Entschieden ist ja noch noichts und darum auch eine Vernehmlassung wo man die Fragen klären kann. So eben gerade auch:
Zitat
Abschnitt A Q15: Sollte die obligatorische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch Unfälle imZusammenhang mit landwirtschaftlichen oder industriellen Tätigkeiten, Baumaßnahmen,Motorsport oder Messeveranstaltungen erfassen?
Es gibt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, eigentlich noch einen ganz anderen Punkt welcher viel einschneidender ist: Abmelden, bzw, ein Ruhen der Versicherungspflicht gibt es in diesem Sinne dann nicht mehr. Selbst Autos in Museen müssten bei der maximal Variante eine gültige Haftpflichtversicherung haben wenn aus eigenen Antrieb bewegt werden.