So dumm kann nur ein Raser sein..... heisst es heute in der Aargauer Zeitung. Warum?? lest weiter unten..
Die finanziellen Verhältnisse eines Raser sind bei der Festsetzung einer Busse so zu berücksichtigen, dass eine Busse einen reichen Raser gleich hart trifft wie Otto Normalverbraucher. Mit dieser Begründung schützt das Bundesgericht eine 15000-fränkige Busse gegen einen Raser, der auf der A2 im Urnerland 36km/h zu schnell gefahren war. Eigentlich ist der aus dem Kt. Zürich stammende Raser in doppleter Hinsicht nicht zu bedaurern. Denn einerseits hat er sich die hohe Busse letztlich selber eingebrockt. Statt die erinstanzliche Strafverfügung über 900 Franken zu akzeptieren, verlangte der uneinsichtige Raser eine gerichtliche Beurteilung seines Falles. Dies hatte zur Folge, dass seine finanziellen Verhältnisse abgeklärt wurden, wobei wir beim "anderseits" wären: Der Mann versteuert 47,4 Millionen Franken und ein Einkommen von 415'000 Franken.
Wer finanziell dermassen gut gepolstert ist, soll auch angemessen zur Kasse gebeten werden, fand die Urner Justiz vor einem Jahr und büsste den Raser mit 25'000 Franken. Dies erschien dem Bundesgericht in Lausanne allerdings zu happig, weshalb es die Busse aufhob und den Fall ins Urner Reusstal zurückschickte. Im zweiten Anlauf hat nun das Urner Obergericht mit einer Busse von 15000 Franken ein besseres Augenmass an den Tag gelegt.
Jedenfalls hat das Bundesgericht eine erneuete Beschwerde des Rasers abgewiesen und die hohe Busse geschützt. Ausgehend vom Strafrahmen für solche Tempoüberschreitungen, nämlich Haft oder Busse bis zu 40000 Franken, erscheint den Lausanner Richterin der, 15000-fränkige Obolus für die Staatskasse angesichts der finanziellen Verhältnisse des Rasers nich als unhaltbar hart. Die Busse soll nämlich den Krösus aus dem Züribiet ähnlich hart treffen wie andere, finanziell weniger leistungsfähige Täter, die womöglich an einer weit tieferen Busse viel stärker zu "gnagen" haben. Die Busse erscheint auch im Verhältnis zu Verschulden und zur fehlenden Einsicht des Rasers nicht als unangemessen, meint das Bundesgericht abschliessend und brummt dem Raser gleich auch noch die Gerichtskosten von 2000 Franken auf.