Typenschein X Modifikationen

  • Hallo,
    ich hab mir dieses Wochenende um Suzie wieder zum laufen zu bringen ein Ersatzteilträger mit Papieren geholt. Da es sich um ein Import von Deutschland handelt hat der Typengenehmigung X. Ich möchte gern die Stahlflex drauf machen die ich schon habe. Was muss ich dafür machen? Was darf man mit so einer Typengenehmigung machen?

    Hab an gewissen Orten gelesen dass man vieles umbauen kann weil sie ja nicht beweisen können dass das Teil nicht beim Import dabei war. Andere sagen man kann nix umbauen weil es für "X" keine Genehmigungen gibt.

    Gruss Jonny

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • wenn du stahlflexleitungen mit ABE hast...
    und diese auch noch hast...
    sollte das gehen :grinning_face_with_smiling_eyes:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Weiss nicht ob ich die ABE ncoh finde oder ob ich sie überhaupt bekommen habe :grinning_face_with_smiling_eyes:
    In meinem Ausweiss steht nur die Motornummer, 75db @ 6750rpm und die Höchstgeschwindigheit von 170.
    Ich werde die Stahlflex montieren und dann sehen ob die so durch MFK kommt.
    Wenn er fragt werde ich versuchen die durch zu mogeln :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Wie immer ohne Gewähr, bin ja schon einige Jahre weg vom Fenster i.S. Polizei...
    Früher galt der erste Prüfbericht der Abnahme bei der Zulassung in der CH als Referenz... bei jeder erneuten Kontrolle wurde der hervorgezogen und die Eintragungen waren verbindlich.
    Es konnte eben NICHT einfach alles verbaut oder geändert werden..... war damals bei den USA-Schlitten das Dauerthema.... oft Direktimporte aus den USA und eben mit dem berüchtigen X.

    War aber bei Auspuffanlage festgehalten 8-2 Anlage, hinten ein Topf quer bei Hinterachse und zwei kleine Endtöpfe, so konnte die Anlage nicht einfach gewechselt werden etc etc etc

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • hmmm...

    vielleicht könnte hier @RebelFazer weiterhelfen mit seinem wissen über Interpretationen von infos...

    ich knobel drum auch grade rum...
    und versuche draus schlau zu werden

    laut: https://asa.ch/wp-content/upl…index.html#p=22
    ist das ersetzen von Bremsleitung oder Bremsschlauch (auch Stahlflex) bei Fahrzeugen ohne ABV (AntiBlockierVerhinderer) nicht melde oder prüfpflichtig (4.1.6 a)
    auf seite 16 (4.1.1) Allgemein... steht jedoch das alle Änderungen der Bremsanlage grundsätzlich melde und prüfpflichtig sind...

    da soll jetzt wer nachkommen :confused_face:

    da ich ja an meiner "grossen" nen anderen Lenker schrauben möchte... und ggf etwas längere Leitungen brauche (wird sich zeigen obs braucht) bekomme ich stahlflex (im gegensatz zur orginallänge welche es mit ABE gibt) bestenfalls welche mit tüv Gutachten...
    eigentlich wollte ich ja grade nachschauen ob das langt zum vorführen

    bin somit jetzt selber ratlos :pinch:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Hallo Daniela

    Hier kommt dem Wort "grundsätzlich" in Ziff. 4.1.1.1 eine wesentliche Bedeutung zu. Wenn etwas grundsätzlich melde-und prüfpflichtig ist, so kann es Ausnahmen vom Grundsatz geben. Eine solche Ausnahme ist dann in 4.1.6 für Töffs ohne ABV (oder besser bekannt unter ABS) für die Änderung der Bremsleitung resp. des Bremsschlauches aufgeführt.

    Also, für die Suzi von @ilikebananas kann meines Erachtens eben eine Stahlflexleitung ohne Meldung, Prüfung und Eintrag verbaut werden, und bei einer XKR ohne ABS (gibt es überhaupt eine XJR mit ABS?) ebenfalls.

  • Danke Lüku füR die Infos. Die Stahlflex war bei der "alten" schon eingetragen und die Stahlflex an der XJ600 sind auch eingetragen.
    Werde die komplette Bremsanlage rüber nehmen und andere Modifikationen erst nach der MFK machen :grinning_squinting_face:
    Mal gucken wie genau sie es hier im Jura nehmen, vieleicht gehe ich auch nach Basel-land. Mein Dad geht da meistens um das Auto vor zu führen und die sind anscheinend nicht so pinnelig :grinning_squinting_face:

    Gruss Jonny

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Da es sich nicht um einen neuen Topf handelt, denke ich dass die Sache relativ einfach ist. Hoffentlich. Es geht ja nicht um Lärm, Leistung etc.

    ABV == ABS :winking_face: Ohne ABS darf man einfach so Stahlfex dranmachen. Mit ABS braucht es dazu die entsprechenden Papiere und Vorführen/Eintragung.

    Wo wie ich Bannana kenne hat er ABS (kann mich auch irren). K.A. woher er die Leitungen her hat. Mögliche Kandiaten wären Fischer-Hydraulik, dann mit ABE, oder Motacc/Speed Brakes welche normalerweise mit MFK tauglichen Papieren kommen.

    K.A. welche Leitungen teil des ABS-Regelkreises sind. Kann sein dass es nur die von ABS bis Bremszangen sind und die Leitungen von den Bedieneinheiten bis ABS nicht dazu zählen. Kann auch sein, dass alle Leitungen welche irgendwie mit der ABS-Einheit verbunden sind teil des Regelkreises ist.

    @Daniela Motacc/Speed Brakes konfektioniert auch Leitungen nach Kundenwunsch. Wenn würde ich mich bei denen mal informieren Lassen.

    Bannane: Hast du auf dem CH-Fahrzeugausweis nur ein X und sonst nichts?
    Hast du noch dass Original oder eine Kopie der Deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (a.k.a Fahrzeugschein)? Dort ist im Feld K die EG-Typengenehmigungsnummer oder bei älteren Motorrädern die KBA-Nummer.
    Oder hast du ein COC? Dort sollte auch die EG-Typengenehmigungsnummer des Motorrades ersichtlich sein.

    Auf der ABe der Bremsleitungen, sollte wiederum bei deinem Töff-Model die EG-Typengenehmigungsnummer oder KBA-Nummer sein. Stimmt beides überein, sollte sich das ganze Eintragen lassen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hallo,
    ich hab mir dieses Wochenende um Suzie wieder zum laufen zu bringen ein Ersatzteilträger mit Papieren geholt.

    Verstehe ich das Richtig: Du hast Schrott Suzie 1 und Schrott Suzie 2 und aus zwei willst ein ganzes funktionstüchtiges Franken-Suzie 1+2 machen? Basis für den Fahrzeugausweis ist normalerweise der Rahmen. Der Rest ist gewissermassen Zubehör und Austauschbar. Fragt sich also welcher Rahmen wirst du nehmen und ist da evtl. schon die Stahlflex eingtragen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Nein ABS habe ich an einer 95er GS500 nicht. Für den Kontext, ich habe eine GS500E die als Ersatzteilträger diente die ich jetzt mit den Teilen der alten Suzie wieder zum laufen bringe.

    Die Stahlflexleitungen habe ich an der "alten" Suzie und ich will die auf die "neue" drauf machen. Ich muss erst schauen von wem die sind, die waren schon drauf und eingetragen als ich die alte gekauft habe.
    Bei der Typengenehmigung steht nur X. Die alten Papiere habe ich nicht dazu bekommen, nur den annulierten FZA.
    Was ich bis jetzt gelesen habe gab es das genaue Model nicht in der Schweiz da es sich um eine GM51B handelt. Meine alte (gleicher Jahrgang) ist eine GM51A. Rahmennummer infos
    Gruss Jonny

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Verstehe ich das Richtig: Du hast Schrott Suzie 1 und Schrott Suzie 2 und aus zwei willst ein ganzes funktionstüchtiges Franken-Suzie 1+2 machen? Basis für den Fahrzeugausweis ist normalerweise der Rahmen. Der Rest ist gewissermassen Zubehör und Austauschbar. Fragt sich also welcher Rahmen wirst du nehmen und ist da evtl. schon die Stahlflex eingtragen.

    Genau, eine Franken-Suzie ist das Ziel :grinning_squinting_face:
    Der Rahmen ist das einzigste was ich an der alten nicht reparieren kann/will. Der Rahmen wurde bei der "begegnung" mit dem Schild verbogen.
    Deswegen die neue, mir ging es nur um den Rahmen mit dem FZA, dass ich auf die Typengenehmigungsnummer schauen soll habe ich nicht gedacht :grinning_squinting_face:

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • ich frage mich eh ob man nicht den rahmen ersetzen kann...
    und da die alte plakette randonnern...

    merkblatt seite 48/49 ... 4.6.2

    relevant wäre der Wortlaut auf der seite 49
    ???

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • @Daniela Interessante Bemerkung :top: werde mich da noch ein bischen einlesen und vieleicht nachfragen wie genau das gemacht werden muss. Würde mir viel arbeit und kosten ersparen :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Meine alte (gleicher Jahrgang) ist eine GM51A. Rahmennummer infos

    8o:thumbup: (Ausser das du sie in die Tafel gesetzt hast, dafür :boewu56::winking_face: ) Wurde wohl als Umzugsgut zugelassen. Ist dann der Motor noch i.O.?
    Dann würde ich den anderen Weg gehen.

    ich frage mich eh ob man nicht den rahmen ersetzen kann...
    und da die alte plakette randonnern...

    merkblatt seite 48/49 ... 4.6.2

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!