Siehe https://www.ejpd.admin.ch/ejpd…news/2019/2019-01-16.html
tl;dr; Für Töfffahrer ändert sich fast nichts.
Neu kann aber das Überfahren einer Sicherheitslinie oder Sperrfläche innerorts, ohne Gefährdung mit 140 Franken gebüsst werden. Auch neu ist, dass wenn man ohne Most oder Strom auf der Autobahn auf dem Pannenstreifen lieben bleibt es eine Busse von 120 Franken gibt. Früher gab es dafür eine Verzeigung und Verwarnung/Ausweisentzug.
Die Ordnungsbussenverordnung gilt nun aber nicht nur mehr im reinen Strassenverkehr sondern hat auch Bestimmungen für Böötler, Wanderer, Fischer, Jäger, Waffenbesitzer, Asylanten, sowie für die Schotterfreunde:
12008. Unberechtigtes Befahren von Alp- und Forststrassen sowie unberechtigte Benutzung von Fahrzeugen jeglicher Art ausserhalb von Strassen, Wald- und Feldwegen in eidgenössischen Jagdbanngebieten(Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. h VEJ) 150 Franken
11002. Unberechtigtes Befahren von Wald oder Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Art. 15 und 43 Abs. 1 Bst. d WaG) 100 Franken