Neue Ordnungsbussenverordnung ab 1. Januar 2020

  • Das man gebüsst wird wenn man auf der Autobahn wegen Spritmangels eine Busse zahlen muss finde ich berechtigt. Ohne Motor haben manch Autos auch keine Bremsunterstütung mehr und es ist ein mögliches Sicherheitsrisiko dass man sehr einfach verhindern kann.
    Die Busse ist ziemlich klein wenn man sie mit anderen vergleicht im Strassenverkehr.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Nur nochmals zur Klarstellung und Erinnerung:

    naja......soweit ich weiss wurden diese Dinge vorher einfach mit einer Anzeige geregelt.....und da wusste keiner was genau für ein Betrag fällig wurde, jetzt weiss man zum Beisp. wenn man im Wald verbotener Weise unterwegs kostet dies max 150,-.

    All dass was neu in der Ordnungsbussenverordnung zu finden ist, war vorher schon verboten und konnte mit einer Anzeige gebüsst werden. Nebst Busse kamen dann oft noch Schreibgebühren dazu. Bei allem Strassenverkehrsrechtliche was nicht mit einer Ordnungsbusse geahndet werden kann, muss dem Strassenverkehrsamt informiert werde welche dann über Verwarnung oder Entzug entscheidet.


    Im Falle vom liegenbleiben ohne Treibstoff waren diese eine Busse von 200 - 300 Franken und bei guten fahrerischen Leumund eine Verwarnung. https://www.bger.ch/ext/eurosp…e=show_document&zoom=YES&


    Bei den Waldstrassen kommt es drauf an ob ein Fahrverbot signalisiert ist. Wenn ja, kann schon Heute nach Ziff. 304.x OBV eine Ordnungsbusse ausgestellt werden. Ohne explizite Signalisation, ist das befahren einer Waldstrasse dennoch verboten und es bliebt nur eine Verzeigung. Glücklicherweise ist dabei aber der Ausweis nicht in Gefahr, da nicht das Strassenverkehrsgesetz sondern eben das Waldgesetz zum Zug kommt.


    Mit der neuen Ordnungsbussenverordnung wird es meist billiger, da keine Schreibgebühren mehr anfallen. Und es herrscht dann auch sozusagen Preistransparenz. Auf der anderen Seite können evtl. mehr Leute gebüsst werden. Hat der Polizist früher aus Opertunitätsgründen von einer formellen Anzeige abgesehen kann man nun einfach eine Ordnungsbusse aussprechen. Das betrifft wohl vorallem die Kiffer: Da gilt neue eine Busse von 100 Stutz. Einmal zum bekannten Kifferplätzchen fahren, die Jugend piesacken und von jedem 100 Stutz kassieren. Da geht es dem Dorftschugger doch gleich wieder viel besser.


    Was ich aber noch nicht ganz verstehe ob Förster, Wildhüter etc. überhaupt eine Ordnungsbusse austellen darf. Wer das darf ist in Art. 4 OBG geregelt:

    Zitat


    Die Kantone und die von ihnen mit der Ausübung der Verkehrspolizei betrauten Gemeinden bezeichnen die zur Erhebung von Ordnungsbussen ermächtigten Polizeiorgane.

    Ich denke da müssen noch ein paar kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen angepasst werden und man wird noch ein paar lustige Rechtsanekdoten hören weil ein Wildhüter eine Busse ausstellen wollte, zu der er gar nicht berechtigt war.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Fällt die Rechnung vom TCS nicht sowiso nur in den Selbstbehalt oder sind die so teuer?
    Eine klar definierte Busse ist wesentlich besser als eine Verzeigung mit horrenden Gebühren und der Ungewissheit eines Entzuges.


    Der Bremskraftverstärker funktioniert ohne Motor nicht bei normalen autos, aber wie ist das bei einem E-Auto? Haben die einfach eine kleine Pumpe eingebaut oder eine Feder-unterstützung? Und wenn der Motor keinen Most mehr hat, bremst er noch, er treibt einfach nichts mehr an.


    Wird bestimmt lustig, wenn einem der eine Förster büssen darf und der andere nicht. Die müssen dann immer ihren Fackel mit haben, sonst glaubt es keiner :grinning_squinting_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Man kann auch ohne Bremskraftverstärker bremsen, einfach mit beiden Füssen aufs Pedal treten oder halt mit der Handbremse mit Gefühl bremsen, sofern noch ein altbewährter Handbremshebel verbaut ist. Ab welcher Geschwindigkeit die elektronischen Druckknopfhandbremsen aktivierbar sind, weiss ich nicht.

  • Fällt die Rechnung vom TCS nicht sowiso nur in den Selbstbehalt oder sind die so teuer?

    Bei Assistance Leistungen gibts in der Regel keinen Selbstbehalt. Da kommts dann halt drauf an, ob der TCS ein bestimmtes Ereignis als Panne rechnet oder nicht. Es gibt verschidene Neuwagen-Assistance-Deckungen welche beispielsweise "Treibstoff ausgegangen" oder Unfälle explizit ausschliessen. Bei normalen Versicherung (wie ja auch der TCS eine ist) ist in der Regel aber so ziemlich alles was man mit einem Fahrzeug anstellen kann (auf öffentlichen Strassen) gedeckt - sofern nicht unter Alkoho/Drogen etc. Da ist dann leider plötzlich auch Dummheit versichert... :upside_down_face:

  • Ouh..! Dann will ich gar nicht wissen, wie dir ein Glas Wein oder Bier einfährt..! :verrueckt:

    Bier :nauseated_face: geht gar nicht, das kommt mir nicht mal in die Nähe. Da ist bei mir Hopfen und Malz verloren ;(
    Wein und eine durch Destillation aus Getreidemaische gewonnene und im Holzfass gereifte Spirituose passt :love:


    Zurück zum Thema: Mir passt die neue Bezahlart auch, hoffe, dass ich sie nicht zuviel anwenden muss X/

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.