die Scheibenwaschanlage laufen lassen...
Der Klassiker! Am besten hast noch das Visier offen - mmmmmh
die Scheibenwaschanlage laufen lassen...
Der Klassiker! Am besten hast noch das Visier offen - mmmmmh
Aber auch 2 Sekunden oder 94m vor der nächsten Sicherheitslinie, selbst wenn kein Auto entgegenkommt??
Kein Ahnung ob 20 Minuten da was zusammen fabuliert. Auch toll, "So nehmen die Lausanner Richter in einem Urteil vom August 2015 auf sie Bezug" aber keine BGER Nummer nennen oder das Urteil verlinken.
Ich denke es kommt wohl auch auf die Einsichtbarkeit der weiteren Strecke drauf an. Beim Einsperrpunkt sollte man danach ausserorts die weitere Strecke bis zu 100 Meter einsehen können. Die weissen Leitpfosten mit den Reflektoren sind im Normallfall jeweils 50 Meter von einander entfernt, in Kurven und nebligen Gebieten kann der Abstand aber auch kleiner sein. https://vif.lu.ch/-/media/VIF/…inrichtungen.pdf?la=de-CH In Österreich scheint der Abstand nur 33 Meter zu betragen (https://de.wikipedia.org/wiki/Leitpfosten#Aufstellung)
@Zhuri lass eine Auskunftssperre errichten, dann hast Ruhe von solchen Hobbyermittlern.
Das ist ein muss !!!
Ich glaube auch, dass gewisse Gesetze im Strassenverkehr nicht mehr der Realität entsprechen oder der heutigen Zeit angepasst wurden......
@LiLa Du hasst ganz Recht. Das gesunde Mittelmass oder normales Bauchgefühl fehlt mittlerweile komplett bei unseren Ämtern. Die Frage ist, kann das die Politik wieder gerade Biegen????
Bekannt waren mir nur die gängigen Sachen wie mit genügend Abstand beim wieder Einbiegen und min. 20kmh Differenz haben. 2x2 sagt mir nix - wobei ich sagen muss, dass ich das als Regel im Ansatz gar nicht mal so blöd finde - zumindest für Autos. Ich geh jeweils die Wände hoch, ob den Vollhorsten die ohnehin damit rechnen dass der Gegenverkehr dann schon bremsen wird und an unmöglichster Stelle und mit ewigs zu wenig Platz überholen. 2 Sekunden zurück auf eigener Fahrbahn bevor man ein anders Fzg kreutzt klingt da für mich nach einer vernünftige Faustregel. Doppelte Zeit muss ja aber auch nicht grad sein. Und dass Blauröcke genau an den heiklen Stellen abwarten.. naja. erinnert mich an gewisse Dorfpolizisten mit Napoleonklomplexchen in einigen Bergdörfern.
Für Motorräder machts sicherlich wieder etwas weniger Sinn - wobei es ja auch da quergenagelte Spackos gibt, welche die anderen Verkehrsteilnehmer durch ihre Manöver zum apprupten Abbremsen zwingen.
Danke fürs Teilen @Donna. Mit meinem Klepper werde ich damit in den GR Bergen wohl nie jemanden legal überholen können
@RebelFazer : Einsehbarkeit bzgl. Gegenverkehr ist das eine. Aber wenn zu den 94m die man vor der Sicherheitslinie wieder auf der rechten Spur sein muss noch die Strecke zum überholen rechnet, müsste man vor Überholen mindestens 200m voraus die Mittellinie genau erkennen können!
Also von hier (https://www.google.ch/maps/@46…bfov%3D100!7i13312!8i6656) bereits die Sicherheitslinie in der Kurve erkennen.
Denke da hat wohl 20Min etwas reininterpretiert...
Bevor ich Pressefritzen was glaube, will ich erst das Urteil gelesen haben (Ausnahme: Bundesgerichtskorrespondent NZZ). Allerdings traue ich denen in Lausanne jedes irrwitzige Urteil zu (auf das SVG bezogen).
also ich höre heute auch zum ersten mal davon...
EIN DICKES FAULES EI...
meiner Meinung nach... und das ganze ist ein widerspruch zur strassenmarkierung...
den die durchgezogene linie sagt das an der stelle nicht mehr die spur gewechselt werden darf...
der überholvorgang an der stelle de facto beendet sein muss...
ab dem punkt.... das betrifft beide fahtrichtungen...
das ist so reglementiert
und sonst sollens alle strassenmarkierungen aufheben und noch mehr schilderwald pflanzen X(
Dagegen gibt es doch ein ganz einfaches - und erst noch gratis - Hilfsmittel.
... man nimmt sich die Zeit auch mal eine Minute oder zwei ein kleines bisschen langsamer zu fahren um NICHT überholen zu müssen... (mich nerven die Schleicher auch)
Fazit: spart Nerven, Geld, ist erst noch gesünder und man behält seinen Schein.
Wer ständig mit hohem Adrenalinspiegel fährt (Auto u Töff) kommt damit nur schneller ins Grab - und das will ja keiner von uns, oder?
Das von August 2015 könnte BGER 6B_104/2015 sein.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150820_6B_104-2015.html
Der Fall müsste sich in dieser Kurve zugetragen haben. Wie man sieht ist hier keine Sicherheitslinie.
https://goo.gl/maps/o7fa3U5bTFv
In diesem geht es im Grunde eigentlich nur um die überschaubare Strecke und nicht um Sicherheitslinien etc. Denn dort wo eine Sicherheitslinie ist kann die Strecke trotzdem ohne weiteres einsehbar sein, umgekehrt gilt aber auch, dass dort wo eine gestrichelte Leitlinie ist, die einsichtbare Strecke trotzdem zu klein sein kann.
Man muss immer Situationsbedingt entscheiden ob ein Überholen gefahrlos möglich ist. Das hängt auch davon ab wie schnell oder langsam der zu überholende fährt. Bei einem Traktor mit 30 km/h braucht weniger überschaubare Strecke als bei ein Auto das 70 km/h fährt.
Des weiteren ist eine ausgezogene Sicherheitslinie nicht mit einem Überholverbot gleichzusetzten. Solange man die Sicherheitslinie nicht überfährt und genügend Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmer hält darf man dort ohne weiteres überholen. Es gibt sogar einen Fall, wo man dank der Sicherheitslinie überholen darf aber bei einer gestrichelten Leitline nicht! Art. 11 Abs. 3 VRV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19620246/index.html#a11 "Wenn die Benützer der eigenen Fahrbahnhälfte nicht behindert werden, darf rechts von Sicherheitslinien auch in Kurven und vor Kuppen überholt werden. [...]"
Ergo und Fazit: Es geht nicht um Sicherheitslinien. Es geht alleine um die einsehbare Strecke welche Situations bezogen variieren kann.
Für den Fall ... solange mir der Richter dann keine Gesetzesgrundlage liefert nehm ich das nicht ernst.
Mein Vertrauen in die Irrwitzigkeit des Bundesgerichts, Abteilung Strassenverkehr, wurde einmal mehr nicht enttäuscht.
Die angeblich bekannte 2-Sekundenregel in BGE 131 IV 133 bezieht sich ledigilich auf das Hintereinanderfahren, nicht aber auf einen Sicherheitsabstand nach dem Überholen zum kreuzenden Auto (Alternativ wird halbes Tacho emfohlen). Die 2-Sekundenregel ist insofern richtig angewendet, als grundsätzlich der Abstand zum überholten Auto wieder 2-Sekunden betragen muss (auf der Basis der Gecswindigkeit des überholten Autos), damit das überholte Auto aus Sicherheitsgründen seinerseits nicht abbremsen muss (merkt man immer auf der Autobahn, wo diese Abstände dauernd eingehalten werden ...). Wieso aber nochmals 2 Sekunden zum kreuzenden Auto eingehalten werden muss, geht aus dem vom Bundesgericht zitierten Entscheid nicht hervor (bezog sich ja auch nicht auf ein Überholmanöver). Allerdings ist schon klar, etwas Reserve zum kreuzenden Fahrzeug braucht es. Und wichtig: wir reden vom Zeitpunkt des Beginns des Überholmanövers.
also hatte grd ein gespräch mit einem Staatsdiener (in seiner freizeit)....
wo mir erzählt hat, dass sie heute morgen auch erst mal die Diskussion hatten, nach dem Artikel in der Zeitung...
von Ihnen hatte bis auf eine ausnahmen auch niemand von der existierenden Regelung gewusst,
es sei in der Ausbildung auch nie ein Thema gewesen...
und würde hier bist dato so auch nie so angewandt, es läuft eher auf der Situation ermessend...
dass eben beim Überholvorgang keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
also respektiert einfach dass die anderen Verkehrsteilnehmer die selben Rechte haben wie Ihr auch...
Ellenbogenntaktik bringt niemanden etwas.. ausser sich selbst unbeliebt zu machen
Macht schon Sinn. Wenn man auf der Gegenspur ist braucht man auch zwei Sekunden Abstand zum "Vorausfahrenden". Dummerweise kommt der aber entgegen, womit sich die Länge des nötigen Abstandes verdoppelt.
Das ergibt sich auch aus Art. 4 Abs. 1VRV
" Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können."
Wenn man Überholt ist das Kreuzen mit dem Gegenverkehr schwierig. Die eigene Spur ist nämlich blockiert.
Sehe aber gerade, dass der Rüffel den ich an der Fahrprüfung bekommen habe unberechtigt war (ich habe NICHT überhohlt), da die einsehbare Strecke zu kurz gewesen wäre bzw. ich gar zuwenig Abstand zum Gegenverkehr gehabt hätte.
Wer sich den Gegebenheiten mit gesunden Menschenverstand anpasst, hat bestimmt kein Problem. Zudem musst ja wirklich Pech haben, wenn die Köter einen Grund finden. Im weiteren hab ich an sich keine Lust, mit einer DUCATI oder was ähnlichem im Osten in einer Kontrolle hängen zu bleiben. In der Nordwestschweiz ist die Polizei eher human, was dies betrifft.
die Scheibenwaschanlage laufen lassen...
Wenn ich innerorts mit dem PW unterwegs bin und mir ein Roller am Heck klebt, ist manchmal auch plötzlich meine Scheibe dreckig
Motorradfahrer halten stets genügen Abstand. Für Rollerfahrer ist es ein Fremdwort.