Davon, dass das max zulässige Gewicht des Hängers das Leergwicht des PW nicht überschreiten darf steht nichts.
Art. 3 VZV
Aber genau in dem verlinkten Artikel steht unter B:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen;
Wer lesen kann ist klar im Vorteil