Ausweisentzug - 25km/h zu schnell in 50er Zone - Frage zu Entzugsbeginn

  • Hi,
    erstmal vorweg - Ja, ich bin ein Vollidiot für dieses zu schnelle Fahren und ich verdiene es bestraft zu werden. Ich bin nicht hier um rumzuheulen oder sonst was, ich hab lediglich ein paar Fragen und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


    Am 21.04 dieses Jahres wurde ich ich innerorts von einem mobilen Blitzkasten mit 75 Km/h in der 50er Zone geblitzt. Ziemlich dumm von mir, ich weiss. Kommt auch nicht wieder vor (Kam zu spät zur Arbeit und ja..)
    Danach passierte erstmal 4 Monate lang nichts, bis ich am 11.08 einen Brief des STVA bekommen habe. Darin steht, dass sie deswegen einen Entzug des Lernfahrausweises in Betracht ziehen müssen.
    Begründung: Schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c SVG
    zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
    Gefahrene Geschwindigkeit: 75 km/h (nach Abzug der Toleranz)


    Danach steht: "Bevor wir eine Verfügung erlassen. möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich innert 14 Tagen schriftlich zu äussern. Während dieser Frist stehen die Akten zur Einsichtnahme offen. Akteneinsicht sowie Stellungnahme sind freiwillig"


    Ich hab mich weder schriftlich geäussert noch habe ich meine Akten angeschaut, da es ja freiwillig ist. Ich war jetzt eine Zeit lang nicht zu Hause und konnte deswegen sowieso nicht fahren. Erst später habe ich mitbekommen, dass man den Entzugsbeginn frei wählen kann während dieser Frist. Das ist jetzt natürlich blöd, weil diese Frist nur 14 Tage andauerte. Jetzt habe ich allerdings immer noch nichts neues vom STVA bekommen und frage mich, wann der Entzugsbeginn denn nun..beginnt ?
    Der Ausweis ist immer noch bei mir, darf ich jetzt noch fahren ? Ich werde am Montag mal beim STVA vorbei gehen oder da anrufen und fragen, aber jetzt bei dem schönen Wochenendwetter hätte ich schon Lust, wieder mal ein Ründchen zu drehen.


    Und was wird da sonst noch so auf mich zu kommen ? Mit wie viel Bussgeld muss ich rechnen ?


    Ich bin jetzt schon dankbar für jede Antwort die ich erhalte.


    Peace

  • ist bei mir zwar bereits über 10 jahre her, aber vom blitzerdatum bis zum entzug ca. 6 monate.


    1 monat wirst du dein lappen los sein, busse kann ich dir nicht sagen - rechne mal in 4 stelligen bereich.. hat damals bei mir um die 1000.- gekostet

  • Im allgemeinen kann das StVA bzw. das Amt für Administrativmassnahmen erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung eine Entzug aussprechen. Gewisse kantonale Ämter (z.B. Basel) sind da tweils schneller und sprechen den Entzug aufgund der Meldung der Polizei schon früher aus. Dies kann von Vorteil sein, wenn der Sachverhalt klar und unbestritten ist und ein möglichst frühzeitiger Entzug am besten in den Terminkalender passt.


    Das du 14 Tage zur Stellungsnahme hattest ist reine Formalität. Sich bei einer klaren Sachen zu Äusern bringt nichts und Du hast dich soweit richtig verhalten.


    Da du bis jetzt noch nichts vom Statthalter/Bezirksrichter etc. bekommen hast, kann es sein dass das StVA dies auch noch abwartet.


    Wenn es 25km/h nach Abzug er TToleranz waren dann gilt dies im Normallfall als grobe Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19580266/index.html#a90
    Gemäss Empfehlung der Empfehlung der Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz https://www.ssk-cps.ch (Die haben den Namen geändert :pupillen: ) gibt es dafür ein Geldstrafe von 20 Tagessätzen (meist auf Bewährung) und eine Verbindungsbusse von mindestens 300 Franken, dazu ein Strafregister Eintrag, Gerichtsgebühren von ein paar hundert Franken bis tausend Franken sowie eine Meldung an das StVA. Art. 90 Abs. 2 SVG bedeutet, dass der Entzug mindestens 3 Monate sein muss Art. 16c SVG (wie schon vom StVA angekündigt).


    Kann aber sein, dass du ein riesen Glück hast und es nur eine Verurteilung nach Art. 90 Abs. 1 SVG gibt. Dann gibt es eine Busse von etwa 600 Franken, keinen Strafregistereintrag, Gerichtsgebühren von ein paar wenigen hundert Franken, eine Meldung an das StVA, was dann ein Entzug von nur 1 Monat bedeuten würde: Art. 16b SVG.


    Bis der Entzug und dessen Beginn dir formell bekannt gemacht wurde darfst du weiterhin rumfahren. Es kann sein, dass du den Beginn des Entzug in einem gewissen Rahmen frei wählen kannst.


    Wichtig: Bitte halte uns auf dem Laufenden wie es weiter geht. Nur so können wir in Zukunft anderen in der gleichen Situation sagen was passieren kann und wie es abläuft. Leider haben viele am Anfang Fragen aber melden dann nicht wie es ausging was sehr schade ist. Solche Berichte aus erster Hand sind sehr, sehr Wertvoll.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • strafregistereintrag wird er trotzdem bekommen. bei mehr als 15km/h zu schnell, gibt es immer eine anzeige mit eintrag. achja und 2 jahre bewährung. administrativverfahren kostet auch noch ?250.-?

  • Bei Art. 90 Abs. 1 SVG und 600 Franken Busse sollte es eigentlich keinen Strafregistereintrag geben.
    Denn bei Art. 90 Abs. 1 SVG ist die maximal Strafe Busse und es ist somit gemäss Art. 103 StGB https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19370083/index.html#a103 nur eine Übertretung was gemäss Art. 366 StGB nicht im Strafregister aufgenommen wird. Da die Busse auch weniger als 5000 Franken ist, auch nicht nach Art. 3 VORSTRA-Verordnung https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/20061863/index.html#a3

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • oh man alles klar, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Dann warte ich jetzt einfach mal ab und sehe dann wie das alles laufen wird. Werde mich hier aufjedenfall wieder melden, sobald es Neuigkeiten gibt.


    Bis dann