Hallo liebes Forum,
ich war heute bei einem Privatenanbieter einer R1. Wie ihr vielleicht wisst, aus meiner Begrüssung, suche ich ein neues Motorrad.
Nachdem mir die 1299 Panigale etwas zu ruppig wirkte, beschloss ich meinen Aspekt auf die 4 Zylinder zu legen.
Heute konnte ich eine 2015er R1 besichtigen, diese ist Ausgerüstet mit einer Akrapovic Slip-On. Sie fährt sich tadellos, auch der Getriebe-Wechsel wurde gemacht und lässt sich viel leichtgängiger Bewegen als die Ducati. Wär da nicht der lange erste Gang, womit die Kupplung innerorts sozusagen zum besten Freund wird.
Der Akra Slip-On wurde vor einem Jahr an dieser Maschine nachgerüstet. Jetzt, so wie der Besitzer mir das erklärte, produziert Akrapovic eine Variante die bei der Euro 3 sowie auch bei der Euro 4 geht. Der Euro 4 Slip-On benötigt einfach den DB-Killer drin und die Euro 3 Variante nicht. Optisch (siehe Bild) sieht es aber nun so aus, als ob man fahrlässig ohne DB-Killer fahren würde. Da diese blöde Vorrichtung des DB-Killers sieht aus, wie eine Einladung zum stilllegen.
Auf dem Dokument (ausgestellt von Hostetter) steht aber nichts drin bzgl. des DB-Killers.
Wie ist das nun, müsste auf dem Dokument stehen, wenn ein DB-Killer benötigt wird?