Komme ich so durch den MFK??(Kanton Kuzern)

  • das Rücklicht beleuchtet die Nr.)

    Das Rücklicht ist rot, die Kennzeichenbeleuchtung muss weiss sein. Wenn beim Rücklicht unten ein weisses Glas angebracht ist, und so das Kennzeichen weiss angeleuchtet wird, könnte das die Anforderungen erfüllen.


    Zum Auspuff, den Originalen montieren für die MFK ist gut, den Hurric aber erst wieder montieren, wenn die Papiere da sind, sonst könntest Du Ärger mit der Rennleitung bekommen.


    Und für den Lenker benötigst Du noch eine Eignungserklärung des Herstellers, also von LSL (siehe ASA Richtlinie Ziff. 4.22)

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  • @spike_1st. Ja. Schwachsinn EU!!! Alle ab 1.1.2017 neuzugelassenen Motorräder müssen in D Seitenreflektoren haben. Das ist allerdings nicht Inhalt in der Euro 4 Norm, sondern ein Parallelbeschluß der UNECE.
    (Und demnächst schmeißen wir erst unsere Autos weg und dann....)

    Der Amboss hält länger als der Hammer

  • Einfach einen Spiegel anbringen damit das Kennzeichen weiss beleuchtet wird? Ok gîbt es ansonsten kabellose leuchten dafür oder ähnliches?
    Der Auspuff hat eine EG-BE Nr sprich ist dieser hier. Benötige ich hier auch Papiere?


    https://www.louis.de/artikel/h…cbc0ed073310ed095c6803e7e


    Die leuchten haben alle E-Nummern und der Spiegel ist schnell durch einen grösseren ersetzt diese sind sowieso nicht optimal.
    Ist die selber gefräste und gefeilte Kennzeichenhalterung ein Problem?

  • @spike_1st. Ja. Schwachsinn EU!!! Alle ab 1.1.2017 neuzugelassenen Motorräder müssen in D Seitenreflektoren haben. Das ist allerdings nicht Inhalt in der Euro 4 Norm, sondern ein Parallelbeschluß der UNECE.
    (Und demnächst schmeißen wir erst unsere Autos weg und dann....)

    Ist in der Schweiz aber auch so....
    Ohne Seitenreflektoren sind 80.- fällig.
    Graubünden kontrolliert das gerne.....


    Grusssugus

  • Der Auspuff hat eine EG-BE Nr

    Bei der Betriebserlaubnis werden die Töffs, für die diese Anlage gbaut wird, aufgeführt. Die Betriebserlaubnis hilft also nur, wenn Dein Töff, also Dein Modell, in der Betriebserlaubnis des Auspuffs aufgeführt ist. Dies musst Du eben bei dem Hersteller anfragen oder Du kannst auch mit Beilage einer Kopie des Fz-Ausweises und genauer Angabe des Auspuffs mit Angabe dessen E-Nummer beim STVA nachfraen, ob der Auspuff zulässig sei oder Du ein Beiblatt benötigst.
    Siehe auch das Merkblatt des Kantons Aargau https://www.ag.ch/media/kanton…ustauschkatalysatoren.pdf

  • Ist in der Schweiz aber auch so....Ohne Seitenreflektoren sind 80.- fällig.
    Graubünden kontrolliert das gerne.....


    Grusssugus

    @Pausenclown Das kann nicht sein, in der Schweiz sind Seitenreflektoren nicht obligatorisch.
    1. Ich habs schriftlich vom Strassenverkehrsamt.
    Zitat: Bei uns in der Schweiz sind Seitenreflektoren an Motorrädern nicht vorgeschrieben, lediglich ein Rückstrahler.


    2. Z900 LED Blinker + Heckumbau (ZR900B - 2017)


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a141



    Gruss

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

    Einmal editiert, zuletzt von Rene_ ()

  • Hallo 8o und Willkommen.


    Was es alles braucht um ohne Probleme durch die MFK zu kommen steht alles im ASA Richtlinie 2b https://asa.ch/wp-content/uplo…b_D/mobile/index.html#p=1
    Es ist die Erläuterungen von Gesetz und Verordnung die für die Fahrzeugzulassung relevant ist. Die ASA ist die Vereinigung der Strassenverkehrsämter.


    Das Rücklicht ist rot, die Kennzeichenbeleuchtung muss weiss sein. Wenn beim Rücklicht unten ein weisses Glas angebracht ist, und so das Kennzeichen weiss angeleuchtet wird, könnte das die Anforderungen erfüllen.

    Richtig. Ist bei mir so ab Stange (im Rücklicht integriert).


    Der Auspuff hat eine EG-BE Nr sprich ist dieser hier. Benötige ich hier auch Papiere?

    Ja. Siehe ASA 2b was gefordert ist.


    Ist die selber gefräste und gefeilte Kennzeichenhalterung ein Problem?

    Wenn da keine scharfen Kanten oder gefährliche Ecken, der Abstand zu den Reifen und der Sichtwinkel eingehalten ist, sollte der Halter keine Probleme machen.



    Ist in der Schweiz aber auch so....
    Ohne Seitenreflektoren sind 80.- fällig.
    Graubünden kontrolliert das gerne....

    :confused_face: Art. 140 und 141 VTS widersprechen dem https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140. Seitliche Rückstrahler sind in der Schweiz ganz klar fakultativ.
    Und die Zeit als im Graubünden ein generelles Motorfahrzeugverbot oder die Kantone eigenständige Ausrüstungsvorschriften erlassen hatten ist lange vorbei.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Was ist mit Euro4 ab 2016 oder 2017


    Warum haben alle neuen Bikes Seitenreflektoren?


    Grusssugus

    Hehe...damit wir die schon mal haben und wieder montieren können, sobald sich dann mal ein Döddel ausdenkt "och...heute ändern wir mal wieder einen Artikel...Seitenreflektoren sind in der Schweiz jetzt auch pflicht" :smiling_face:


    Was ist denn jetzt mit 125ccm ab 16 Leeeeude :grinning_squinting_face:

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

    Einmal editiert, zuletzt von Rene_ ()

  • @spike_1st Hätte jetzt ehner darauf getippt dass wenn die anderen Länder das verlangen die Hersteller die nicht speziel für die Schweiz entfernen.

    Ja, dass dachte ich mir natürlich auch...aber ein bissel spass und auf die leichte Schulter nehmen dachte ich mir, wäre doch besser fürs gemüt :smiling_face:

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

  • Was ist mit Euro4 ab 2016 oder 2017


    Warum haben alle neuen Bikes Seitenreflektoren?


    Grusssugus

    Da sie nach Euro 4 zugelassen wurden. Euro 4 ist die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 mit all seinen delegierten Verordnungen.


    Dennoch genügt es für ein Fahrzeug welches in der Schweiz zugelassen ist, wenn man der VTS genüge tut welcher am Tag der Erstzulassung gültig war. Die VTS sagt heute noch, dass Seitenreflektoren fakultativ sind. Ich habe zwar bei der Vernehmlassung der neuen VTS mitgemacht, aber meinst du ich weise die auf jeden "Fehler" bzw. Diskrepanz zu den internationalen Vorschriften hin :grinning_squinting_face:



    Hehe...damit wir die schon mal haben und wieder montieren können, sobald sich dann mal ein Döddel ausdenkt "och...heute ändern wir mal wieder einen Artikel...Seitenreflektoren sind in der Schweiz jetzt auch pflicht

    normalerweise gilt bei solchen Sachen Bestandesschutz und man muss nur die Anforderung am Tag der Erstzulassung erfüllen. Die einzigen mir gerade bekannten Ausnahmen: Der hintere Reflektor, und mindestens ein Seitenspiegel beim Motorwagen.


    Aus diesem Faden Z900 LED Blinker + Heckumbau (ZR900B - 2017)


    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also....Dann


    Originalauspuff dran
    Ein Spiegel mit genügend Fläche montieren
    Papiere für den Lenker organisieren.(LSL-schweiz anfragen?!)
    Rückstrahler montieren
    Sowie Licht für das Kennzeichen, gibt es dazu etwas kabelloses??


    Danach sollte dann aber gut sein oder? (Blinkerabstand etc wurde eingehalten...)