Oder eben wie im Rollerlink ausgeführt, den anderen Auspuff nehmen ohne KAt, ist beides von Vespa resp. Piaggio. Dann hast Du kein Problem mehr mit verstopftem KAT.
Ich weiss nicht ob der legal ist
Oder eben wie im Rollerlink ausgeführt, den anderen Auspuff nehmen ohne KAt, ist beides von Vespa resp. Piaggio. Dann hast Du kein Problem mehr mit verstopftem KAT.
Ich weiss nicht ob der legal ist
Nun die Rita im Vespaforum hat Ahnung, ist glaube ich sogar eine die berufsmässig an den Vespas rumschraubt. Und in D wird das Abgas auch bei den Töffs gemessen, also wenn das mit dem ET2 Puff in D geht, sollte das auch hier möglich sein.
Aber geh zu Deinem Mech, der kann Dir sagen, ob das zulässig ist, ich würde das auf jeden Fall machen.
Da würde ich besser gleich beim Strassenverkehrsamt nachfragen ... bei der MFK konntrollieren sie den Auspuff, und wenn der nicht zugelassen werden kann, erlischt die Betriebsbewilligung - also eigentlich schon mit der Montage des Topfes.
Da würde ich besser gleich beim Strassenverkehrsamt nachfragen ... bei der MFK konntrollieren sie den Auspuff, und wenn der nicht zugelassen werden kann, erlischt die Betriebsbewilligung - also eigentlich schon mit der Montage des Topfes.
Hmm, MFK beginnt aber doch erst ab dem 2ten Jahr oder.
Ich werd aber trotzdem mal anrufen...
Nun die Rita im Vespaforum hat Ahnung, ist glaube ich sogar eine die berufsmässig an den Vespas rumschraubt. Und in D wird das Abgas auch bei den Töffs gemessen, also wenn das mit dem ET2 Puff in D geht, sollte das auch hier möglich sein.
Aber geh zu Deinem Mech, der kann Dir sagen, ob das zulässig ist, ich würde das auf jeden Fall machen.
Mein mech hatte mir mal nen auspuff vorgeschlagen, aber er hat gesagt der sei illegal und ich müsste ihn selbst einbauen...
Wenn er das als Alternative vorschlägt, gehe ich davon aus das es wahrscheinlich keine legalen auspuff ohne KAT hat
.......und wenn der nicht zugelassen werden kann, erlischt die Betriebsbewilligung - also eigentlich schon mit der Montage des Topfes.
In der Schweiz gibt es keine Betriebsbewilligung.....und ich kann sämtliches Zeugs an meinem
Motorrad verändern.
Solange ich mich nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewege, kräht kein Hahn danach..
Grussssugus
Supi, Du hast den Fehler entdeckt. In der Schweiz verwendet man diesen Ausdruck tatsächlich nicht. 100 Punkte. Er ist ja schliesslich so unverständlich, da weiss keiner, was damit gemeint ist. Hätte daran denken sollen. Und dass er mit seinem Roller nicht auf öffentlichen Strassen rumfahren will und muss, hab ich blinde Nuss voll überlesen.
Hmm, MFK beginnt aber doch erst ab dem 2ten Jahr oder.Ich werd aber trotzdem mal anrufen...
Bei neuen Modellen nach 5 Jahre und dann alle 2 Jahre, aber so genau weiss ich es auch nicht, es kommt ja schliesslich immer eine nette Einladung. Das ist auch nicht entscheidend. Aber die beim Strassenverkehrsamt sollten wissen, was nach Gesetz erlaubt ist (fehlerfrei sind natürlich auch die nicht).
Wenn ich lese, was die pingelig bei Zusatztöpfe tun, kann ich mir nicht ganz vorstellen, dass bei einer Auspuffanlage mit Katalysator eine ohne erlaubt sein soll - ausser das Motorrad/der Roller auch ohne Kat. zugelassen wäre.
In der Schweiz gibt es keine Betriebsbewilligung.....und ich kann sämtliches Zeugs an meinemMotorrad verändern.
Solange ich mich nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewege, kräht kein Hahn danach..
Grussssugus
SEHR hilfreich, daran hatte ich nichz gedacht! Ich fahre jetzt auf dem fussgängerstreifen herum...
fussgängerstreifen
Der ist auch Teil des Strassenverkehrs, genau wie das Tottoir.
So , zum Auspuff. Die asa, die Vereinigung der Strassenverkehrsämter, hat tolle Merkblätter https://asa.ch/online-bibliothek/merkblaetter/ zu verschiedenen Themen. Normalerweise Verweise ich auf das Merkblatt 2b. Zur Abwechslung Heute das Merkblatt 11 Austauschschalldämpfer, -katalysatoren und -partikelfilter. Link --> https://asa.ch/wp-content/uplo…ter/MB_KT_11_d/index.html Steht eigentlich alles Nötige drin.
Der ist auch Teil des Strassenverkehrs, genau wie das Tottoir.
So , zum Auspuff. Die asa, die Vereinigung der Strassenverkehrsämter, hat tolle Merkblätter https://asa.ch/online-bibliothek/merkblaetter/ zu verschiedenen Themen. Normalerweise Verweise ich auf das Merkblatt 2b. Zur Abwechslung Heute das Merkblatt 11 Austauschschalldämpfer, -katalysatoren und -partikelfilter. Link --> https://asa.ch/wp-content/uplo…ter/MB_KT_11_d/index.html Steht eigentlich alles Nötige drin.
Also der neue Auspuff muss die Abgasverordnung erfüllen.
Diese wäre in meinem Fall EURO 4 oder?
https://de.wikipedia.org/wiki/…ichtkraftrad_und_Motorrad
Also der neue Auspuff muss die Abgasverordnung erfüllen.Diese wäre in meinem Fall EURO 4 oder?
https://de.wikipedia.org/wiki/…ichtkraftrad_und_Motorrad
Kann sein, kann auch was anderes sein. Willst du eine bessere Antwort dann mach ein Foto von der rechten Seite des Fahrzeugausweis. Wenn du willst kannst Du darauf das Kennzeichen, die Stammnumer und die letzten sechs Ziffer der Fahrgestellnummer unkenntlich machen. Geht z.B. in dem man Papierschnipsel vor dem Fotographieren darüber legt, oder MS Paint/Gimp/Photoshop/PaintShop was weiss ich oder es auch einfach sein lässt.
Kann sein, kann auch was anderes sein. Willst du eine bessere Antwort dann mach ein Foto von der rechten Seite des Fahrzeugausweis. Wenn du willst kannst Du darauf das Kennzeichen, die Stammnumer und die letzten sechs Ziffer der Fahrgestellnummer unkenntlich machen. Geht z.B. in dem man Papierschnipsel vor dem Fotographieren darüber legt, oder MS Paint/Gimp/Photoshop/PaintShop was weiss ich oder es auch einfach sein lässt.
Da steht C03 beim Emissionscode, wenn du das meinst
Da steht C03 beim Emissionscode, wenn du das meinst
Unter anderem, aber auch 1. Inverkehrsetzung, Typengenehmigung, Marke und Typ, und eben der Beginn der Fahrgestellnummer d.H. mindesten die ersten 11 Ziffern.
Einfachste Variante, frage beim Generalimporteur der Vespa, ist meines Wissens die Ofrag, nach, welchen Auspuff Du bei Deiner Vespa montieren darfst, insbesondere ob der Auspuff der ET2 auch erlaubt ist. Wenn die das bestätigen, verlang von denen eine schriftliche Bestätigung, dann kannst Du völlig legal den entsprechenden Topf anbauen.