Polizeikontrolle ohne Radar

  • Dann sollte ich wohl meine Denklogik patentieren lassen und dann von den Strassenverkehrsämter eine Nutungsgebühr verlangen. Ich werde reich.

    Es schreibt sich "Nuttengebühr"

    @MM: Schludrig getippte Beiträge sind mein Spezialgebiet. Du bist da eigentlich besseres Vorbild.

    (Beitrag ist zum Abschuss freigegeben. Viel Spass grey :grinning_face_with_smiling_eyes: )

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Es schreibt sich "Nuttengebühr"
    @MM: Schludrig getippte Beiträge sind mein Spezialgebiet. Du bist da eigentlich besseres Vorbild.

    (Beitrag ist zum Abschuss freigegeben. Viel Spass grey :grinning_face_with_smiling_eyes: )

    Meine Beiträge sind auch ein Füllhorn an Schreib-/Tipp-Fehler.

  • Zurück zu deiner ursprünglichen Frage (meine Antwort hierzu Stand der meinigen Zeit bei den Uniformierten):
    Sie hätten dich verzeigen können! Ich konnte das damals sogar, wenn ich alleine in einem Fahrzeug war, da ich eine vereidigte Amts-person war und meine Angaben entsprechend gewürdigt wurden. Zu zweit ist natürlich - seitens der Polizei für die Untersuchungsbehörde - der Idealfall.
    Benötigt hätten sie nur ein Eichprotokoll des Tachos, welches ziemlich schnell erstellt werden kann und natürlich muss.
    Somit steht die Tachoabweichung im Verhältnis zur abgelesenen Geschwindigkeit fest, die gefahrene Wegstrecke kann mühelos rekonstruiert und fotographisch festgehalten werden. Als Nachfahrtoleranz wurden damals 10% abgezogen, da der Abstand zum folgenden Fahrzeug (in deinem Falle Motorrad) nicht immer auf den Meter genau ist.
    Bedingt allerdings eine Nachfahrt und nicht einfach eine Feststellung und Schätzung auf Sicht :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Danke für die Antworten!
    Ps: ich bin NICHT 80 Innerorts gefahren! Die Polizei fuhr (laut meinem Tacho) 45-48, ich überholte mit 60. Das wars aber auch schon.

    Und bei Verzeigung: Wie könnten sie Polizisten wissen, ob ich 61 oder 62 gefahren bin? (Als Beispiel). Ist ja nur eine subjektive Aufnahme aus Sicht der Polizei. Zu schnell, ja. Aber ein Richter müsste ja einen "Wert" haben wo er einordnen kann, wie stark die Strafe sekn wird. Das hat er ja bei "Augenmass" gar nicht.
    "Er hat uns schnell übeholt".
    Wie schnell?
    "Ziemlich schnell".

    Sehenich das falsch?

    Nochmal: Die Polizisten sagten mir ich hätte sie mit sicherlich 80 überholt - ich fuhr laut Tacho 60, und wegen kürzerer Übersetzung zeigt er wh zuviel an.

    Einmal editiert, zuletzt von derjenigewelcher (19. Juli 2017 22:36)

  • Es gab nur den Mahnfinger, und ich habe zuhause dem grossen KawasakiGott gedankt - bei Blitz hätte ich nämlich Scheck wäg und schöne Busse.

    Was für ein Schreck, mir ist wirklich ein Fels vom Herzen gefallen.

    Dann hab ich wohl was falsch verstanden :kissing_face: oder doch nicht? :kissing_face:
    Is ja eigentlich egal. Mein Punkt war ja nicht, dass ich dich für zu hohe Geschwindigkeit "verurteilen" wollte, fahre ja auch mal 65 Tacho wenns spät und das Dorf leer ist :winking_face: . Bei 80 würd ichs aber sicher nicht ins Forum reinschreiben...

    Meine Tour-Videos auf YT

  • Scheck wäg bei Blitz, WENN es nach den Polizisten ginge - sorry ich habe mich falsch ausgedrückt. Trotzdem, ich bin ein Krimineller, ich bin mit 60 Innerorts gefahren.
    Wollte ja nur wissen. Ich merks mir als Kriterium für weitere Einträge.

  • Ich kann die Meinung von @EffJottEric bestätigen. Ich habe das ganze mit dem Auto hinter mir.
    Ich bin nach einem Wunderbaren Sonntag an einem Lokalen Bergrennen zusammen mit einem Kollegen ( mit 2 Fahrzeugen) nach Hause gefahren. Da es über die Hügel schneller und spannender zu fahren ist, nahmen wir einen in der Region bekannter minipass ins nächste Tal..wir beide waren in Fahrzeugen unterwegs, welche zum Überholen und Kurvenräubern mehr als nur Qualifiziert sind.
    Kurz vor der Passhöhe nach einer 180° Kehre zuckelte ein Pampersbomber den Berg hoch ( Anmerkung, man sieht die Komplette Strecke nach der Kurve bereits vor der Kurve) so setzte ich mich direkt vor Ihn und überholte auch noch das Fahrzeug davor und einen Fahrradfaher dazwischen ( ich blieb unter den erlaubten 80 km/h). Da mein Kollege nicht ganz so weit nach vorne kam ( wie gesagt, wir sind beide nicht Rücksichtslos) hielt ich unten am Berg um mich Überholen zu lassen und um weiter im "Konvoi" nach Hause zu fahren. Einige Tage später hatte ich die Anzeige im Briefkasten..sie verlief nur ins leere, weil Aussage zweier Zeugen gegen unsere beiden Aussagen standen und einer der beiden bestätigte das ich wohl nicht zu schnell war.
    Mir wurde vorgeworfen den Fahrradfahrer verantwortungslos überholt zu haben, resp das dies dort nicht möglich sei.
    Also nein..sie brauchen keinen Blitz oder so..gab ja erst gerade letztens ein Urteil bei welchem einer Verurteilt wurde, auf Basis EINES Zeugen.Klick

    Das selbe gabes sogar schon mal..KLick 2.0

  • Im Fall gabs offenbar "nur" einen Strafbefehl ... in dem Fall war der Lenker gar nicht vor Gericht gewesen. Staatsanwälte haben mit dem Grundsatz in dubio pro reo bekanntlich mehr Probleme als Gerichte. Den Fall find ich jetzt nicht als gutes Beispiel.

  • Beispiel 1 finde ich mega Krass....

    Ich würde (wenn ich im Recht wäre) also wirklich alles tun, auf rechtlichem Weg bis ans Bundesgericht, mit den besten Anwälten durch Verkehrsrechtschutz bezahlt, und wenn selbst das nicht klappt, auf nicht rechtlichem Weg.
    Sowas geht gar nicht. Wenn selbst der Rechtsstaat Schweiz nicht mehr greift....
    Adieu Merci.