Hi,
erstmal vorweg - Ja, ich bin ein Vollidiot für dieses zu schnelle Fahren und ich verdiene es bestraft zu werden. Ich bin nicht hier um rumzuheulen oder sonst was, ich hab lediglich ein paar Fragen und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Am 21.04 dieses Jahres wurde ich ich innerorts von einem mobilen Blitzkasten mit 75 Km/h in der 50er Zone geblitzt. Ziemlich dumm von mir, ich weiss. Kommt auch nicht wieder vor (Kam zu spät zur Arbeit und ja..)
Danach passierte erstmal 4 Monate lang nichts, bis ich am 11.08 einen Brief des STVA bekommen habe. Darin steht, dass sie deswegen einen Entzug des Lernfahrausweises in Betracht ziehen müssen.
Begründung: Schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c SVG
zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
Gefahrene Geschwindigkeit: 75 km/h (nach Abzug der Toleranz)
Danach steht: "Bevor wir eine Verfügung erlassen. möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich innert 14 Tagen schriftlich zu äussern. Während dieser Frist stehen die Akten zur Einsichtnahme offen. Akteneinsicht sowie Stellungnahme sind freiwillig"
Ich hab mich weder schriftlich geäussert noch habe ich meine Akten angeschaut, da es ja freiwillig ist. Ich war jetzt eine Zeit lang nicht zu Hause und konnte deswegen sowieso nicht fahren. Erst später habe ich mitbekommen, dass man den Entzugsbeginn frei wählen kann während dieser Frist. Das ist jetzt natürlich blöd, weil diese Frist nur 14 Tage andauerte. Jetzt habe ich allerdings immer noch nichts neues vom STVA bekommen und frage mich, wann der Entzugsbeginn denn nun..beginnt ?
Der Ausweis ist immer noch bei mir, darf ich jetzt noch fahren ? Ich werde am Montag mal beim STVA vorbei gehen oder da anrufen und fragen, aber jetzt bei dem schönen Wochenendwetter hätte ich schon Lust, wieder mal ein Ründchen zu drehen.
Und was wird da sonst noch so auf mich zu kommen ? Mit wie viel Bussgeld muss ich rechnen ?
Ich bin jetzt schon dankbar für jede Antwort die ich erhalte.
Peace