Lenkerermittlung Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Weiss jemand, wie es sich mit der Lenkerermittlung anhand eines Fahrerfotos (Fahrer wegen Helm nahezu nicht zu erkennen) bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aussieht.


    Polizei wendet sich natürlich an den Halter.


    Kann der von einem etwaigen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn eventuell ein Verwandter der Lenker war?


    Wie geht der Fall bei der Polizei dann weiter?


    Ggf. hat ja auch jemand eine gute Internetadresse, wo man das nachlesen kann.


    Danke fregatte :face_with_rolling_eyes::face_with_rolling_eyes:

  • es gibt die möglichkeit das ganze anzufechten und zu behaupten dass du nicht gefahren bist.


    am ehesten (zumindest in deutschland) kommst du durch, wenn du sagst jemand der verwandschaft sei zu dem zeitpunkt gefahren, denn dann kannst du ein aussageverweigerungsrecht in anspurch nehmen. allerdings werden die dann zu dir kommen und sich mal umgucken...und wenn sie genau die moppedkleidung bei dir finden, die der fahrende anhat, dann hast du ein riesen problem und wanderst unter umständen in den bau.



    also am besten nicht zu schnell fahren oder noch wichtiger; sich NICHT erwischen lassen :grinning_squinting_face: :face_with_tongue:

    SUZUKI - selbst unter zweifelhaften Umständen klappt´s immer
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  • Sonst mal deinen Verkehrsrechtsschutz anfragen. :winking_face:

    RACING IS LIFE...ANYTHING THAT HAPPENS BEFOR OR AFTER... IS JUST WAITING

  • gib den link innerhalb dieses Textes hier ein


    [ url ] hierhin! [ /url ]


    einfach die abstände weglassen.... :winking_face:

  • Mir wurde nun fernmündlich ohne Benennung von Aktenzeichen o.ä. mitgeteilt, ich müsste am xx.yy.zzzz bei der Strassenpolizei in xxx zur Einvernahme betr. einer Geschwindigkeitsüberschreitung und Lenkerfeststellung erscheinen.


    Weiss jemand, ob man da erscheinen muss (so ohne schriftliche Ladung etc.).


    Mir scheint die Ladung eher eine Schikane zu sein, da ich mitgeteilt habe, mein Toeff haette ein Verwandter gefahren (ich war auch tatsächlich zum Tatzeitpunkt im Ausland).


    Bei einer richterlichen Einvernahme muss man erscheinen, aber bei einer polizeilichen bin ich mir nicht so sicher.


    Danke


    fregatte

  • wenn du rechtsschutz hast dann frage einen anwalt.


    im deutschen kann man bei solchen ladungen "nur" den anwalt schicken.

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  • Ich würde mich auch einmal mit dem Rechschutz in verbindung setzten.
    Ansonsten einfach mal nicht erscheinen, die werden sich melden wenn du da sein solltest... :winking_face:

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  • Hallo!


    Also wenn dich ein Polizeibeamter via tel. oder so aufgefordert hatt, würde ich schon auftauchen........höchstens du versuchst irgendwie ein krummes Ding........:öm:


    Macht irgendwie nen schlechten Eindruck die Polizei warten zu lassen...........aber Ist der Ruf erst ruiniert,lebt es sich ganz ungeniert ...... :face_with_tongue:


    mfg Thomas

  • Was spricht denn dagegen dort hinzuegehen wenn Du's nicht warst?


    Wiso willst Du eigentlich einen schützen. der mit Deinem Bike scheisse gebaut hat??


    Naja man muss nicht alles verstehen.............

  • es geht darum, dass man nicht verpflichtet ist, die Polizei bei der Lenkerermittlung aktiv zu unterstützen, wenn z.B. ein Verwandter eventuell gefahren ist.


    Ich weiss nicht, ob Du Ehefrau o.ä. aktiv anschwärzen möchtest?


    fregatte