Habe ja in nem anderen Thread von meinem kleinen sturz berichtet...
Nun sind die neuen Bremshebel und Kupplungshebel von Motea gekommen.
Wie muss ich da vorgehen mit MFK / eintragen lassen. Denn der bremshebel ist ja ein Sicherheitsrelevantes teil. => also eintragen lassen.
Da ich erst seit 1 Jahr Töff fahr, musste ich noch nie zum MFK oder was eintragen lassen.
Im ASA steht einfach, dass ich eine Eignungserklärung von Bauteilhersteller brauch.
Bei Motea bekommt man ABE dazu. Da steht ja drauf das es für Suzuki Gladius ist.
Muss ich dass dann überhaupt noch eintragen lassen/vorführen? wenn ja, erst bei nächster MFK? und bis dahin mit der Eignungserklärung?
Danke Für die Antworten...
Brems-/Kupplungshebel eintragen oder nicht?
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naimad99 -
5. April 2018 11:01 -
Erledigt
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Der Bremshebel muss SOFORT eingetragen werden.
Dies bedeutet, du darfst dein Motorrad nur noch für die Fahrt zum StVa benutzen und sonst nicht.
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Kupplungshebel muss man nicht eintragen lassen. Nicht originale Bremshebel schon. Unabhängig ob man nun eine Papier, Katalog oder sonst was hat was eine "Eignungserklärung" (Seite 6 ASA 2b) oder besser ist (Seiten 12 -14 ASA 2b).
Die Vermerke D,E,F und G sind immer melde- und prüfpflichtige Änderungen (Siehe auch Seite 12 ASA 2b). Man muss die Zusammenfassung und Kurzerklärung der Buchstaben unten auf der Seite also immer ganz von links bis und mit dem betreffenden Buchstaben lesen.
Nur ein entsprechendes Papier zu haben reicht somit nur beim Vermerk B.
Korrekterweise muss man also vor der ersten Fahrt zur MFK. Und die einzige erlaubte Fahrt ist von dir zu Hause direkt zur MFK. Art. 34 Abs 2 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a34
Was Du nun machst ist dir überlassen. Erste reguläre MFK hast du ja erst so in ca. 5 Jahre. Wenn Du bis dann in eine Kontrolle kommst und der Hebel bemerkt wird musst Du eine gute Ausrede haben oder auf Verständniss hofen. Im besten Fall sagen sie dir, das Du den Hebel schnellstmöglich eintragen lassen sollst. Im dümmsten Fall verbieten sie dir die Weiterfahrt. Denke zwar nicht, dass dies bei einem Bremshebel so ist, aber man sah schon Pferde kotzen.
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okk. danke für die antworten.
also termin beim stva machen, eignungserklärung mitnehmen und hinfahren. dann schaut der sich das zeugs kurz an und lässt es eintragen?
was kostet mich sowas ca.?
da ich im juli/august mal die praktische machen muss, da ich es nun zu lange rausgeschoben hab macht es evtl. sinn, dass ich da mit nem töff komm wo alles "legal" und ordnungsgemäss ist. also lass ich den lieber eintragen... -
was kostet mich sowas ca.?
Je nach Kanton unterschiedlich. Der klamme Kanton Bern ist da als Abzoker bekannt.
In St. Gallen, ohne Garantie auf Richtigkeit, scheint es CHF 40 plus allenfalls CHF 25 für den Ausweis zu sein. https://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/2120Bitte um Rückmeldung, am besten in diesem Thread wieviel es am Ende dann war.
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ABE reicht für die Schweiz nicht, du brauchst glaub ich diese ECE-Eignungserklärung. Gerade beim Bremshebel gibt es Lämpen wenn dus nicht eintragen lässt, und angeblich in dem Masse, dass es sich nicht lohnt. Also unbedingt eintragen lassen! Frag beim Hersteller nach ob du das erforderliche Dokument für die Schweiz nachkaufen kannst.
Wollte bei der 701 sich einen anderen Bremshebel ran machen. Dann hab ich das Papier für 50 (!!!) Franken über den Händler bei Mizuu bestellen können. Danach wars mir plötzlich zu blöd und hab den alten wieder rangemacht
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Zu den Kosten des STVA Bern, siehe http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…C3%BCfung_d.pdf
Also die Prüfung der technischen Änderung kostet schon mal CHF 90 (siehe Ziff. 7.1), dann wohl noch die Gebühr der freiwilligen Prüfung nach Ziff. 5.1 von CHF 60 und wenn Du Pech hast, noch ein neuer Fahrzeugausweis. -
habe die abm drann plus lenker wurde auch schon kontrolliert
Wurde nie was beanstandet einfach immer die pspier dabei haben -
ECE-Eignungserklärung.
ABE reicht weit aus, ist ja Hierarchie Stufe 1 besser geht ja fast nicht. Jedoch selbst ein Herstellerkatalog reicht (Quelle: Eigene Erfahrung, sowie Seite 6 ASA 2b).
Probleme könnte eine TÜV-Teilegutachten machen. Selbiges ist bei der MFK auf Stufe 4 und somit eine Stufe über Klo-Papier.
Wenn du mir sagst was eine ECE-Eignungserklärung, und dann noch für ein Bremshebel, ist, spendiere ich die am Samstag ein Bier oder ein anderes Getränk deiner Wahl. Meines erachtens gibt es nur ECE-Teilegenehmigungen, für Motorradbremshebel gibt es aber keine entsprechende UN-ECE Regelung nachder eine Teilegenehmigungen erteilt werden kann. Leider.
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Dann halt ECE-Teilegenehmigung, ist ja Wurst. Jedenfalls hab ich mal beim ASTRA angerufen und die haben gesagt ABEs gelten in der Schweiz nicht. Mein Händler ist offenbar gleicher Meinung.
Falls ich das gekaufte Dokument finde lad ich gerne einen Scan hoch.
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habe die abm drann plus lenker wurde auch schon kontrolliert
Wurde nie was beanstandet einfach immer die pspier dabei habenalso hab ich dich richtig verstanden. Hebel drann machen und immer ABE mithaben. dann sollte das nicht allzugrosse probleme geben. klar kann einer von der rennleitung sau bockig sein und das beanstanden. sollte aber eher nicht sein.
also so machst du es?
und dann einfach bei der nächsten MFK eintragen lassen... -
Dann halt ECE-Teilegenehmigung, ist ja Wurst. Jedenfalls hab ich mal beim ASTRA angerufen und die haben gesagt ABEs gelten in der Schweiz nicht. Mein Händler ist offenbar gleicher Meinung.
Falls ich das gekaufte Dokument finde lad ich gerne einen Scan hoch.
Kannst auch am Samstag mitnehmen oder ein Foto auf dem Handy zeigen. Zweifle trotzdem dass es eine ECE-Teilegenehmigung ist. Es fehlt meiner Meinung nach schlicht an der entsprechenden ECE Regelung. Weiss auch nicht warum eine echte ABE bei einem Bremshebel Probleme machen soll. Eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers ist ja nur Stufe 3.
also hab ich dich richtig verstanden. Hebel drann machen und immer ABE mithaben. dann sollte das nicht allzugrosse probleme geben. klar kann einer von der rennleitung sau bockig sein und das beanstanden. sollte aber eher nicht sein.
Richtig. So sehe ich es auch. Bei dir ist es aber nicht nur die Rennleitung sondern allenfalls auch noch der Prüfungsexperte. Der ist anders als der Polizist meistens technisch und rechtlich versierter was Eintragungen anbelangt, da er vielfach sonst auch anders wertig bei der MFK beschäftigt ist. Dort ist das Risiko, dass man mit dem nicht eingetragenen Hebel die praktische Prüfung nicht machen darf. Das wären dann 75 Stutz plus deine Zeit welche du potentiell riskierst. Wie gesagt, du entscheidest am Ende.
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Hier wie versprochen das Dokument. EG-Genehmigung heisst das Ding. Bitte um Verzeihung. Da ich nicht irgendwelche Genehmigungen einfach ins Netz stellen möchte hab ich die personalisierten Informationen verpixelt.
Es geht mir nicht darum zu demonstrieren welche Bezeichnung für das fragliche Dokument nun massgebend ist. Ich will jetzt auch nicht eine weitgehende Internetrecherche über die Rechtstheorie hinter den Genehmigungen tätigen. Ich kann nur die Auskünfte wiedergeben, die mir in 2 Fällen (Bremshebel und Auspuff) von mehreren Fachquellen erteilt wurden.
Erkundigt man sich hingegen bei den Erfahrungen der Besitzer scheinen die Meinungen auseinander zu gehen. Einige behaupten sie seien mit einer ABE beim Vorführen oder bei Kontrollen jeweils durchgekommen. Andere berichten, dass sie mehr oder weniger stark sanktioniert wurden resp. die Eintragung nicht vollzogen werden konnte. Deswegen hatte ich damals beim ASTRA angerufen in der Hoffnung etwas Klarheit zu bekommen, und die haben mir eben erklärt, dass die ABE in der Schweiz nicht ausreichen würde, und dass man hier diese EG-Genehmigung zwingend benötigt. In den notwendigen Übereinstimmungserklärungen (Beiblättern) für Endschalldämpfer wird jeweils nebst den Daten und Formalien einfach auf eine hinterlegte original EG-Genehmigung verwiesen.
Beim ersten Mal ging es darum, dass ich einen BMW HP Akrapovic ESD für meine GS in Deutschland kaufen wollte. Da wäre die ABE dabei gewesen. Die Teilenummer und Prägungen des ESD waren 1:1 mit dem in der CH verkauften übereinstimmend, jedoch gab es im Falle des ESD offenbar keine Möglichkeit, die Genehmigung dazuzukaufen, wie dies beim Bremshebel der Fall war. Deswegen hab ich einfachkeitshalber den ESD doch in der Schweiz gekauft. Dies scheint auch der Grund zu sein, weshalb viele ESD, die in Deutschland ohne weiteres am Fahrzeug befestigt werden können, hierzulande nicht zugelassen sind.
Die zweite Geschichte mit dem Bremshebel hab ich ja oben schon erwähnt.
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Also bei mir an der Prüfung wurde das Töff ausgenommen der Reifen nicht kontrolliert.
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Danke Spark. Du hasst, dann ein Mizu übersehen
Obwohl dort "EG-Genehmigung" steht ist es nicht mehr als ein Importeurbestätigung. Und warum verweisst eine EG-Typengenehmigung auf die Deutsche §20 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__20.html
Lass mich raten unter EG/EWG- bzw. ECE-Typengenehmigungsnummer steht KBA 91278*02, oder so was in der Art. Damit wird aber auf eine Deutsche ABE und nicht auf eine EG-Typengenehmigung verweisen. Wäre es eine EG-Typengenehmigung stände dort so was in der Art von e2*97/24*91278*.... Nur gilt ihr eigentlich wieder das selbe wie bei bei der ECE-Regulatorien: Auch die EU-Zulassungsvorschriften kennen keine Typengenehmigung von Bremshebel.
Das Bremshebel in Deutschland eine nationale Zulassung brauchen ist einer dieser Deutschen Fürzen wie Reifenbindung oder ABE für Windschilder. Gäbe es eine EU-Typengenehmigung bräuchte man in Deutschland keine ABE sondern die Zulassung könnte aufgrund des Prüfzeichen und §21a StVZO erfolgen.
Übrigens ist auf dem Papier ein Fehler, anstelle von 90724EG sollte es 97/24/EG lauten.
Auspuff/Schalldämpfer ist was anderes, da brauchst ja ein Papierchen der Stufe 1, und nicht wie beim Bremshebel nur Stufe 3.
Problem 1 bei Austauschtöpfen ist, dass man nicht die ABE selbst, sondern nur ein Papier hat welches auf die ABE verweist. Irgendwas fehlt dann meist darauf und es wird nicht akzeptiert. Frage ist dann also ist das was man als ABE bezeichnet eine ABE oder nur eine "ABE".
Problem 2 ist dass die ABE entweder auf die Vorschriften gemäss Anhang 2 VTS verweissen muss oder dann auf der Basis von Vorschriften,die den schweizerischen Vorschriften mindestensgleichwertig sind erteilt worden sein. Im letzteren Fall darf man dann als Antragsteller den Nachweis über die Gleichwertigkeit erbringen. Klappt natürlich als Privatperson nie und nimmer.Spike ist bisher der Einzige den ich kenne und von dem ich gelesen habe, der es geschafft hat die entsprechenden Papiere vom ausländischen Auspuffhersteller zu bekommen, die akzeptiert wurden. War aber auch nicht so einfach: Endschalldämpfer aus DE - Lieferantenbestätigung
Wie gesagt ich habe meinen Bremshebel durch vorweisen des Herstellerkatalogs eintragen lassen. Klar ich durfte dem Hoschi im Albisgüetli zeigen wo das im ASA 2b steht. Als dann der Chef kam hat es auch ohne irgendwelche Identifikationsmerkmale oder Nummern auf dem Hebel geklappt. Das war meine grössere Sorge. Bin aber auch immer stets freundlich geblieben.
Hmm. Die ABM Hebelchem gefallen mir noch. Auch farblich. @Port hast du die syntoEvo?
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