Das ist dann zwar eine "Verweigerung einer Amts-Handlung" . Aber sie können gesetzlich nichts dagegen tun .
Kein Blut- und auch kein Urin-Test mehr möglich . Für das braucht es zuerst eine Speichel-Probe .
Eine *Verweigerung einer Amts-Handlung" ist billiger und der Fahrausweis ist weniger lange weg !
Wenn du dich komplett verweigert, also auch eine staatsanwaltlich angeordnete Blutprobe, ist der Ausweis mindestens drei Monate weg. Art.16c SVG Dazu Geldstrafe bis drei Jahre Gefägniss Art. 91 SVG.
Wichtig aber: Nur die Staatsanwaltschaft aber nicht die Polizei selber darf eine Blutprobe anordnen. Da hat Aargau vor einem Jahr deswegen einen Rüffel aus Lausanne bekommen.