Wertgutachten / Schätzung für Sammler-Töff?

  • Hoi zäme!

    Ich habe mir eine seltene Husqvarna Nuda 900 R ABS <3<3<3 zugelegt, welche über dem Zeitwert gehandelt wird.
    Damit ich nicht leer ausgehe wenn es zu einem Schaden oder Diebstahl kommt, möchte ich den Töff schätzen lassen.

    Kennt jemand eine gute Adresse von einem Gutachter, möglichst in der Nordschweiz, welcher auch von den Versicherungen anerkannt ist?

    Besten Dank im Voraus für eure Tipps!

    Gruss,
    Leonardo

  • Habe ich schon... Entweder weiss er es wirklich nicht oder hat sich Dumm gestellt. :tongue:

    Vielleicht weiss das ein KTM Händler, die Motorrad Händler kaufen ja oft Fahrzeuge (occasionen) der wüsste sicher was für ein Preis für ein Fahrzeug mit Seltenheitswert realistisch ist.

    (Husquana gehört meines Wissens nach zu KTM)

    Lg Phips

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Interesssehalber: Lässt sich die nach jeweils aktuellem Marktwert versichern oder wird einfach eine bestimmte maximale Schadenssumme definiert? Im ersten Fall ware das vermutlich schwierig, wenn der Marktwert sinkt oder steigt.

    Bringt mich aber auch zur Frage der Schätzung: Wonach wird geschätzt? Marktwert ist ja lediglich das, was der Markt gerade hergibt. Gibt es einen sichtbaren Handel, kann man dort schauen. Falls nur Sammler unter der Hand, könnte zumindest dein Kaufpreis als Anhaltspunkt dienen. Sonst müsste ein Gutachter den Sammlermarkt schon recht gut kennen.

    Evtl. mal bei anderen Versicherungen anfragen, wie sie das machen und ob sie dir eine Offerte machen oder dafür einen Gutachter angeben können.

    Ich Töff das.

  • Also was meinte denn der Versicherungs-Heini, als du ihm gesagt hast, dass die Nuda (gratulation zum Kauf dieser geilen rennrackete!) höher gehandelt wird als ihr neukauf preis. Also wie viel km hat denn deine nuda? ich hab eine mit 1300km gefunden, und die geht für 12'500 Fr. kannst dies ja als anhaltspunkt nehen um den Bürogummi das zu erklären.

    https://www.tutti.ch/de/vi/bern/fah…a-900r/15159586

    und sonst frag ihn mal, wies aussieht, wenn du jetzt mit einer Corvette c1 kommen würdest. oder generell oldtimer die praktisch alle über dem zeitwert sind.
    Die werden dann ja auch für den Wert, der irgendwie von nem gutachter entschieden wurde versichert. und nicht für den zeitwert der vermutlich unter 1000 Fr liegen würde...

    Also würde ich mich bei Leuten mit Oldtimern erkunden, und die fragen wie die das machen. Oder frag doch den vorbesitzer deiner nuda, wie der das mit der versicherung gemacht hat...

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN

    Einmal editiert, zuletzt von naimad99 (3. Mai 2018 08:48)

  • Ich würde mir einen Unabhängigen Experten organisieren, und sicherlich KEINEN den mir die Versicherung empfohlen hat.... :winking_face:

    Er sucht ja die Adresse eines unabhängigen Gutachters...

    Kann dir leider auch nicht weiterhelfen, weiss aber dass bei einem Schadenfall die betreffende Versicherung den Schaden sehr genau prüft und unter Umständen findet, dass sie überversichert war, was dann auch wieder zu einer Kürzung führen kann.

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Danke für die Antworten und den Link!

    Das Gutachten muss schlimmstenfalls vor Gericht bestehen, ansonsten lehnt die Drittpartei das Gutachten einfach ab oder lässt sich selber (ein viel tieferes) erstellen.

    Denke das ein Gutachten möglich sein sollte, siehe Oldtimer was schon erwähnt wurde oder auch Harley Umbauten oder wertvolle Ducatis etc.

    Gut möglich, dass mein Agent gar keine Lust hatte, mir die Husqvarna sooo teuer zu versichern?

  • Ich würde mal ausrechnen, ob es sich überhaupt lohnt - so ein Gutachten wird wohl nicht gratis sein. Ich weiss ja nicht, was die DIfferenz in Franken ausmacht, aber mit dem Gutachten hast Du nur ein Indiz, wieviel Wert das Motorrad zum Zeitpunkt des Schadensereignisses hatte, und ersetzt wird nur der Zeitwert. Deine Versicherung bezahlt wiederum nur, wenn Vollkasko abgeschlossen wurde und Du Schuld am Schaden trägst. Ansonsten zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung, und die hat mit Dir keinen Vertrag, damit einen höheren Preis als den Marktpreis gilt (bei Totalschaden).

    Kommt hinzu, dass die Versicherung nicht das Gutachten gebunden sind, da es voraussichtlich ein allfälliger Schaden nicht unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens eintritt. Damit wird das Gutachten ziemlich schnell wertlos. Vor Gericht hat es ohnehin nicht bestand, da es sich um ein Parteigutachten handelt. Im Streitfall kann die beklagte Versicherung ein gerichtliches Gutachten verlangen. Und wie das ausfallen wird, wissen dann die Götter.

    Schliesslich ist zu beachten, dass nur die Preisdifferenz zwischen Deiner Forderung und dem Angebot der Versicherung die Streitsumme wäre. Ist die Streitsumme wiederum tief. könntest Du selbst beim Obsiegen auf Deinen Anwaltskosten sitzen bleiben (sofern Du Dein Recht mit einem Anwalt erstreiten willst - allerdings herrscht in der Schweiz kein eigentlicher Anwaltszwang).

    Zugegeben, gibt noch ein paar andere Aspekte, aber ich möchte nienmanden im Weg stenen, wenn jemand zu diesem Thema eine Seminararbeit schreiben will.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Da ich schwer davon ausgehe dass du sie auch fahren willst, sehe ich es wie LT. Wenn der Betrag von Naimed halbwegs passt, kommt dich das Gutachten und die sonderversicherung auf die Zeit wesentlich teurer als der Wert des Moppeds.
    Wenn du sie dir nur ins Wohnzimmer stellst, kannst du sie mit dem vom Gutachter erstellten Wert in die Hausratsversicherung aufnehmen.
    Da dein Versicherungsheini allem Anschein nach kein Bock hat, dir dabei weiter zu helfen, würde ich mal einen anderen fragen bzw. mich direkt an die Versicherung wenden. Die können dir dann bestimmt auch sagen was der Spass dann so kostet.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Irgend einen Konsens muss ja bei Sammelfahrzeugen gefunden werden, ansonsten bekämen alle Autosammler bei einem Schadensfall nur den Alteisenpreis erstattet. Und gemäss den letzten Wortmeldungen dürften diese nie die Strasse sehen... Nicht sehr realistisch!