Aktualisiert am 15 NOV 2017:
Punkt 1: Finale Antwort Eintragung Fremdschalldämpfer
Punkt 2: Lieferantenbestätigung von einem NICHT CH-Lieferanten
Dieser Post dient denen, die sich evtl. auch Gedanken über den Kauf eines Fremdschalldämpfers (slip-on) machen.
ANTWORT zu PUNKT 1:
Ein Schalldämpfer ist ein Verschleissteil, welches von Zeit zu Zeit ersetzt werden muss.
Da jeder Eintrag im Fahrzeugausweis mit Kosten verbunden ist, wurde beschlossen, dass Fremdschalldämpfer mit EG-Bestätigung nicht im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Es gibt kein Formular um einen Eintrag zu beantragen und auch keine Eintrag auf administrativem Weg.
Die Lieferantenbestätigung ist mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen zusammen mit dem Fahrzeugausweis vorzuweisen.
ANTWORT zu PUNKT 2:
In meinem Fall, Zuger StVa, wird die Lieferantenbestätigung direkt von der Firma FECHTER aus Deutschland für meinen SHARK FACTORY (slip-on) Fremdschalldämpfer akzeptiert. Dies habe ich schriftlich!
Bis die Erklärung gemäss VO (EU) Nr. 540/2014 laut StVA korrekt war, sind dutzende Mails und fast zwei Wochen verstrichen. Hier nun die akzeptierte Lieferantenbestätigung; bzw der Inhalt. Diese muss natürlich auf den Briefkopf des Lieferanten, original unterschrieben und abgestempelt sein. Das Original muss jederzeit mitgeführt werden!