Bilateralen I habe ich verlinkt. Dort findet man auch das Abstimmungsbüchlein von damals oder wie es offiziell heisst "Erläuterungen des Bundesrates Volksabstimmung vom 21.5.2000".
    Hier als PDF https://www.bk.admin.ch/dam/bk…esbundesrates21052000.pdf
    Auch den Ur-Text wie 1999 in Brüssel ausgehandelt wurde, habe ich verlinkt. Hier nochmals https://www.admin.ch/opc/de/of…compilation/2002/1649.pdf
    Hier die Botschaft des Bundesrates z.Hd. des Parlamentes dazu https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/1999/6128.pdf


    Übrigens wie beim Abstimmungsbüchlein, ist auch beim obigen Abkommen der offizielle Titel bzw. Name einen anderer als der, der man in den Medien und im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.
    Der offizielle Titel ist "Abkommenzwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaftund der Europäischen Gemeinschaft über denGüter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse", wohingegen die geläufige Bezeichung "Landverkehrsabkommen" ist (Siehe auch https://www.eda.admin.ch/dea/d…kommen-1/landverkehr.html). Wie gesagt war es schon Teil der Bilaterale I. Bei der Bilaterale II wurden Land- und Transitverkehr nicht neu oder nach verhandelt. Es wurde aber, wie ich schon erläutert habe laufend angepasst. Was, wann und wie geändert wurde ist auf der Website des Bundes direkt ersichtlich und fein säuberlich dokumentiert. Siehe https://www.admin.ch/opc/de/cl…ion/19994647/history.html und auch https://www.admin.ch/opc/de/cl…ion/19994647/changes.html.


    Nach ein bisschen Recherche im staubigen Bundesarchiv ist mir aber der Vorgänger zum obigen Abkommen in die Finger geraten. Es ist das "Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Strasse und Schiene" und ist von 1992! Die geläufige Bezeichnung für diese Abkommen ist "Transitabkommen". Publiziert im Bundesblatt 1992 III 1089. https://www.admin.ch/opc/de/fe…azette/1992/index_26.html
    Auf dieses ältere Abkommen wird übrigens auch im neuern Abkommen mehrfach verwiesen, auch in der Fassung wie sie heute und jetzt gilt! Siehe dazu vorallem Art. 34 https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19994647/index.html#a34 des neuen Abkommens.


    Aber wie Du nun selber nachlesen kannst, ist weder beim Originaltext des Landverkehrsabkommen von 1999 noch beim Vorgänger, dem Transitabkommen von 1992 irgendwas bezüglich Kontrollschild oder Unterscheidungszeichen geregelt. Beim älteren ist es auch kein Wunder, denn das EU-Nummerschild mit integrierten Unterscheidungszeichen gibt es erst seit 1998.


    Nochmals, das einzige was diesbezüglich im Landverkehrsabkommen geregelt wird kam 22. Juni 2004 dazu. Soll ich das jetzt wirklich auch nochmals verlinken und erklären? Nein. Biete siehe dazu mein vorheriger Beitrag:

    Erst gut zwei Jahre nach Inkrafttretten des "Transitverkehrsabkommen" wurde mit der Änderung vom 22. Juni 2004 (Siehe http://www.admin.ch) im Anhang I, Anwendbare Bestimmungen, im Abschnitt 3 die Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates, vom 3. November 1998, über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (ABl. L 299 vom 10.11.1998, S. 1) ins Transitverkehrsabkommen aufgenommen. Der Text findet man da eur-lex.europa.eu Damit entfiel im Grunde der Aufkleber nach dem Wiener Übereinkommen (eigentlich nur für den Lastwagen und professionellen Personenverkehr). Aber nur dann wenn dass Kontrollschild auch den in den Verordnung erwähnten Anforderungen entspricht. Das Schweizer Kontrollschild entspricht diesen nicht, den wie der Text der Verordnung sagt, muss dass Unterscheidungszeichen also, bei uns das CH, auch auf dem Kontrollschild sein. Wir haben haben kein CH im Kontrollschild, sondern das Kantonskürzel.

    Ansonsten gilt, wie schon mehrfach gesagt, das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr.


    PS: Das mit dem Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetzanschluss ist jetzt aber ein echt schlechter Witz? Die Schweiz hat ja selber keine Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetz. Was will man da anschliessen?
    Nein im Ernst, diese Anschlüsse werden weder im älteren Transitabkommen noch im neueren Landsverkehrabkommen mit der EU geregelt sonder mittels eigenständigen Abkommen mit Deutschland https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20001034/index.html (Wobei das Wort Hochgeschwindigkeit dort nicht erwähnt wird), Italien https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20002113/index.html und mit Frankreich https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20002118/index.html sowie https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20052263/index.html.



    @ilikebananas Zulang und zuviel Zeit. Aber das meiste konnte ich aus anderen Diskussionsfäden zum selben Thema kopieren wo ich schon Zeit investiert habe.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Lieber @RebelFazer
    Du bist ja leider mit der Verschwörungstheoretiker-Keule gekommen, damit erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion. Denn wer so einen Vorwurf ablässt (anstatt einfach zu argumentieren), naja. Siehe Einleitungsatz.


    Let's agree to disagree, wie's so schön heisst. Das Thema hier ist ja auch ein anderes...

  • @burnedout Ich nehme mal an, dass Du ein Mensch bist, der ein bisschen weiter als nur bis zum ersten Satz einer Antwort liest und der sich nicht so einfach geschlagen gibt. Darum:

    Let's agree to disagree,

    No. Let's agree that I provided a lot of links, resources, texts, and that you just claimed without any proofs whatsoever.


    Die Banane hat gefragt wieviel Zeit ich brauche. Für den obigen Text, wo ich für dich die relevanten Quellen rausgesucht und verlinkt habe, habe ich zwei Stunden aufgewendet. Meinst Du wirklich ich würde für einen Verschwörungstrottel zwei Stunden meiner Lebenszeit aufwenden? Nein. Was daraus folgern lässt, dass ich dich als Mensch ernst nehme und mit dir diskutieren will.


    Jetzt bist aber Du dran. Was für dich aber recht einfach sein sollte. Mit all denn Links von oben ist alles sauber auf dem Silbertablett arrangiert. Das einzige dass nun noch fehlt, ist dass Du mir zeigst wo genau in den verlinkten Texten deine Behauptung:

    gabs darin [in einem Abkommen Schweiz EU] einen Abschnitt, der die gegenseitige Anerkennung der Nummernschilder OHNE "Aufkleber nach Wiener Abkommen" [regelte]

    steht. Denn am Ende liegt die "burden of proof" bei dem, der die Existenz von etwas behauptet. Bertrand Russell würde mir gewiss beipflichten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!