Motorrad auf 25kW einlösen

  • Hallo zusammen


    Ich habe meine GSX-R 600 Jahrgang 2007 gerade auf 25kW gedrosselt. Im Ausweis ist sie offen, war jedoch schonmal gedrosselt.
    Wenn ich sie einlöse, darf ich dann bis zur MFK mit der Drosselungsbestätigung aber im Ausweis offen herumahren?
    Kann jeder Mech diese Bestätigung herausgeben oder nur der Suzuki Händler?


    Grüsse
    Sanga

  • Wenn Du sie einlösen willst, musst Du ja eh zur MFK wegen Ausweis/Nummer (und für die Einlösung brauchst du natürlich auch den Versicherungsnachweis).
    Somit mit dem alten Ausweis (wo offen steht) zur MFK und gleichzeitig die Drosselungs-Bestätigung vorlegen, dann werden die Dir schon sagen wie sie das lösen wollen (einfach wäre einen neuen Ausweis zu erstellen mit Eintrag der Drossel und gleichzeitigem Termin zur Abnahme des Fahrzeuges - ob das überall so läuft, ist wieder eine andere Frage). Musst langsam Gas geben, die MFK prüft Motorräder nicht mehr täglich wenn's ins Winter-Halbjahr geht.


    Wenn sie (jetzt) wirklich gedrosselt ist, muss ja jemand die Bestätigung (geht vermutlich auf Typen- und Rahmen.-/bzw. Motor-Nummer) haben, nur wurde eben der Eintrag bei der MFK (noch) nicht eingetragen. Ohne das Papier wird es schwierig, wie soll denn ein Händler oder Suzuki selber irgendwas bestätigen, was sie nicht selber geliefert bzw. eingebaut haben? Wenn sie schon mal gedrosselt war und Du den "Kit" übernommen hast, dann gehört da auch die Bestätigung dazu, ob man dazu noch eine Bestätigung für den Einbau vom Mech haben muss, entzieht sich meiner Kenntnis (dürfte sich mit der Serien-Nummer vom Steuergerät prüfen lassen ob das Ding wirklich eingebaut wurde).


    Den Ausweis musst du ja eh umschreiben, macht keinen Sinn den "offen" umzuschreiben, wenn Du den passenden Ausweis gar nicht hast.
    Somit: erst Papiere besorgen, dann zur MFK Ausweis umschreiben gehen (gibt ja eine neue Nummer) und dann sehen was die sagen.

  • Und ich frag mich immer, weshalb die Leute nicht direkt beim Strassenverkehrsamt nachfragen, dort erhalten sie doch die Auskunft, was notwendig ist. Wir können ja schon unterstützen, da aber von Strassenverkehrsamt zu Strassenverkehrsamt die Leute unterschiedlich ticken, können wir nie sicher sein, dass unsere Auskunft 100% richtig ist.


    Und zudem, das Einlösen mit Umschreibung auf 25kW bedeutet, es gilt eine andere Typengenehmigung, also für den Versicherungsausweis kann dann eben nicht die Typennummer aus dem offenen Ausweis genommen werden. Die vom STVA können aber sagen, welche Typengenehmigung für 25kW gilt.