Weiss jemand, wie es sich mit der Lenkerermittlung anhand eines Fahrerfotos (Fahrer wegen Helm nahezu nicht zu erkennen) bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aussieht.
Polizei wendet sich natürlich an den Halter.
Kann der von einem etwaigen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn eventuell ein Verwandter der Lenker war?
Wie geht der Fall bei der Polizei dann weiter?
Ggf. hat ja auch jemand eine gute Internetadresse, wo man das nachlesen kann.
Danke fregatte