Hallo Zusammen
Mein Name ist Jonas, werde bald 18 und habe vor auch toeff zu fahren.
(kann mich sonst auch noch richtig vorstellen bei den User-Vorstellungen)
Meine Frage:
Welche Eigenschaften muss ein Fahrzeug haben, damit es zu A-beschränkt Prüfung zugelassen wird?
Ich fand verschiedene Quellen im Internet, aber alle sagen etwas anderes.
1. https://www.ch.ch/de/fuhrerausweiskategorien/ verweist auf : https://fuehrerausweise.ch/aus…ahrzeuga409-877d8a89-d169
Dabei steht: "Bei Kat A beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1."
2. https://www.sac-custombikes.ch…ehrerschein-schweiz-2017/
Dabei steht: "
Kategorie A beschränkt (-A)
Motorrad: Motorleistung von weniger als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von weniger als 0,20 kW/kg.
Alter: Mindestalter 18 Jahre.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit min. 400cm3 Hubraum, max. 35kW und zwei Sitzplätzen. Der vorgeschriebene Hubraum darf um 10cm3 unterschritten werden.
Kurse etc: Nothelferkurs, Sehtest, Theorieprüfung, 12 Stunden Grundkurs (6 Stunden falls schon A1 gemacht).
A unbeschränkt: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
Führerausweis auf Probe: Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterausbildungskurse zu besuchen."
3. https://www.admin.ch/opc/de/cl…7/index.html#app15ahref13
Dabei steht im Anhang 12 unter V.
"V. Prüfungsfahrzeuge
Kategorie A, unbeschränkt: | Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm3, einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen; |
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW: | ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400 cm3, einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen; |
"
4. https://kuere-werren.ch/motorr…/kategorie-a-beschraenkt/
Dabei steht ganz unten:
" ab 8. Juni 2017 gelten neue Bestimmungen betr. Prüfungsfahrzeuge.
Prüfungsfahrzeug:
Für die Führerprüfung Kat. A (beschränkt) muss das Motorrad (ohne Seitenwagen) eine Motorleistung von maximal 35 kW und zwei Sitzplätzen und einem Verhältnis von Leistung und Lehrgewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg aufweisen.
(Unerwartet kurzfristig wurde die Motorengrösse (mind. 400 ccm) gestrichen. Das Motorrad muss jedoch über 125 ccm aufweisen.)"
Bericht über angebliche Führerscheinreform(sonst nirgends gefunden)
https://brechbuehl-2rad.ch/ach…euen-fuehrerscheinreform/
Wird bis jetzt noch nicht eingeführt worden sein, aber bitte lesen!
Was genau ist und was nicht?
KW/KG, ccm usw......
Das ganze ist für mich überhaupt nicht ersichtlich, denke schlussendlich muss ich eif. mal anrufen(obwohl die Leute in Fribourg mir schon nacheinander widersprüchliche Sachen gesagt haben, nicht nur mir).
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen
Gruess Jonas