Hallo zusammen
Ich habe eine Frage betreffend Urinbecher am Lenker.
Angenommen man ist vom Aussehen dieses Bechers nicht so angetan und möchte ihn daher durch eine optisch ansprechendere Variante ersetzen. Muss man das eintragen lassen, reicht da eine Eignungserklärung oder keins von beidem? Weiss das jemand?
Habe in der ASA 2b nachgeschaut, konnte aber nichts konkretes dazu finden. https://asa.ch/wp-content/uplo…_D/mobile/index.html#p=22
Gehört das Ding zum Bremszylinder oder zur Bedienungseinrichtung?