Auto mit Anhänger fahren

  • Das würde dann heissen, das ich mit Kat. B einen Anhänger von 1500kg fahren darf, wenn das Auto auch 1500kg oder schwerer ist.


    Ist das richtig?

    richtig, sofern das auto nicht mehr als 2000kg hat, da gesamt nicht mehr als 3500kg
    Vorsicht: leergewicht des zugfahrzeuges

  • Das würde dann heissen, das ich mit Kat. B einen Anhänger von 1500kg fahren darf, wenn das Auto auch 1500kg oder schwerer ist.


    Ist das richtig?

    Ja, nicht schwerer als das Leergewicht was im Ausweiss steht.
    Du darfst das fahren, habe vor einem Monat nach de Prüfung das nochmal nachgefragt beim Fahrlehrer und es steht auch so auf der Internetseite.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Alles klar.
    Ich habe es nicht ganz verstanden, da ''klar und deutlich'' steht, das man einen Anhänger von nicht mehr als 750 kg mitführen darf. Abber alles blos verwirrung.


    Vielen dank für die klärung dieses problems.

  • Alles klar.
    Ich habe es nicht ganz verstanden, da ''klar und deutlich'' steht, das man einen Anhänger von nicht mehr als 750 kg mitführen darf. Abber alles blos verwirrung.


    Vielen dank für die klärung dieses problems.


    Die 750kg ODER die anderen Voraussetzungen
    Theoretisch darfst du mit einem 200kg zugfahrzeug ein 600kg anhänger ziehen (wird zwar schwierig aber du darfst)

  • Für welchen Einsatzzweck siehst du den Anhänger denn vor?


    Also ich hab diesen: https://www.anhaenger-ag.ch/hu…ad-transporter/hm-752212/
    Kannst ja mal zum Wenk in SG, Niederbüren ist ja in der Nähe. Die beraten dich sicher bzw. klären dich auf.


    750kg Gesamtgewicht, also 150kg leer, 600kg Nutzlast, gebremst.
    Da passen 2 Reiseenduros drauf. Und Phips, leer eiert da nichts rum, scheppert höchstens mal über Bodenwellen. Für mich mit Kat. B ideal. Da ich auch mal beladen über Pässe fahre, unbedingt gebremst.

    Meine Tour-Videos auf YT

  • In erster linie für die Arbeit, aber ich möchte mir einen Campervan kaufen oder umbauen. Entweder nehme ich da einen grösseren Kastenwagen oder eben einen Van mit Anhänger.

  • siehe https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19760247/index.html#a3
    da steht es klar und deutlich, Gesamtgewicht Anhänger maximal 750kg oder
    wenn der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht hat, darf erstens das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und zweitens das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500kg betragen.
    Massgebend für das Gesamtgewicht ist primär die Angabe im Fahrzeugausweis, wird dieses im effektiven Betrieb überschritten, bedeutet das ein überladenes Fahrzeug und kann auch gebüsst werden.

  • Gibt vielleicht etwas Verwirrung, weil die Angaben betreffend Führerausweis (ich glaub da dürfte mittlerweile klar sein wie die Regelung ist, siehe Angabe von Lüku) nicht identisch ist mit der Zulassung vom Anhänger bzw. vom Zug-Fahrzeug.


    Im Fahrzeugausweis wird nicht Rücksicht genommen auf die vorhandenen Führerausweise, dort gibt es in der nur den Unterschied gebremst oder ungebremst (ungebremst meist 750 Kilo, muss aber nicht sein und hängt vom Zugfahrzeug ab, rate dringend von völlig ungebremsten Anhängern ab, aber Druckluft-Bremse muss ja auch nicht grad sein). So wird in der Zulassung von einem T6 California (ist zwar kein echtes Wohnmobil, aber fast), eine gebremste Anhängelast von 2'500 Kilo angegeben https://www.mobile.de/auto/vw/…5/bus/modell/daten-fakten, die kann man aber mit einem normalen B-Ausweis gar nie fahren weil Zugfahrzeug (Leergewicht 1'862 Kilo) und Anhänger zusammen weit über 3.5 Tonnen kommt und man das halt mit diesem Ausweis gar nicht fahren darf.


    Eventuell wird es hier noch etwas verständlicher erklärt https://stva.zh.ch/internet/si….pdf/TMB010ANHE201711.pdf


    Und damit es nicht zu einfach wird: auch die Achslast darf nicht überschritten werden (hier kann's schon mal eng werden mit Wohnmobilen, die sind, was viele nicht wissen, oft sogar überladen wenn sie ferienfertig mit vollem Sprit und Wassertank und gebunkerten Vorräten für 2 Wochen rumfahren), also genau rechnen, wenn man z.B. ein leichtes Motorrad auf eine am Heck angebrachte Rampe stellen will. Zudem haben natürlich auch Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht, wenn man sich hier ein leichtes Aldi- oder Landi-Produkt holt, kann's schon mal eng werden wenn man 2 fette Maschinen draufstellen will.


    Wir sind oft mit den Motorrädern auf dem Hänger unterwegs gewesen (für Wüstenreisen, wollten die Stollenreifen nicht schon auf der Anfahrt auf der Autobahn runterfahren und für Rennstrecke mit Slicks war das eh nichts mit auf eigener Achse anreisen) und kontrolliert hat nie jemand - soll aber nicht heissen, dass es immer so ist. Unser eigener Anhänger hat auch 3 Motorräder verkraftet, aber ich hatte auch schon mal solche geliehen wo ich mir sicher bin, dass das Gewicht nicht mehr passte (merkt man spätestens, wenn man im Ausland mal "etwas schneller" auf der Autobahn unterwegs ist - und damit meine ich deutlich mehr, als das auf CH-Autobahnen ohne Anhänger erlaubt ist...).


    Und noch was: ein grosser Hänger (mal abgesehen, dass es immer mühsam ist den irgendwo unterzustellen) plus ein grosses Auto (hier Bus bzw. Wohnwagen) gibt eine beträchtliche Gesamtlänge. Damit parkt man auf Raststätten nur noch auf LKW-Parkplätzen und irgendwo durch den Stadtverkehr zirkeln wird schon mal richtig anstrengend. Aber das sind andere Sachen, hier soll es ja erst mal um Ausweis und die Voraussetzung zum legalen Bewegen der ganzen Fuhre gehen. Als Tipp: in einen WV-Bus Transporter bekommt man locker 2 Motorräder reingestellt, in einen Multivan eines, wenn man die hinterste Sitzbank ausbaut und das Motorrad zwischen die Sitze stellt (geht nur mit Einzelsitzen in der zweiten Reihe). Das es nicht nur VW gibt, ist mir auch klar, nur stehen die Dinger an jeder Ecke weshalb man sich da gut ein Bild machen kann. Vorteil ist halt, dass so ein Ding noch halbwegs alltagstauglich ist (z.B. fürs Einkaufen, gibt ja schon jetzt Parkplätze bei Einkaufszentren mit Höhebeschränkungen), was man von einem Womo nicht behaupten kann (hat dafür andere Vorteile - ist deutlich grösser und angenehmer und dabei meist noch deutlich günstiger als so ein Bus). Wenn man es "richtig komfortabel" machen will, dann wäre fettes Womo plus Hänger plus Ausweis CE wohl die beste Lösung. Nur: mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen hat man wieder das Problem vom Sonntags- und Nachtvahrverbot- irgendwo muss man halt bluten, wenn man es perfekt haben will.

  • da bin ich ja froh hab das D1E :grinning_squinting_face::popcorn:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Mir hat mein Fahrlehrer mal gesagt, der Anhänger hat ein max. Gewicht von 750 kg
    oder das max. Gewicht vom Hänger und Leergewicht PW übersteigt 3500 kg nicht.


    Bsp.: Hänger Leergewicht 700 kg mit einer max. Zuladung von 1500 kg und einem PW mit 1200 kg Leergewicht.
    700 kg + 1500 kg + 1200 kg = 3400 kg


    Davon, dass das max zulässige Gewicht des Hängers das Leergwicht des PW nicht überschreiten darf steht nichts.
    Art. 3 VZV