Parkieren im öffentlichen Parkaus erlaubt ?

  • Hallo zusammen


    Ich arbeite am Flughafen in Kloten.


    Leider wurde uns mitgeteilt das der Flughafen ab 2018 keine Gratis Motorrad Parkplätze mehr hat.


    Neu gibt es im Parkhaus 6 ( das Richtung Fracht ) einen öffentlichen Motorrad Parkplatz im EG.


    Ist das Handeln des Flughafens von Gesetzes Wegen erlaubt ?
    Ich dachte immer das in öffentlichen Parkhäuser ein Motorrad Parkverbot herrscht.


    Kennt vielleicht jemand die Gesetzes Grundlage im Kanton ZH oder der ganzen Schweiz.


    Besten Dank für eure Antworten


    Lemmy

  • Wüsste nicht warum dies verboten sein sollte, zumindest nicht von Gesetzeswegen.
    In Bern gibt es sogar ein Parkhaus (bzw. Bereich) nur für Motorräder, das Casinoparking bietet dies an.


    Ich weiss das z.B. im Rathausparking (Bern) das parkieren von Motorrädern verboten ist, dies lag vor der Sanierung aber am Belag der da installiert war (Bitum) und das Bahnhofparking bietet auch keine Töffparkplätze an, aber dies sind alles nur Verbote der Parkhausbetreiber.


    Im Technopark in Zürich sind sogar die Schranken so kurz, das man mit dem Velo/ Töff rechts vorbei fahren kann (ist auch so Beschildert).

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Hallo Lemmy


    was verstehst Du unter öffentliche Parkhäuser? Soweit ich das erkenne, gehören die Parkhäuser beim Flughafen Zürich einem oder ev. mehreren privaten Unternehmen. Diese Unternehmen definieren, welche Fahrzeuge im Parkhaus parkieren dürfen. Auch wenn die meisten Parkhäuser keine Parkplätze für motorisierte Zweiräder haben, so ist mir doch kein generelles Verbot dafür bekannt.


    Ich finde es wünschenswert, wenn vermehrt Parkhäuser Parkplätze auch für Motorräder schaffen würden, gerade wenn es wie heute so richtig aus Kübeln schüttet ist es doch angenehm mit einem Dach über dem Kopf sich die Regenkleidung an- oder auszuziehen.


    Ich sehe betreffend Handeln des Flughafens nichts, was dieses verbieten würde. Soweit ich das erkenne, gehört das ganze Areal der Flughafen Zürich AG, die nur verpflichtet sein dürfte, genügend Parkmöglichkeiten bereit zu stellen, wahrscheinlich sogar mit der Auflage, nur gegen Gebühr. Dieser Auflage kommt das Unternehmen nach, das Unternehmen ist aber frei in seiner Entscheidung, wo die Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Einzig zu prüfen könnte sein, ob durch die Verlegung der Töffparkplätze noch eine Baubewilligung wegen Nutzungsänderung notwendig ist und wenn ja, ob diese eingeholt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass es in der ursprünglichen Baubewilligung schon enthalten ist, da ein Parkhaus ja zum Parkieren vorgesehen ist.


    Gruss Lüku

  • Ich dachte immer das in öffentlichen Parkhäuser ein Motorrad Parkverbot herrscht.


    Kennt vielleicht jemand die Gesetzes Grundlage im Kanton ZH oder der ganzen Schweiz.

    Dazu gibt es keine Gesetzesgrundlage irgendeiner Art. Bzw. es gibt kein Gesetz welches Parkieren in Parkhäusern im Allgemeinen verbieten würde. Jeder Parkhausbetreiber ist frei selbst zu entscheiden.
    Grösste Chance wäre in den Brandschutzregeln der Kantonalen Gebäudeversicherung. Sehe aber kein Grund warum Motorräder nicht erlaubt wären: https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/weisungen


    In Bern kann man mit dem Motorrad in gewissen Parkhäusern mit dem Motorrad rein und es hat gar beim Casino extra Garderobenschränke. Im Shoppi-Tivoli Spreitenbach kann man auch rein.
    In diesen Parkhäusern bezahlt man auch mit dem Motorrad.
    In das Parkhaus ETH Höngerberg darf man auch mit dem Motorrad rein. (ist glaube ich Gratis).


    PS: Dass heisst all diese Standorte am Flughafen werden aufgehoben?
    https://www.flughafen-zuerich.…hrt/parking-for-traveller


    Aha, hier mehr Details. Tor 101 wird es auch noch geben und bei P6 kommen Schliessfächer (auch öffentlich?). Nimmt mich wunder wie das für Fluggäste, vorallem bei Tor 101 sein wird.
    https://www.flughafen-zuerich.ch/~/media/flughafenzh/dokumente/business_und_partner/flughafenmitarbeiter_und_services/personalparking/%C3%BCbersicht_personalparking_produkte.pdf


    Edit: Kann natürlich auch sein, dass die Parkmöglichkeit beim P6 drausen ist. Soll ab nächsten Montag 18.12.2017 in Betrieb sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • ja das mit dem Reglement stimmt wohl.


    Es ist nur so, dass ich bislang gratis am Flugahfen parkieren konnte, jetzt muss ich dann bald 40.- Fr. im Monat bezahlen was mich natürlich verärgert,
    denn als Mechaniker am Flughafen bin ich ja sicher kein Grossverdiener und es ist halt so wie überall---immer auf die Kleinen---da kann man immer was rausquetschen. Der Chef hat ja die Parkkarte als wenn juckts schon......


    Schade finde ich auch, das in der sensationellen Wirtschaftslage der Flughafen AG, solche Massnahmen getroffen werden.
    Aber eben man kriegt halt den Hals nicht voll.


    Übrigens das Personal Restaurant im Gebäude A welches von geschätzt 3000 Mitarbeiter genutzt wurde, ist seit 1 Monat ersatzlos gestrichen worden....

  • Also soweit ich weiss geht bei einem Motorrad die Schranke garnicht auf..


    Habs mal beim ZH Flughafen versucht, weil ich dummerweise die falsche Abfahrt genommenen habe. Die Schranke ging nicht auf. Konnte aber an der Schranke vorbeifahren..


    Das war wieder so ein Moment

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Also Migros Porrentruy wurde erst vor ein paar Jahren aufgemacht und die haben auch genügend kurze Schranken damit man vorbeifahren kann. Habe auch nie darüber nachgedacht ob man das darf. Ich stelle immer mein Töff dahin wo ich eh keinen Parkplatz blockiere (vor einen Pfosten) und das ging immer prima

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Ich weiss das z.B. im Rathausparking (Bern) das parkieren von Motorrädern verboten ist, dies lag vor der Sanierung aber am Belag der da installiert war (Bitum)

    Steht auch auf der Seite des Parkhauses dass Motorräder und Anhänger verboten sind. Aber was hat das mit dem Belag zu tun?

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Anhänger würde ich die grösse sagen und das viele damit nicht fahren können.
    Wenn der belag rutschig ist und es dann noch draussen regnet ist die unfallgefahr grösser und vermutlich wollen die das nicht riskieren. Sonst werden die noch verklagt

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • Dazu fällt mir ein:
    Parkplatzgebühren sind in der Kilometerpauschale der Steuererklärung inbegriffen. Wenn du bis jetzt gratis parkieren konntest schön für dich.

    Ich kenne keinen der für seinen Töffparkplatz am Arbeitsort bezahlen muss. Von dem her ist die Ausgabe für den Töffparkplatz in der km-Pauschale wohl eher nicht berücksichtigt.


    Auch aus diesem Grund ist die km-Pauschal im Kanton Zürich beim Töff nur 40 Rappen und nicht 70 Rappen wie beim Auto.


    https://www.steueramt.zh.ch/in…eitung+ZH+2017+UJ+DEF.pdf

    Ich kann schon nachvollziehen dass es einem im ersten Moment ärgert aber wir reden hier von nichtmal zwei Franken pro Arbeitstag welche man sogar Vergütet bekommt.


    Das Stueramt geht von 240 Arbeitstage aus. Macht also genau 2 Franken pro Tag. Viele die mit dem Motorrad, Roller zur Arbeit gehen haben einen Weg von ca. 10 km von zu Hause zur Arbeitsstelle. Diese 2 Franken Parkgebühr sind dann schon 10 Rappen pro km!



    Viele deiner Arbeitskollegen die auf das Auto angewiesen sind, mussten wahrscheinlich ihre Parkiermöglichkeit jetzt schon berappen.

    Die wenigsten sind aufs Auto "angewiesen", die könnten vielfach auch mit dem Töff kommen.



    Weiter kann man dass ganze natürlich auch so sehen dass der Betreiber dieses Motorradparklatzes die Einnahmen auch versteuern muss.

    Weil der andere seine Einnahmen versteuert ist es o.k.?



    Ich kann schon nachvollziehen dass es einem im ersten Moment ärgert aber wir reden hier von nichtmal zwei Franken pro Arbeitstag welche man sogar Vergütet bekommt.


    Da wird nichts rausgequetscht. Du hattest bisher einfach das Glück gratis parkieren zu können und trotzdem eine vermeintliche Parkplatzgebühr von den Steuern abziehen zu können.

    Genau 2 Franken, die 99% der Töffahrer nicht bezahlen. Und vergütet bekommt man diese auch nicht. Diese zusätzlichen 40 Franken fehlen am Ende des Monats, was sich auf 480 Franken im Jahr aufsummiert. Aber auch wenn die km-Pauschale nun um 10 Rappen angehoben wird oder in einem Kanton lebt in dem man die effektiven Kosten angeben kann, hat man deswegem am Ende des Jahres trotzdem weniger Geld. Denn die Fahrtkosten werden nicht etwa von der Steuer, sondern nur vom Einkommen abgezogen. Je nach Grenzsteuersatz reduziert sich somit der Steuerbetrag um 100 Franken bis 240 Franken, wobei der, der mehr verdient auch mehr Steuer spart. Toll, nicht?



    Und wenn du dich wirklich so masslos über zwei Franken am Tag ärgerst, kauf ein GA dann hast zwar keinen Sitzplatz aber immerhin keine Parkplatzgebühr.

    Als Berufsauslagen kannst man aber nur die benötigte Anzahl Zonen beim Einkommen abziehen. Dafür aber als Monatsabo. Jedoch bei der Bundessteuer nicht mehr als CHF 3’000 (evtl. zusätzliche Kantonale Beschränkungen bei Gemeinde und Kantonssteuer).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Diesem Staat, keinen Rappen mehr !


    Mehr Dreck , mehr Gefahr , mehr Risiko für Alle !


    Im Übrigen sollte Frauen-Schlammringen zur Olympiadisziplin erhoben werden



    On Topic: Motorrad parkieren, gratis - absoluter Goodwill von Privaten, Gemeinden, Städten etc .


    Wer daran etwas ändern will , geht es frontal bei den zuständigen Stellen an oder wählt Moppel zum König in diesem Lande.


    :sdanke: & :sende:

  • @Sachs: Also das halte ich für eher unwahrscheinlich, (oder du redest von einem ganz anderen Belag als ich im kopf habe :D)


    Bananas: Anhänger sind klar. Für die sind die Parkhäuser schlicht nicht ausgelegt. Das Problem mit dem Rutschen wäre bei einem normalen bituminösen Belag wohl eher weniger die Begründung, könnte aber z.B. bei einem Monobeton durchaus ein Thema sein.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • genau dies war ein Grund warum sie es damals verboten haben (ich fragte) . Und meinen tu ich den schwarzen teerbelag.


    Und ist dir dies im Sommer noch nie passiert? Mit meinen Ducatis passiert mir dies regelmäßig im Sommer, das sie einsinken. (OK duc....blabla)

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Ok, interessant zu wissen.
    Ist mir definitiv noch nie passiert :grinning_squinting_face:

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.