Hello,
Heute (3.9.17) war in Reppisch (zwischen Albis und Buchenegg) grosse Töffkontrolle der Polizei. ALLE TöfffahrerINNEN wurde angehalten.
Ich habe an meiner Triumph Scrambler durch eine Fachwerkstatt (Erne's Euromotosam Sihlquai. Scheissladen, aber das ist eine andere Geschichte) einen Zard-Auspuff montieren lassen. Seit knapp 2 Jahren fahre ich nun damit und habe sogar die Töffprüfung damit gemacht. Natürlich habe ich dafür auch die entsprechende Bescheinigung. Dachte ich zumindest.
Die beiden (netten) Polizisten waren der Meinung, da mein Auspuff aus zwei Teilen besteht, müssen auch zwei Nummer in der Bescheinigung eingetragen sein. Eine Nummer für den Krümmer und eine für den anderen Teil. Da steht aber nur eine drin. Verkauft wird der Auspuff aber als Komplettauspuff.
Hat jemand Erfahrung mit dem Problem?
Wenn es jetzt wirklich nicht erlaubt ist, haftet dann die Werkstatt? Der Polizist hat schon angedeutet, das es im negativen Fall bei 500 CHF losgeht.
Danke