Einzug des Motorrads in Italien

  • Salü zäme

    Ich habe nun schon ein paar Mal gelesen, dass einem für die kleinsten Vergehen in Italien das Motorrad für 60 Tage eingezogen werden kann und auch schon eingezogen wurde.

    Vergehen die ich finden konnte:

    • Neigungswinkel des Nummernschilds > 30 Grade
    • Fahren ohne Helm (naja, kein kleines Vergehen aus meiner Sicht :smiling_face: )
    • Helm erfüllt Norm ECE 22 nicht
    • Weitere Vergehen? Nicht beide Hände am Lenker?

    Ich fahre normal mit dem Motorrad, dennoch scheint mir die Beschlagnahmung des Motorrads für solche Vergehen unverhältnismässig. Italien ist schön um Motorrad zu fahren, aber wenn man dann ständig befürchten muss, das einem allenfalls das Motorrad für ein kleines Vergehen eingezogen wird, macht das ja auch keinen Spass ... Leider kann man dagegen wohl kaum etwas machen, ausser nicht mehr nach Italien zu fahren 8|:thumbdown: .

    Was sind eure Erfahrungen damit? Sorge um die Beschlagnahmung des Motorrads übertrieben oder berechtigt? Habt ihr mal mitbekommen, dass ein Motorrad beschlagnahmt wurde? Wäre dies ein Grund für euch, Italien zu meiden?

    Bin gespannt auf eure Meinung!

    Gruss
    power13

    2 Mal editiert, zuletzt von power13 (28. Mai 2018 22:56)

  • Den grossen CH-Kleber anstelle des kleinen vergessen.... :winking_face:
    Dies waren Extremfälle, welche durch die Presse gingen. Der Einzug des Motorrades betraf glaublich ein Ehepaar aus Deutschland, weil eben der Neigungswinkel des Motorrades zu gross war.
    Dem kann entgegengewirkt werden, dass das Schild einfach eher grade gestellt wird - erledigt.
    Den grossen CH-Kleber führe ich einfach mit, montiert ist ein kleiner. Bordapotheke nicht vergessen!

    Verbringe jedes Jahr den Motorradurlaub in Italien, noch nie ein Problem gehabt. Nach wie vor relativ freies Fahren, den Einheimischen angepasst :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

    • Helm erfüllt Norm ECE 22 nicht

    Ein Bekannter von mir musste seine HD in Riva del Garde stehe lassen, weill er mit einm Braincap fuhr, dass natürlich nicht der Norm entspricht :smiling_face:

    Ich wurde in Italien noch nie von der Polizei angehalten und halte es so wie EJE und Moppel.
    Mein Motorrad ist in Originalzustand und der Helm entspricht der Norm. :winking_face:

    Meine bevorzugten Reisegebiete, Dolomiten, Trentino und Sardinien.

  • Gibt noch andere Dinge , codice stradale ist einsehbar ( halt auf Italienisch), die die mit Einem tun können.

    Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn. Wer macht das schon? Der, der aus Unaufmerksamkeit an der Mautstelle die falsche Durchfahrt erwischt hat. Z.b. nur für Transponder oder nur Kreditkarten.

    Hier der Codice Stradale als PDF in einem Stück:
    https://www.studiocataldi.it/normativa/codi…ella-strada.pdf
    Einfach nach "fermo amministrativo del veicolo" (Vorübergehende Beschlagnahme) und "confisca amministrativa del veicolo" (Konfiskation und Einteigung) suchen.

    Der Italienische Automobil Club hatte eine Version, bei der auch gleich die entsprechenden Verordnungen mit geliefert wird:
    http://www.aci.it/i-servizi/norm…lla-strada.html

    Das fehlende Unterscheidungszeichen (CH-Kleber), bzw. in falscher Grösse kostet 84 bis 335 Euro Busse. Keine Beschlagnahmung. Art. 133 Codice Stratale

    Helm erfüllt Norm ECE 22 nicht

    Betrifft auch die Leuten mit den Elektrovelos mit gelber Nummer. Die haben in Italien den gleichen Status wie Töflis, darum muss bei denen nicht nur ein Velohelm wie bei uns, sondern einen Helm gemäss ECE 22-05 getragen werden.
    https://www.emotion-technologies.ch/2016/04/14/ric…nd-helmpflicht/
    Bei ersten Verstoss wird das Fahrzeug 60 Tage eingezogen, beim zweiten innerhalb von 2 Jahren 90 Tage. Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich wurde in Italien noch nie rausgefischt. Aber ich denke wenn man sich an geltendes Schweizer recht hält was das Fahrzeug betrifft, sowie die zum Fahrzeug dazugehörige Ausrüstung, und nicht fährt wie ein möchte gern Rennfahrer, Geschwindigkeitsmässig und Fahrtechnisch. Dann hat man auch in Italien keine grösseren Probleme denn die Bestimmungen sind in jedem Land mit einzelnen kleinen Unterschieden identisch.

    Lg Phips

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch: