Suzuki SFV650A elektronische Drossel?

  • Mit mit (Lern-) Führerschein Kategorie A darfst Du auch gedeosselte Motorräder fahren. Einzig an der Prüfung und beim Grundkurs musst Du mit einer Maschine Kategorie A antraben.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • hol dir den grossen Lehrfahrausweis...

    und ja wenn du ein Mech hast eo dir den nötigen Wisch unterschreibt... kannste auch ne gebrauchte ECU reinpflastern...

    frage ist nur ob dich das unterm strich günstiger kommt... auch der Mech muss seine Brötchen kaufen...
    und warum sollte er für irgendwas ne Garantie geben wo er nicht weiss wie weit die gebrauchte ECU manipuliert wurde..

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • das beantwortet mini frog nöd

    Mit dem (Lern)Fahrausweis A unbegrenzt darfst du natürlich auch Töffs mit weniger Leistung fahren, auch 125er und 50er Roller.

    Zum Grundkurs: Wenn ich mich recht erinnere darf es einfach keine A1 Maschine sein. (Ich erinnere mich richtig Art. 19 Abs. 2 VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19)

    Zur Prüfung: Dann muss der Töff eine Leistung von mindesten 35 kW (oder welche Übergangs-, Ausnahme- oder Sonderbestimmung nun gerade für A unbeschränkt gilt. Mit min. 40 kW und min. 600 kW ccm ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite) im Fahrausweis eingetragen haben.

    Edit:Weil die Banane sagt kW sei nicht das gleiche wie ccm.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (4. Mai 2018 13:15) aus folgendem Grund: Weil die Banane sagt kW sei nicht das gleiche wie ccm.

  • Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Vielleicht würde ich in Erwägung ziehen, das Bike als gedrosselte Maschine zu verkaufen und sich ein anderes Modell zu besorgen. Vorraus gesetzt sie ist gedrosselt.

    Hängt natürlich davon ab, ob du diese Maschine unbedingt behalten möchtest oder kurz um sowieso was anderes holen willst.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Das ist eben genau das Problem. Der Vorbesitzer vom Motorrad ist nicht gerade der Hellste und hat natürlich nicht nachgefragt ob das originale ECU vorhanden ist.Werde wohl oder übel 650.- in die Hand nehmen müssen und ein ECU vom Händler einbauen lassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite, dass alles funktioniert und legal ist.

    Finde es gewagt, jemanden als "nicht sehr hell" zu bezeichnen, obwohl du selbst ein gedrosseltes Motorrad kaufst, und keine Ahnung hast, wieviel es dich kosten wird es zu entdrosseln :winking_face:

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Ich habe das Motorrad nicht gekauft sondern übernommen. Aber das ist eine andere Geschichte :top:
    Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul :grinning_squinting_face:

    Darum die Frage nach den Kosten.
    Und ich finde die Gladius toll zum fahren. Ich bin der Meinung sie verzeiht mir viel an Fehlern.

  • Sind genau 35kw eingetragen?

    Nein sind genau 25 kW eingetragen. Altrechtlich.
    Mit genau 35 kW kann man beide Prüfungen machen? Interessant.

    Es ist schon etwas schwammig formuliert.

    Das Strassenverkehrsamt Zürich schreibt von
    "einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg."

    Beim Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden ist die Rede von
    "einer Motorleistung von mindestens 35 kW."


    Es gibt also zweierlei Aussagen.

    Einmal editiert, zuletzt von servusli (4. Mai 2018 13:30)

  • Der A beschränkt Ausweiss wurde glaube ich April letztes Jahr oder ein Jahr davor von 25kw auf 35kw geändert. Deswegen gibt es so viele Töffs die auf 25KW gedrosselt sind.
    Ja wen im Ausweiss 35KW steht (kein 35.1KW wie manche GS500) kannst du beide Prüfungen damit absolvieren. A- bis maximal 35KW, A mindestens 35KW.
    Ich habe die Prüfung mit dem Töff meines dads gemacht die genau 35KW hat und er ist damit auch an der grossen Prüfung dran.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Es gibt also zweierlei Aussagen.

    Darum schreibe ich ja "welche Übergangs-, Ausnahme- oder Sonderbestimmung nun gerade für A unbeschränkt gilt"

    Müsste Aktuell die Weisung des ASTRA betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 1. Juni 2017 sein, dort heisst es

    Zitat

    Kategorie A, unbeschränkt:

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen;

    Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung vonhöchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.


    https://stva.zh.ch/internet/siche…ASTRA201706.pdf
    bzw.
    http://www.astra2.admin.ch/html/de/index.php?type=0

    Das Strassenverkehrsamt Zürich schreibt von


    Und wo schreibt es das? Links wären hilfreich, weil im offiziellen Begleitschreiben steht auch mindestens 35 kW.
    https://stva.zh.ch/internet/siche…1KATA201801.pdf

    Der A beschränkt Ausweiss wurde glaube ich April letztes Jahr oder ein Jahr davor von 25kw auf 35kw geändert

    1. April 2016 https://www.admin.ch/opc/de/officia…on/2016/405.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (4. Mai 2018 14:00)

  • Das sagt aber nur, dass Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg der Kategorie A angehören.

    Und wenn man bis ganz zum Schluss des verlinkten Text liest, sieht man dann auch was für ein Prüfungsfahrzeug benötigt wird :winking_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!