@ Rebel Fazer: Nein für einen Kostenvoranschlag natürlich keine Rücksprache beim Rechtsschutz das dürfte ja wohl klar sein.....Aber wenn eine "Servicerechnung" mit den hier genannten Kosten nach einer Rücksprache bei der Werkstatt keine zufriedenstellende Lösung ergäbe,dann würde ich mich schon mal"erkundigen" ob eine solche Rechnung nicht anzufechten ist wenn dabei Beträge verlangt werden die nun wirklich nur schwer nachvollziehbar sind...
Gruss
Furano