Fender v/h / Montage Rücklicht

  • Hallo zusammen

    Ich würde gerne meine Schutzbleche vorne und hinten kürzen.
    Gibt es hier ein Reglement?

    Ausserdem frage ich mich, ob ich ein Rücklicht direkt auf dem hinteren Blech befestigen darf,
    bedeutet durchbohren und von unten entgegen anziehen.

    Es gibt da diverse Rücklichter, die mir gefallen würden, jedoch bin ich mir des rechtlichen unsicher.

    Danke schon mal..

    grüssle

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    Fahren, oder gefahren werden, das ist hier die Frage.
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  • Gibt es hier ein Reglement?

    Das wichtigste Nachschlagewerk nennt sich ASA Richtlinie 2b und findet sich hier:
    https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/
    Nach obiger Richtlinie prüfen die kantonale MFK die Änderungen bzw. sagt ob man eine gewiesse Änderung überhaupt prüfen lassen muss und welche Dokumente man vorweisen soll. In der Richtlinie wird auch auf die entsprechende Gesetzte, Verordnungen und Reglemente verwiesen.

    Die Schweizerischen findet man hier:
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/74.html
    Dort ist vor allem die VTS und TAFV 3 entscheidend. Letztere verweist wiederum hauptsächlich auf die internationalen Vorschriften.

    Die internationalem UN-ECE Reglemente findet man hier:
    https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs1-20.html

    Die EG/EU und EWG Regulatorien hier:
    https://ec.europa.eu/growth/sectors…trikes-quads_en

    Gegebenenfalls auch noch die Merkblätter 13 und 16 anschauen.
    https://asa.ch/online-bibliothek/merkblaetter/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke RebelFazer,

    Ich habe lediglich die ASA gelesen, hier steht rein gar nichts zu Schutzblechen, geschweige davon zu Spiegeln.
    Ich habe da nun mal direkt angefragt, wo ich Antworten auf die vielen Fragen kriege.

    Danke Dir...

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    Fahren, oder gefahren werden, das ist hier die Frage.
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  • :confused_face:

    Spiegel: Seite 26 ASA 2b, Art. 112 und 143 VTS

    Radabdeckung: Seite 46 ASA 2b, Art. 66 Abs. 2, Art. 67 und Art. 139 Abs. 2 VTS sowie die Vorschriften bezüglich Freigängigkeit des Rades (auch Seite 46 ASA 2b). Bezüglich Art. 67 VTS habe ich ja schon auf dei Merkblätter verwiesen.

    Rücklicht: Seiten 36 und 40 ASA 2b.

    Bezüglich VTS beachte man Art. 4 und allfäliger Art. 222xzy ebenda.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (3. April 2018 18:09)