Fragen zum Führerausweis Aargau

  • Grüezi,


    bis jetzt hat mich das Motorradfahren nicht wirklich interessiert, aber nachdem ich letzte Woche das neue Bike von einem Kumpel testen durfte, bin ich ziemlich angefixt. :grinning_squinting_face:
    Ich habe mir jetzt auch schon ein schönes Bike gesucht (300ccm weniger als 35kw). Ich selber bin über 25 Jahre und habe schon Kategorie B seitdem ich 18 bin.


    Mein Plan war es jetzt A unbeschränkt zu machen, da ich vielleicht irgendwann mal etwas grösseres fahren will.
    Auf der HP vom Kanton Aargau habe ich gelesen, dass ich jetzt quasi A1 beschränkt Lernausweis, Grundschulung, praktische Prüfung und dann nach 2 Jahren klagloser Fahrt A unbeschränkt ohne weitere Prüfung beantragen kann. klick mich
    Das würde mir auch vollkommen ausreichen.


    Auf diversen Fahrschulseiten steht es anders, dass man direkt A unbeschränkt beantragen und bestehen muss und sich ein Motorrad für die Prüfung ausleihen soll etc.


    Kennt sich ein Experte aus und kann mir sagen wie es nun richtig ist?



    Eine weitere Frage habe ich noch zur praktischen Prüfung an sich:
    Wie genau läuft das ab? Erst mal ein paar von den Parkourübungen und dann auf die Strasse?
    Prüfer sitzt hinten auf dem Bike oder fährt mit dem Auto hinterher?


    Danke für die Auskunft und ein schönes Wochenende :top:

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  • A1 Beschränkt wäre max. 125 ccm max. 11 kW mit max 45 km/h , A Beschränkt meinst du wohl :winking_face:


    Da du 25 bist hast du drei Optionen:
    1. Direkt den A machen was evtl. sinvoller ist.
    2. den A beschränkt (dazu hast du schon das passend Prüfungsfahrzeug) und dann 2 Jahre klagloses fahren. Sollte dann das Gesetz noch so sein wie Heute, dann kriegst Du, auf Antrag, den A unbeschränkt.
    3. Den A beschränkt machen und vor Ablauf der 2 Jahren die unbeschränkte Prüfung nachholen (braucht keine neue Grundschulung, sondern nur alleine die praktische Prüfung).


    Gründe die für die A unbeschränkte Prüfung sprechen:
    - Du darfst sie machen.
    - Kosten Aufwand und Schwirigkeitsgrad sind die selben
    - Man kann wenn man dann will eine grössere Maschine Probefahren oder ausleihen/mieten.
    - Das Gesetz. Bzw. die Verkehrszulassungsverordnung wird revidiert und es kann sein, dass man nach zwei Jahren unbeschränkt den nicht mehr geschenkt bekommt sonder nochmals zur Prüfung muss! Siehe --> Revision der Führerausweisvorschriften 2017 (a.k.a OPERA-3) <--


    Den LFA A beschränkt kann man immer noch wärend der Gültigkeit auf A unbeschränkt umschreiben lassen. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dadurch nicht. Ob man den Grundkurs mit A beschränkt oder A unbeschränkt gemacht hat ist irrelevent.


    Ausser im Kanton Bern hockt der Experte eigentlich überall hintendrauf.


    Prüfung- und andere Berichte, nicht nur vom Aargau, es lohnt sich alle zu lesen da vieles gleich oder ähnlich ist:


    --> Prüfungsbericht Olten & Unterschiede zu Kt. Luzern
    --> Versetzter Slalom Verkehrszentrum Tuggen
    --> Prüfungsbericht Sursee
    --> Prüfungsbericht Regensdorf
    --> Motorradgrundkurs nicht absolviert
    --> Prüfungsfragen Motorrad
    --> Manöverprüfung PDF's (Skizzen)
    --> Uebungs Platz suche für die Praktische Motorrad Prüfung Kanton ZH
    --> Spurgasse mit Roller
    --> Praktische Prüfung
    --> So wars bei mir an der praktischen Prüfung
    --> Wo s'allererscht moll fahre?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Zuerst mal :welcome:



    Das hier ist eine gut aufgebaute Seite, bezüglich was darf ich mit welchen Ausweisen fahren.
    Da du 25ig bist und den Schein B besitzt, kannst du gleich den Lernfahrausweis für A unbeschränkt (A1 ist die Kategorie 125ccm) anfordern. Dann die 8Stunden Grundkurs (oder 6 falls du A1 schon hast) und Prüfung.
    Theoretisch würde ich dir das auch empfehlen, dann bist du nicht eingeschränkt. Wer weiss...vielleicht fährst du dann immer öfters und denkst dir dann bald "hmm, bissl mehr Power hätt ich schon gern" oder dir gefällt ein Modell sehr, welches nicht gedrosselt werden kann usw..
    -> Dann musst du halt entweder warten bis die 2 Jahre vorbei sind oder nochmals eine Prüfung machen.



    Prüfung hab ich in Olten gemacht, mehr oder weniger überall gleich:
    Zuerst der Parcours, wenn dieser bestanden ist, geht man erst auf die Strasse. Währenddem Parcours war bei uns der Experte nicht auf dem Sozius - z.B. in Sursee schon.
    Während der Fahrt auf der Strasse ist er dann auf dem Sozius und gibt dir per Schulterklopfer an, in welche Richtung du fahren musst (ausser natürlich bei Sackgassen etc. dort will er von dir sehen, dass du die Schilder beachtest. Kannst dann selber entscheiden in welche Richtung du dann abbiegen möchtest).
    Gibt paar ausführliche Prüfungsberichte im Forum, weiss nur nicht ob Aargau auch schon vertreten ist.

    I don't ride a bike to add days to my life. I ride a bike to add life to my days - Motor an, Kopf frei! :thumbup:

  • Wow, erst mal vielen Dank für die beiden sehr ausführlichen Antworten und die Begrüssung. :smiling_face:
    Wenn ich zu euch Zweiradfahrern gehöre, stelle ich mich und mein Bike auch nochmal vor.


    Ja, da ist eine 1 zuviel hinter dem A, ich meinte A beschränkt.


    Ohne den Hinweis auf die vielleicht anstehende Revision wäre ich auf jeden Fall beim A beschränkt geblieben, so muss ich da noch mal genau drüber nachdenken.


    Für den LFA wäre es aber egal wenn ich A unbeschränkt beantrage und dann letztlich mit einem Bike mit weniger als 35 kw fahre,oder?


    Falls ich mir dann für die praktische Prüfung (A unbeschränkt) ein der Kategorie entsprechendes Bike leihe:
    Würde da theoretisch auch ein Roller ausreichen oder bekommt man dann einen Zusatz in den Führerausweis a la "nur Automatik" o.ä.?


    €: Das mit dem zu Zweit fahren während der Prüfung finde ich ein wenig komisch, da man das ja nur üben kann, wenn der Sozius auch den entsprechenden Schein hat.
    Die Fahrschulen müssen ja auch irgendwie leben.

  • Das mit dem zu Zweit fahren während der Prüfung finde ich ein wenig komisch, da man das ja nur üben kann, wenn der Sozius auch den entsprechenden Schein hat.

    Aber anders als beim Auto muss man einfach die entsprechende Kattegorie haben. Alter und Besitzdauer spielen keine Rolle. D.h. es gibt hundertausende die hintendrauf hocken können. Ma muss halt nur lieb fragen.


    Würde da theoretisch auch ein Roller ausreichen oder bekommt man dann einen Zusatz in den Führerausweis a la "nur Automatik" o.ä.?

    Gemäss geltenden Recht geht auch ein Roller und es gibt KEINEN solchen Eintrag.



    Für den LFA wäre es aber egal wenn ich A unbeschränkt beantrage und dann letztlich mit einem Bike mit weniger als 35 kw fahre,oder?

    Kleiner darf man immer, ausser beim Grundkurs dort muss es mindestens A beschränk sein und nicht ein A1, und bei der Prüfung muss man auch mit dem entsprechenden Gefährt anfahren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kann dem von Rebel eigentlich nichts mehr hinzufügen. Ich würde dir ebenfalls direkt zu A unbeschränkt raten. Dann kannst du fahren was du willst (sofern 2 Räder :winking_face: ) und hast deine Ruhe egal was die in Bern noch alles anstellen.
    Bin selbst (zwangsweise) zwei Jahre eine Z300 gefahren und konnte den offenen kaum abwarten.
    Für A1, also die 125er musst du nur 8h GK machen und dann wird es dir geschenkt da du B hast.
    Für A35Kw und A ist der Aufwand genau gleich, 12h GK und dann die Prüfung. Lediglich das Mopped muss mehr oder weniger als 35Kw haben :winking_face:


    Zum Thema Sozius: Soziusgerechtes fahren ist eine Prüfungsanforderung, also macht das doch Sinn :winking_face:
    Hatte vor der Prüfung genau zwei mal den Fahrlehrer hinten drauf und bin damit ohne Probleme durchgekommen.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Ergänzend:


    Ich habe seinerzeit den A1 in .ch gemacht und nach .de mitgenommen. Von den Kosten her kein Nachteil (Aufgrund des Systems in Deutschland müssen dann für den A unbeschränkt weniger Pflichtfahrstunden gemacht werden) und ich konnte erst mal 2 Jahre lang mit der 125er fahren und ein wenig Praxis sammeln. Geschadet hat es nicht.


    Wer also »nur Schnuppern« will kann auch den A1 nehmen. Wer das in .ch macht und dann auch den A in .ch erwirbt zahlt aber etwas mehr für den Spaß.


    Grüße, Martin

  • offTopic:
    Ich bin hier eher der Mitleser :smiling_face_with_halo:
    Dennoch: Grossartig, wie einem Neumitglied mit Fakten statt Halbwissen höflich und zielführend geantwortet wird :thumbup:

    Bin da ganz bei dir, ist heute im Zeitalter der Internet Rambos nicht mehr selbstverständlich. :top:



    Zur Zeit gehen meine Überlegungen auch eher zum A unbeschränkt und ich habe mir auch schon etwas größere Bikes angesehen.
    Habe da einige lustige Bobber mit Hardtail gesehen und da stellt sich mir beim Thema Sozius die nächste Frage:


    Wie bekommt man den Prüfer denn auf das Bike, wenn es nur einen Sitz hat?
    Ich nehme mal an gar nicht und man müsste sich dann auch ein entsprechendes Bike für die Prüfung leihen...

  • @Coon Prüfungsfahrzeug muss ein zweiplätzer sein. Ob das nun ein Sofa a la Goldwing ist oder eine Sitzfläche sogross wie eine Briefmarke a la R1 ist wurst. Das Fahrzeug muss als Zweiplätzer eingetragen sein und sowohl eine Sitz- als auch eine Griff-gelegenheit für den Sozius haben.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten