Motorradanhänger

  • Hallo Zusammen


    Matschkatze meldet sich nach fast einem Jahr Abwesenheit auch mal wieder zu Wort. Evtl. hat ja jemand Erfahrung damit:


    Ich bin mir am überlegen einen Anhhänger für Motorradtransport, sei es zum Mech oder in den Urlaub, zuzulegen. Würde mir dann insofern möglich an meinem Golf 6 GTI eine AHK montieren lassen (google sagt es sei möglich, muss ich aber noch mit Mech schauen) und mit meiner Husky hinten drauf durch die Welt tuckern (Spanien, Gardasee whatever, die Husky ist nunmal selber kein Reisegerät).


    Nun habe ich nur den B Ausweis ohne Anhängerprüfung, somit darf ich ja bis max 750kg ziehen. Kennt sich da jemand aus und könnte nen Anhänger empfehlen, welcher nicht allzu teuer ist? (bin Teilzeitstudent)


    Schön wärs, wenn ich einserseits die Möglichkeit hätte ein Motorrad mittig zu transportieren oder zwei Motorräder nebeneinander. Falls mit zwei Motorrädern die 750 kg überschritten werden, wär das auch kein Problem, der Kollege der dann dabei wär hat eh die Anhängerprüfung.


    Danke schonmal im Voraus

    A ride a day keeps the stress away.

  • und die max. anhängelast im kfz ausweis nicht überschritten wird.


    bedenke, mit anhänger nur 80km/h auf der AB (teilw. auch 100km/h möglich)

  • Ich hab nen TPV MU3 und bin super zufrieden damit (hab mietweise schon diverse andere gehabt, die weit schlechter waren).


    Vorteile:


    - 3 Schienen, kannst also entweder ein Mopped mittig oder 2 seitlich aufladen ohne etwas umbauen zu müssen. Äussere Schienen sind schön weit auseinander, sodass die Moppeds am Lenker nicht zusammenstossen.
    - Gute (symmetrische) Befestigungspunkte für Verzurrung möglich
    - Gute V-Förmige Rampe, sodass man kaum runterrutschen kann, Verstauen der Rampe angenehm unfummelig
    - Extrem ruhig zum fahren
    - Ich hab noch ne Wippe fürs Vorderrad verbaut, damit ist das Aufladen ohne Hilfsperson problemlos möglich


    Nachteile:


    - Anhänger sollte an der AHK hängen beim aufladen, da er hinten kein Stützbein hat (ist aber wahrscheinlich als Zubehör erhältlich).
    - Stützrad vorne hat sich mal auf der Autobahn gelöst. War aber wahrscheinlich mein Fehler. Kurbel mit nem Gummispanner sichern hilft, so als Tipp :winking_face:
    - Ist halt ein Gerüst, musst also beim Aufladen aufpassen wo du die Füsse hinsetzt


    Schau halt nach Occasionen. Nachteil bei der Anschaffung für dich ist halt, dass die Dinger kaum Wertverfall haben. Vorteil auf lange Sicht: Die Dinger haben kaum Wertverfall :grinning_squinting_face:


    Wenn du den Mech die AHK montieren lässt, kostet das wahrscheinlich mehr als der Anhänger, das ist dir hoffentlich bewusst :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Vorführen der AHK nicht vergessen mit dem neuen Fahzeugschein.


    Kleiner Tipp für den AHK kauf falls du sie selber montierst. Guck im vorraus wie das verkabelt gehört. Beim passat B6 ist die Modellspezifische AHK um einiges anstrengender zum Verkabeln da alle Käbel nach vorne zum Sicherungskasten müssen, Die "universelle" schliesst man bei den Rückleuchten an.


    Falls du das Rückfahrpipen hast musst du bei der Anhängerfahrt entweder den Parkassistenten abschalten oder der Mech programmiert das um damit das automatisch aus geht sobald ein Anhänger drann ist. (glaube nur bei der Modellspezifischen)

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Danke schonmal für die Infos. Wegem Mech mach ich mir keine Sorgen, ist mein Cousin da lassen Sich gute Arbeitspreise aushandeln :smiling_face: (ich mach bei Ihm die IT, er bei mir das Auto)


    der MU 3 sieht wirklich top aus, ich halte mal Ausschau :smiling_face:

    A ride a day keeps the stress away.

  • Allgemeine Frage -> Wie funktioniert das mit den Anhänger die nur zwei Schienen haben und man nur ein Motorrad transportieren will. Geht das überhaupt? Rein von der Logik her ist das Gewicht ja dann mega nach Aussen verlagert - Kippgefahr?

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Was ist das für eine Antwort. Manchmal lieber gar nichts schreiben als unnötigen Müll.


    Also nochmal... ich kann die maximale Nutzlast bedenkenlos auf nur eine Seite aufladen?

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • teilw. auch 100km/h möglich

    Nicht in der Schweiz. Noch nicht :winking_face: . Aber man kann jetzt schon Anhänger auf 100 km/h zulassen, so dass man im Ausland nicht schleichen muss.

    Falls mit zwei Motorrädern die 750 kg überschritten werden, wär das auch kein Problem, der Kollege der dann dabei wär hat eh die Anhängerprüfung.

    Ob du den Anhänger mit B ziehen darfst oder nicht hängt nicht davon ab wie stark er beladen ist, sondern vom zulässigen Gesamtgewicht gemäss Ausweis des Anhängers.


    Mit B darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entweder:


    1. 750 kg (Art. 3 Abs. 1 VZV Kategorie B, 2. Satz)


    ODER


    2. das kleinere von [3500kg - zulässige Gesamtgewicht Auto] und [Leergewicht Auto] sein (Art. 3 Abs. 1 VZV Kategorie B 3. Satz).


    Edit: Seit 1. Februar 2019, ist das Leergewicht des Autos nicht mehr relevant.


    https://strassenverkehrsamt.tg…en-kat-b-und-be.html/9004


    Der zweite Fall erlaubt es an gewissen Fahrzeugen Anhänger zu ziehen die ein zuässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben. In jedem Fall muss man aber auch die maximalen zulässige Anhängerlast des Autos berücksichtigen. Diese ist für gebremste und ungebremste Anhänger verschieden.


    Es ist möglich Anhänger "abzulasten" so dass man ihn mit B fahren kann. D.h. das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers gemäss Ausweis ist dann unter dem technisch Möglichen.


    Hier Beispiele mit limitierende Faktoren jeweils hervorgehoben (Anhängelast gemäss Prospekt, ?? falls nicht erwähnt)


    BMW X3 xDrive30d
    Leergewicht (mit Fahrer): 1895 kg
    Gesamtgewicht: 2500 kg
    Anhängelast : 750 kg (ungebremst), 2000 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto entweder einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht, oder einen gebremsten mit 1000 kg Gesamtgewicht ziehen.


    Mazda 2
    Leergewicht (mit Fahrer) 1045–1371 kg
    Gesamtgewicht 1500 - 1575 kg
    Anhängelast : ?? kg (ungebremst), 900 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen gebremsten Anhänger mit 900 kg Gesamtgewicht ziehen.


    Porsche Cayenne
    Leergewicht (mit Fahrer) 2060 kg
    Gesamtgewicht 2830 kg
    Anhängelast : ?? kg (ungebremst), 3500 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen gebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht ziehen.
    Bei diesem Auto gilt nur die erste Satz der VZV bezüglich Anhänger, da 3500-Gesamtgewicht 670 kg ist.


    NEW SUZUKI SWIFT 1.0 Turbo Benzin Hybrid
    Leergewicht (mit Fahrer) 950 kg
    Gesamtgewicht 1380 kg
    Anhängelast : 400 kg (ungebremst), 1000 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen ungebremsten Anhänger mit 400 kg Gesamtgewicht, oder einen gebremsten mit 1000 kg ziehen (Vor 1. Februar 2019 war nur 950 kg erlaubt).


    Toyota Yaris 1,5 Liter Hybrid VVT-i
    Leergewicht 1165kg – 1240 kg
    Gesamtgewicht 1565 kg
    Anhängelast : 0 kg (ungebremst), 0 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto keinen Anhänger ziehen. Auch nicht mit BE.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Also nochmal... ich kann die maximale Nutzlast bedenkenlos auf nur eine Seite aufladen?

    Ich würde sagen: RTFM
    bzw. Bei einem Anhänger könnte es gehen bzw, ist erlaubt. Beim anderen nicht.
    Grob überschlagen denke ich es sollte immer gehen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Grob überschlagen denke ich es sollte immer gehen


    Haha, grob überschlagen, nette Wortwahl :grinning_squinting_face:


    Ich hab auch schon versucht das rauszufinden. Rein rechtlich hab ich nix gefunden was dagegen spricht.


    Wenn die AHK gut greift, dann dürfte eigentlich nix passieren bzgl. Überschlag. Könntes ja mal grob rechnen . Für ein paar km hab ich das auch schon gemacht, aber bin schon recht langsam um jede Kurve geschlichen...


    Meine Überschlagsrechnung (konservativer 2D Fall ohne stützende AHK) sagt, dass du mit meinem Anhänger und 250kg schwerem Töff einseitig noch mit gut 0.5g um die Kurve wetzen kannst bis der Anhänger kippen will...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Danke schonmal für die Infos. Wegem Mech mach ich mir keine Sorgen, ist mein Cousin da lassen Sich gute Arbeitspreise aushandeln :smiling_face: (ich mach bei Ihm die IT, er bei mir das Auto)

    @frosties Da du noch keine AHK hast darfst du auch keine Anhänger ziehen. Wenn die AKH eingetragen wird kriegst du einen neuen Fahrzeugschein ohne ****

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Meine Überschlagsrechnung (konservativer 2D Fall ohne stützende AHK) sagt, dass du mit meinem Anhänger und 250kg schwerem Töff einseitig noch mit gut 0.5g um die Kurve wetzen kannst bis der Anhänger kippen will...

    Danke für die Ueberschlagsrechnung. Gemäss Googlerecherche hat ein Auto, was ca. in 5 Sek von 0-100 beschleunigt 0.5G. In 5 Sek. von 0-100 ist nicht langsam, aber es presst einen jetzt nicht gewaltig in den Sitz. Von da her kann ich mir schon vorstellen, dass wenn man eine kurve mal zu optimistisch angeht (schwer einsehbar o.ä) es zu heiklen Situationen kommen kann. Auch in anbetracht, dass die Strasse nicht immer eben ist.


    Ich werde mir wohl eine mit 3 Schienen holen :smiling_face:

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Zitat


    Boo schrieb:Haha, grob überschlagen, nette Wortwahl

    Der Witz war jetzt echt nicht geplant :smiling_face:



    Bedeutet das, dass Anhänger bei mir gar keine Option sein wird, oder kommt da erst etwas, wenn ich ne Anhängerkupplung eintragen lasse?

    Ich glaube das ist so, weil du keine Anhängerkupplung hast.


    PS: Wenn Du zensieren willst, dann solltest Du auch noch die Stammnummer, sowie den Barcode unten rechts schwärzen. :winking_face: Keine Ahnung ob Versicherungen darüber Zugriff auf deine Daten hätten aber Polizei und StVA bestimmt. Auf der anderen Seite wäre die Fahrgestellnr.ohne die letzten 6 Ziffern sehr hilfreich. Da mit kann man den genauen Typ rausfinden ohne dass das Fahrzeug idendifizierbare wäre. Typ könnte man theorethisch auch über die TG-Nummer rausfinden. Der erste Teil der Fahrgestellnr. ist aber einfacher und genauer.


    Gemäss https://www.adac.de/_ext/itr/t…_golf_gti/vw_golf_gti.pdf
    sind es 690 kg ungebremst, 1400 kg gebremst. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeug ist 1870 kg.
    Alle Regeln und Vorschriften angewandt, darf man bei diesem Fahrzeug mit Kat. B ein Anhänger von bis 1400 kg ziehen.


    Nachtrag zu den Vorschriften: Seit 1. Februar 2019 ist das Leergewicht des Zugfahrzeuges als Kriterium weggefallen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!