Wie ist eigentlich die Gesetzeslage zur Befahrung von Waldwegen, Feldwegen und sonstigen Naturstrassen?
1) Es gibt ja ein generelles Fahrverbot für Waldstrassen, das nicht beschildert werden muss. Vermutlich zählen dazu auch Wege entlang dem Waldrand, also die nur auf der einen Seite an Wald grenzen?
2) Wie sieht das aus bei normalen Feldwegen, wie sie eben oft zwischen Feldern verlaufen (wenn da keine Verbotstafel steht natürlich)? ...manchmal hat es auch nur auf einer Seite der Strecke ein Fahrverbotsschild. Was wenn man von der anderen Seite kommt?
3) Wie ist das bei unbeschilderten Fahrverboten vorgesehen? Woran soll man erkennen, ob das eine normal befahrbare Naturstrasse oder eben ein gesperrter Wald-/Feld-/Landwirtschaftsweg ist?
Zumindest der Google-Wagen fährt bei vielen problemlos durch, aber das macht der ja öfters auch bei klaren Fahrverboten ^^.
Bei solcher Beschilderung wäre wohl die Durchfahrt unter der Woche zumindest gestattet, gibt's ja oft auch mit Zusätzen betr. Land- und Forstwirtschaft, Bewilligung der Gemeinde etc.:
(an Samstagen, Sonntagen u. allg. Feiertagen / Zufahrt für Anwohner und zur Bewirtschaftung gestattet)