Carbonteile prüfpflichtig?

  • Hallo zusammen

    Ich möchte für mein Motorrad gewisse Kunststoff-Teile durch Carbonteile ersetzen. Wie zum Beispiel die hintere Radabdeckung.
    Gemäss asa Richtlinie Nr. 2b sind Carbonteile (CFK) melde- und prüfpflichtig (Seite 51).
    Auf dem Online-Shop von Polo habe ich aber folgendes bei den Carbonteile entdeckt:
    "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Straßenverkehrsgesetzgebung der Schweiz nachträglich ein gültiges Genehmigungszertifikat durch einen unserer Schweizer Stores ausgestellt werden muss."

    Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen was jetzt gilt? :confused_face:

    Gruss Stroemi

  • Hallo Stroemi

    Ich hatte eine 06er SD 990 die direkt ab neu mit dem kompletten Power Parts Sortiment von KTM inkl.Tank und Räder (für die Dymag Felgen hatte ich ein Gutachten,für alles andere nichts)in Carbon ausgerüstet war.Das ging jahrelang gut,MFK ohne Probleme....
    2015 bei der MFK Kontrolle wurden dann die Carbonteile"beanstandet"....
    Ich fragte weshalb nun auf einmal,das war doch bisher kein Problem?
    Man sagte mir dass es inzwischen eine Änderunge gegeben habe und nun alle Carbonteile ein Materialgutachten benötigen wegen Splittergefahr,billigen Bauteilen etc....
    Ich konnte dann zum Glück auf Grund der originalen Rechnungen und dem Power Parts Katalog von KTM aus dem Zulassungsjahr beweisen,dass es sich um orignale Bauteile handelt und die bereits seit Jahren so montiert sind.Daraufhin wurde mir im Fahrzeugschein eingetragen dass sämtliche Anbauteile in Carbonausführung sind und dann war gut....
    Fazit: Ich würde dir empfehlen nur KTM Power Parts Teile zu montieren und kein "no name Artikel" aus dem Netz....
    Das hier geschriebene gilt als eigene Erfahrung im Kanton Bern,am besten vor dem Kauf beim MFK nachfragen wie es sich bei dir so verhält,mag ja regional nterschiedlich sein?

    So sah das damals aus:

    Inzwischen ist sie schon lange wieder "zurückgebaut",die Carbonteile und der Toeff (dann wieder im originalen Zustand) verkauft...

    Gruss

    Furano

  • Danke für die Antwort Furano.
    Wenn ich die originalen Power Parts Carbon Teile kaufe, muss ich diese dann auch eintragen oder reicht es wenn ich ein Beiblatt habe?

  • "Wahrscheinlich" reicht das Beiblatt...aber ich würde zur Sicherheit vorher bei der MFK nachfragen,die haben dort ein Schalter für "technische Auskünfte"....leider werden die Bestimmungen jedes Jahr strenger und sind auch von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich....
    Aus eigner Erfahrung weiss ich dass es z.B. in AR viel "lockerer" zuging (zumindest früher) als BE heute...
    Der gleiche Töff den ich damals (1996) in AR problemlos durch die MFK brachte benötigte 1999 in BE ein aufwändiges Lärmgutachten um durch die Prüfung zu kommen
    Gruss
    Furano

  • Wahrscheinlich reicht das Beiblatt alleine mitführen nicht. das wäre eine "nicht melde- und prüfpflichtige Änderung". :winking_face:
    CFK-Teile sind jedoch der Gruppe F zugeordnet also: "melde- und prüfpflichtige Änderung, Eignungserklärung Bauteilehersteller, Nachweis."

    Die "Prüfung" wird sehr wahrscheinlich eine reine Sichtprüfung und Vergleich mit den Lieferantendokumenten sein, allenfalls eine kurze Fahrt um die MFK. Der Ablauf für Anbauteile ist im Anhang II des Merkblatt 16 beschrieben https://asa.ch/wp-content/upl…index.html#p=27

    Am besten vor der MFK kurz selber durchspielen um zu sehen ob man mit Hürden und Diskussionen rechnen muss.

    "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Straßenverkehrsgesetzgebung der Schweiz nachträglich ein gültiges Genehmigungszertifikat durch einen unserer Schweizer Stores ausgestellt werden muss."

    Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen was jetzt gilt?

    Wenn Du Teile kaufst, dann nur an einem Ort wo man die entsprechenden, in der Schweiz geforderten, Papiere mitgeliefert bekommt. Also z.B. wie Du raus gefunden hast Polo oder dann beim KTM Händler. Von Ausland geht theoretisch auch kann aber zu Wunden Telefon- und Emailfinger führen bis man das Dokument in der Version hat wie es die MFK erwartet.

    Nach Anbau der Teile einen MFK Termin machen, die Angebauten Teile und Papiere zur Prüfungvorlegen, Eintragung bekommen, Eintragung kontrollieren (!), auf die Rechunung warten. Hochoffiziell, darf man bis die Teile eingetragen sind nur zur MFK fahren. Wenn man erwischt wird kann man es mit der Ausreden versuchen: "Aber ich dachte ein Termin genügt :smiling_face_with_halo: " Evtl. kommt man durch evtl. gibt es "Lämpen".

    leider werden die Bestimmungen jedes Jahr strenger und sind auch von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich....

    Wenigstens ist kein Kanton strenger als das was im ASA 2a/2b steht. Hat man alles geforderte kommt man durch, fehlt was oder ist was nicht in Ordnung muss man auf Kulanz hoffen. Darum gilt es sich gut vorzubereiten, alle Dokument beieinander zu haben und wissen wo man allenfalls nicht ganz konform ist.Je besser informiert man kommt und so einfach ist der Ablauf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Gesetze, Verordnungen, Weisungen sind nicht zum Verstehen sondern zum Befolgen ... der Threaderöffner wollte wohl nur wissen, was er machen muss, dass er durch die MFK kommt und wohl kaum, über Sinn und Unsinn gewisser Bestimmungen diskutieren.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ein Motorradmechaniker sagte das man, wenn man nur die original Teile tauscht keinen Eintrag oder dergleichen benötigt.

    „nur original“ gegen Optional vom Hersteller erhältliche?

    Ich hatte auch kein Problem meine Original Teile gegen welche aus Carbon zu tauschen. Aber das auch nur weil, diese auch vom gleichen Motorradhersteller als zubehör verkauft wurde. Somit musste ich bem Mfk prüfer keine explizite Betriebserlaubnis vorweisen.
    Bei anderen Herstellern, zb limberger, ff carbon etc wird meist automatisch eine EG betriebserlaubnis/Prüfdokument mitgeliefert, ist meine Erfahrung.

  • Hallo Stroemi,

    Die meisten habe ich Eintragen lassen (Carbonteile, Hebel, Auspuff, Bremsleitung, etc) weil mir die diskutiererei mit der Rennleitung zuwieder wurde und ich die Dokumente nicht immer dabei haben wollte.
    Habe dies aber nicht wegen der MFK selber gemacht (nicht weil die alles beanstandet haben), sondern damit nie mehr etwas von der Rennleitung angefochten werden kann.