Neue Ordnungsbussenverordnung ab 1. Januar 2020

  • Siehe https://www.ejpd.admin.ch/ejpd…news/2019/2019-01-16.html


    tl;dr; Für Töfffahrer ändert sich fast nichts.


    Neu kann aber das Überfahren einer Sicherheitslinie oder Sperrfläche innerorts, ohne Gefährdung mit 140 Franken gebüsst werden. Auch neu ist, dass wenn man ohne Most oder Strom auf der Autobahn auf dem Pannenstreifen lieben bleibt es eine Busse von 120 Franken gibt. Früher gab es dafür eine Verzeigung und Verwarnung/Ausweisentzug.


    Die Ordnungsbussenverordnung gilt nun aber nicht nur mehr im reinen Strassenverkehr sondern hat auch Bestimmungen für Böötler, Wanderer, Fischer, Jäger, Waffenbesitzer, Asylanten, sowie für die Schotterfreunde:


    12008. Unberechtigtes Befahren von Alp- und Forststrassen sowie unberechtigte Benutzung von Fahrzeugen jeglicher Art ausserhalb von Strassen, Wald- und Feldwegen in eidgenössischen Jagdbanngebieten(Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. h VEJ) 150 Franken


    11002. Unberechtigtes Befahren von Wald oder Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Art. 15 und 43 Abs. 1 Bst. d WaG) 100 Franken

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    5 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Mannomann, dieses Land. Hab schon vor 30 Jahren als ich hierher kam gesagt, dass es mich wundert, dass man nicht für den Sauerstoffverbrauch zahlen muss.

  • dass man nicht für den Sauerstoffverbrauch zahlen muss.

    naja......soweit ich weiss wurden diese Dinge vorher einfach mit einer Anzeige geregelt.....und da wusste keiner was genau für ein Betrag fällig wurde, jetzt weiss man zum Beisp. wenn man im Wald verbotener Weise unterwegs kostet dies max 150,-.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Mannomann, dieses Land. Hab schon vor 30 Jahren als ich hierher kam gesagt, dass es mich wundert, dass man nicht für den Sauerstoffverbrauch zahlen muss.

    Keine Angst, das kommt schon noch :thumbsup:


    Das beste finde ich die Busse für das liegen bleiben auf der AB. Als ob die Rechnung vom TCS nicht schon reichen würde, kommt noch eine Busse hinzu. Und wer macht das eigentlich freiwillig :confused_face:


    Aber lieber eine Busse als eine Anzeige/Entzug. Kommt einem immer noch günstiger und man kann es wie Moppel budgetieren :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Das beste finde ich die Busse für das liegen bleiben auf der AB. Als ob die Rechnung vom TCS nicht schon reichen würde, kommt noch eine Busse hinzu. Und wer macht das eigentlich freiwillig

    Also Bitte....wer in der heutigen Zeit, wegen Spritmangel auf der Autobahn liegen bleibt, der hat eine Busse verdient. Hier geht es nicht um einen Defekt am Wagen.


    Kostet übrigens auch in Deutschland.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Als ob die Rechnung vom TCS nicht schon reichen würde

    Du kriegst da vom TCS ne Rechnung?
    Ich sag jetzt nicht bei welcher Assi ich arbeite, aber "keinen Most mehr haben" wird bei uns als Pannenursache gerechnet. Heisst: die Kosten für den Pannendienst tragen wir und nicht der Kunde (den Sprit hingegen zahlt er selber - die paar Liter die halt nötig sind).
    Wäre ehrich gesagt bissl erstaunt, wenn der TCS Dir da nen vollen Panneneinsatz verrechnen würde? =O
    Wer aber auf der AB ohne Treibstoff liegen bleibt, ist in der Regel wirklich selber schuld - und dann gibts noch die Fälle wo Warnlampen/ Reichweitenangaben ausfallen. Ist dann halt ärgerlich.


    und zurück zu Topic: im Allgemeinen lieber ne Busse als eine Anzeige mit Folgekosten. Erscheint mir etwas transparenter und klarer.

  • Unberechtigtes Befahren von Wald oder Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Art. 15 und 43 Abs. 1 Bst. d WaG) 100 Franken

    Danke Rebel wie immer für Deine hilfreichen Infos.


    Da hab ich aber schon vor 15 Jahren 100 Stutz bezahlt.


    Und hierbei nicht mal befahren sondern die Autoschnauze übers Schild hinaus parkiert.

    Si vis pacem para bellum

  • Danke Rebel wie immer für Deine hilfreichen Infos.


    Da hab ich aber schon vor 15 Jahren 100 Stutz bezahlt.

    Das war ja direkt günstig. Den möglich gewesen wären bis zu 10'000 Franken, bei Vorsatz gar 20'000 Franken, plus Gerichtsgebühren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!