Hallo erstmals
-
-
Viel Spass im Forum und bei deinen Ausfahrten!
Die Drosslung wirst du wahrscheinlich nicht lange haben wollen Ich muss noch bis nächsten Sommer und es geht mir von Tour zu Tour mehr auf die Nerven :whistling:
Es ist schon zu empfehlen, wirklich nur in der Schweiz zu bleiben mit dem L. Gibt ja genug Strecken und weshalb ein Risiko eingehen....bringt nichts. Nach der Prüfung ist einem dann alles offen
Aber ja, ist mir auch einmal versehentlich passiert...Obwohl von den Beamten genau angeschaut - wurden wir durchgelassen. War mir aber sowas von unangenehm..Seither schau ich mir die Strecken genauer an -
@LiLa die Drossel werde ich gezwungenermassen min. die nächsten 3 Jahre haben. Aber ich habe ja noch ein wenig Luft zum "öffnen". Mein Töff wurde noch altrechtlich auf 25 kW gedrosselt. Ich kann ihn also bei Bedarf auf 35 kW öffnen lassen.
Ich muss nun auch immer 2 Mal überlegen wo durchfahren. Vor allem wenn ich im Eck Schaffhausen unterwegs bin und nach Hause will. Der direkte Weg der Hauptstrasse nach führt durch Deutschland.
-
-
und viel Vergnügen hier im Forum.
Noch zum gedrosselt fahren, wenn Du gegen Ende Deiner L-Zeit den Eindruck hast, Du möchtest doch offen fahren können, dann bestell vor der Prüfung den L-Ausweis A unbegrenzt, nach Erhalt des neuen L-Ausweises dann den Töff öffnen lassen und so an die Prüfung gehen. Da du dann den Töff schon kennst, solltest Du damit keine Probleme haben und kannst danach A offen fahren.
-
Aber Hand aufs Herz, wer ist noch nie mit dem L verbotenerweise ins Ausland gefahren
Ich. Und so ziemlich jeder, den ich kenne. Warum sollte man auch.... da bist du eine sehr grosse Ausnahme behaupte ich mal.Ach, fast vergessen:
Willkommen im Forum
-
und viel Vergnügen hier im Forum.
Noch zum gedrosselt fahren, wenn Du gegen Ende Deiner L-Zeit den Eindruck hast, Du möchtest doch offen fahren können, dann bestell vor der Prüfung den L-Ausweis A unbegrenzt, nach Erhalt des neuen L-Ausweises dann den Töff öffnen lassen und so an die Prüfung gehen. Da du dann den Töff schon kennst, solltest Du damit keine Probleme haben und kannst danach A offen fahren.
verlängert sich dann die L-Zeit entsprechend und die Kurse bleiben bestehen?
Oder wie geht das denn? -
Der L-Ausweis A offen ist ein neuer L-Ausweis, die Zeit des A beschränkt sollte meines Wissens da keine Rolle spielen, also für A offen hast Du ab Aussellung dann vier Monate resp. wenn seit den Grundkursen noch keine zwei Jahre vorbei sind 16 Monate. Wenn Du sicher sein willst, frag Deinen Fahrlehrer oder das STVA.
Aber die Idee ist ja, dass Du spätestens zwei Monate vor Ablauf des jetzigen L-Ausweises prüfungsreif bist, dann kannst Du eben auf A offen wechseln und dann zeitnah die Prüfung machen. Gewinnst aber in jedem Fall Zeit, falls Du im ersten Anlauf nicht bestehen solltest, wovon ich aber nicht ausgehe
-
L zeit ist erstmal 4 monate... in der Zeit müssen die Roller/Motorrad kurse besucht werden das sind 2 Stück a 1/2 Tag. Darauf folgt der Motorrad kurs, dieser dauert nochmal 1/2 Tag. Wurde der 3. Kurs erfolgreich absolviert und der Lfa abgestempelt verlängert sich dieser um 12 monate, in der Zeit muss dir Prüfung bestanden werden, wenn dies nicht möglich ist kann man den LFA 1x "verlängern". Nach bestandener Prüfung für A- oder man ist U25 muss man 2 jahre gedrosselt fahren dann kann man A beantragen. Ü25 kann man zurzeit noch direkt den A offen machen.
-
-
Ich würde vor dem Grundkurs den A-unbeschränkt Löli bestellen. Dann mit dem den GK machen und soblad dir die 35Kw verleiden kannst du das Mopped einfach entdrosseln lassen, was du dann für die Prüfung sowiso machen must.Und zum Thema Ausland, haben alle das Fürstentum östlich der Schweiz vergessen?
-
-
Sollte schon gehen, aber meines Wissens verfällt der GK sofern der Löli abläuft. Wies aussieht wenn beide parallel gültig sind kann ich dir nicht sagen, da müsstest du brim STVA nachfragen. Ich würde mir im Zweifelsfall den GK auf den unbeschränkten Löli stempfeln lassen. 35Kw reichen am Anfang, aber ich wollt schnell mehr.
-
Die andere Frage die sich stellt ist, was kostet es den Töff entdrosseln zu lassen?
Vorallem wie ist mein Töff gedrosselt... -
Und zum Thema Ausland, haben alle das Fürstentum östlich der Schweiz vergessen?
SVG-mässig ist FL nicht Ausland.