das beantwortet mini frog nöd
Suzuki SFV650A elektronische Drossel?
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servusli -
30. April 2018 18:34 -
Erledigt
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Mit mit (Lern-) Führerschein Kategorie A darfst Du auch gedeosselte Motorräder fahren. Einzig an der Prüfung und beim Grundkurs musst Du mit einer Maschine Kategorie A antraben.
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hol dir den grossen Lehrfahrausweis...
und ja wenn du ein Mech hast eo dir den nötigen Wisch unterschreibt... kannste auch ne gebrauchte ECU reinpflastern...
frage ist nur ob dich das unterm strich günstiger kommt... auch der Mech muss seine Brötchen kaufen...
und warum sollte er für irgendwas ne Garantie geben wo er nicht weiss wie weit die gebrauchte ECU manipuliert wurde.. -
das beantwortet mini frog nöd
Mit dem (Lern)Fahrausweis A unbegrenzt darfst du natürlich auch Töffs mit weniger Leistung fahren, auch 125er und 50er Roller.
Zum Grundkurs: Wenn ich mich recht erinnere darf es einfach keine A1 Maschine sein. (Ich erinnere mich richtig Art. 19 Abs. 2 VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19)
Zur Prüfung: Dann muss der Töff eine Leistung von mindesten 35 kW (oder welche Übergangs-, Ausnahme- oder Sonderbestimmung nun gerade für A unbeschränkt gilt. Mit min. 40 kW und min. 600
kWccm ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite) im Fahrausweis eingetragen haben.Edit:Weil die Banane sagt kW sei nicht das gleiche wie ccm.
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Vielleicht würde ich in Erwägung ziehen, das Bike als gedrosselte Maschine zu verkaufen und sich ein anderes Modell zu besorgen. Vorraus gesetzt sie ist gedrosselt.
Hängt natürlich davon ab, ob du diese Maschine unbedingt behalten möchtest oder kurz um sowieso was anderes holen willst.
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Das ist eben genau das Problem. Der Vorbesitzer vom Motorrad ist nicht gerade der Hellste und hat natürlich nicht nachgefragt ob das originale ECU vorhanden ist.Werde wohl oder übel 650.- in die Hand nehmen müssen und ein ECU vom Händler einbauen lassen. Dann bin ich auf der sicheren Seite, dass alles funktioniert und legal ist.
Finde es gewagt, jemanden als "nicht sehr hell" zu bezeichnen, obwohl du selbst ein gedrosseltes Motorrad kaufst, und keine Ahnung hast, wieviel es dich kosten wird es zu entdrosseln
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Ich habe das Motorrad nicht gekauft sondern übernommen. Aber das ist eine andere Geschichte
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins MaulDarum die Frage nach den Kosten.
Und ich finde die Gladius toll zum fahren. Ich bin der Meinung sie verzeiht mir viel an Fehlern. -
@RebelFazer ja mit 600 kw ist man auf der sicheren Seite
Sind genau 35kw eingetragen? wenn ja kannst du beide Scheine damit machen.
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Sind genau 35kw eingetragen?
Nein sind genau 25 kW eingetragen. Altrechtlich.
Mit genau 35 kW kann man beide Prüfungen machen? Interessant.Es ist schon etwas schwammig formuliert.
Das Strassenverkehrsamt Zürich schreibt von
"einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg."
Beim Strassenverkehrsamt Appenzell Innerrhoden ist die Rede von
"einer Motorleistung von mindestens 35 kW."Es gibt also zweierlei Aussagen.
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Der A beschränkt Ausweiss wurde glaube ich April letztes Jahr oder ein Jahr davor von 25kw auf 35kw geändert. Deswegen gibt es so viele Töffs die auf 25KW gedrosselt sind.
Ja wen im Ausweiss 35KW steht (kein 35.1KW wie manche GS500) kannst du beide Prüfungen damit absolvieren. A- bis maximal 35KW, A mindestens 35KW.
Ich habe die Prüfung mit dem Töff meines dads gemacht die genau 35KW hat und er ist damit auch an der grossen Prüfung dran. -
Es gibt also zweierlei Aussagen.
Darum schreibe ich ja "welche Übergangs-, Ausnahme- oder Sonderbestimmung nun gerade für A unbeschränkt gilt"
Müsste Aktuell die Weisung des ASTRA betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 1. Juni 2017 sein, dort heisst es
ZitatKategorie A, unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen;
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung vonhöchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
https://stva.zh.ch/internet/siche…ASTRA201706.pdf
bzw.
http://www.astra2.admin.ch/html/de/index.php?type=0Das Strassenverkehrsamt Zürich schreibt von
Und wo schreibt es das? Links wären hilfreich, weil im offiziellen Begleitschreiben steht auch mindestens 35 kW.
https://stva.zh.ch/internet/siche…1KATA201801.pdfDer A beschränkt Ausweiss wurde glaube ich April letztes Jahr oder ein Jahr davor von 25kw auf 35kw geändert
1. April 2016 https://www.admin.ch/opc/de/officia…on/2016/405.pdf
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Das sagt aber nur, dass Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg der Kategorie A angehören.
Und wenn man bis ganz zum Schluss des verlinkten Text liest, sieht man dann auch was für ein Prüfungsfahrzeug benötigt wird
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