Polizeikontrolle ohne Radar

  • Hallo zusammen.
    Heute habe ich innerorts ein schleichendes Zivilbössli von der Polizei überholt, und bin nach Hause. Der hat mich verfolgt bis vor die Haustür, und siehe da, es stiegen zwei Polizisten aus. Papiere kontrolliert (Wegen Sportauspuff, Bremsgriff, Lenkungsdämpfer etc. wollten sie gar kein Beiblatt oder so sehen.) Das einzige war, sie zündeten in den Auspuff wegen DB Killer (Habe ich logischerweise drin).
    Sie meinten zu mir ich habe sie mit 80 innerorts überholt, und dann ausserorts auf 120 Minimum beschleunigt.
    Ich solle aufpassen, das ginge nicht, ich könne laufen wenn ich geblitzt werde und und und.... (Ich weiss das ja, keine Kommentare dazu bitte:)).


    Meine grosse Frage: Hätten Sie denn nicht, weil es zwei waren, mich verzeigen können? Oder geht das nicht, weil es nur "Augenmass" war, wie schnell ich wirklich war? (ob 79 oder 80 zB sieht man nicht den Unterschied - und bei Delikten muss man ja genau sagen können, was und wieviel verbrochen wurde).
    Es gab nur den Mahnfinger, und ich habe zuhause dem grossen KawasakiGott gedankt - bei Blitz hätte ich nämlich Scheck wäg und schöne Busse.
    Sie waren in meinem Alter (25-35 ca), waren recht liberal, sehr freundlich und ich denke auch kulant. Sie fragten noch, ob ich es eilig gehabt hätte.
    Ich fragte noch nach, ob ich denn zu schnell gefahren sei, worauf sie die Augenbrauen hochrissen und gröhlten:D


    Was für ein Schreck, mir ist wirklich ein Fels vom Herzen gefallen.

  • Deswegen immer schauen wer hinter einem fährt, verfolgt irgendwie mich ein auto, egal wie schnell ich fahre fahre ich dann anständig. Nur mit jemanden rasen wenn der andere vorne ist :face_with_tongue:


    Haste glück gehabt, ich weiss nicht ob hier auch aber in deutschland fahren sie hinterher mit einer kamera die die fahrt mit geschwindigheit aufnimmt.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • ich bin letztes Jahr von Chur nach Arosa... mit dem Lotus. Da ich die Strecke kenne seit Jahrzehnten, weiss ich wo ueberholen moeglich ist (gestrichelte Linie inklusive). Ich hab dann so einige Schliicher ueberholt... klar waes laut aber keine 80 km/h uebersxhritten. Und da hat so einer der Schliixher der Polizei angerufen und die haben mich tazsaechlich rausgeholt und wüst ermahnt! Auf mein Argument hin, ich haette nur bei gesteichelter Linie ueberholt und nit ueber 80 gefahren hiess es, bei einer Anzeige haette ich geringe Chancen und es gaebe auf der ganzen Strecke nur eine Moeglichkeit zum ueberholen etcetc. Voellig daneben!!! Wenn jemand 40 km/h auf ner Kantonsstrasse zuckelt, darf ich den doch ueberholen... min einem Sportwagen ein Klacks. Nun denn... es gab keine Busse aber jene Belehrungen. Ich finde das krass

  • Ja. Ob L oder nicht ist das selbe.


    Vom Kanton Zug gibt es das ganze noch ein bisschen feiner aufgeschlüsselt:
    https://www.zg.ch/behoerden/si…echstgeschwindigkeit/view


    Aber Achtung. Das gilt nur als Empfehlung unter guten Strassenbedingungen, ohne zusätzliche Gefärdung und für Ersttäter. Im Einzelfall kann der Entzug länger oder auch kürzer sein. Bei einer Verurteilung nach Art. 16c SVG MUSS aber mindestens für 3 monate der Ausweis entzogen werden. Da gibt es kein Freiraum für das Amt für Administartivmassnahmen BGE 1C_356/2009. http://www.polyreg.ch/d/inform…1C_2009/1C.356__2009.html.


    Was Bussen ausserhalb OBV anbelangt hat die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz folgende Empfehlungen herausgegeben:
    https://www.ssk-cps.ch/sites/d…_svg_final_dv_2016_dt.pdf
    Wobei das wiedereinmal Bötterli- und Kuscheljustiz vom feinsten ist, da die Geld- und auch die Haftstrafe für Raser meist auf Bewärung ausgesetzt werden. Bezahlen muss man dann eine Busse von ca. 20% der Geldstrafe plus natürlich horrende Gerichtsgebühren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Haste glück gehabt, ich weiss nicht ob hier auch aber in deutschland fahren sie hinterher mit einer kamera die die fahrt mit geschwindigheit aufnimmt.

    Das können unsere Freunde hier in der Schweiz auch. Ich hatte mal das Vergnügen im Tessin.

  • ich bin letztes Jahr von Chur nach Arosa... mit dem Lotus. Da ich die Strecke kenne seit Jahrzehnten, weiss ich wo ueberholen moeglich ist (gestrichelte Linie inklusive). Ich hab dann so einige Schliicher ueberholt... klar waes laut aber keine 80 km/h uebersxhritten. Und da hat so einer der Schliixher der Polizei angerufen und die haben mich tazsaechlich rausgeholt und wüst ermahnt! Auf mein Argument hin, ich haette nur bei gesteichelter Linie ueberholt und nit ueber 80 gefahren hiess es, bei einer Anzeige haette ich geringe Chancen und es gaebe auf der ganzen Strecke nur eine Moeglichkeit zum ueberholen etcetc. Voellig daneben!!! Wenn jemand 40 km/h auf ner Kantonsstrasse zuckelt, darf ich den doch ueberholen... min einem Sportwagen ein Klacks. Nun denn... es gab keine Busse aber jene Belehrungen. Ich finde das krass

    Ich wage es zu Bezweifeln, dass es zu einer Anzeige kommen könnte in diesem Fall.
    Die Beweislage ist ja mehr als lächerlich -> Aussage eines Dorfsheriffs "es gibt keine Möglichkeit zum überholen"... Ja klar! Wenn dem so wäre, gäbe es auch keine gestrichelten Linien.


    Was sicherlich der Fall ist, dass dich der Schleicher, weil er ja keine anderen Sorgen im Leben hat, der Polzei melden kann. Und in der Schweiz sind diese nun mal verpflichtet sich der Sache anzunehmen und du dich dann rechtfertigen musst.
    Ein Bekannter von mir, hatte mal einen solchen Fall und er war leider schon Aktenkundig und hatte es daher sehr schwer, die Polizei vom Gegenteil zu überzeigen.
    Schlussendlich fehlten aber die Beweismittel und der nette senile alte Mann, der ihn gemeldet hatte, wurde dann schön wegen Verleumdung angezeigt... Ende gut alles gut.



    Das können unsere Freunde hier in der Schweiz auch. Ich hatte mal das Vergnügen im Tessin.


    Wird dann aber nicht eine gewisse Strecke für die Aufnahme (Länge/Dauer) vorgeschrieben?

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • Blödsinn. Für L-Fahrer gelten diese Regeln nicht:


    L-Fahrer sind Lernende und aus Fehlern lernt man bekanntlich am meisten. Um aber viele Fehler machen zu können (und dabei viel zu lernen) darf man die Fehler nicht bestrafen, weils sonst der L-Ausweis weg ist und man keine Fehler mehr machen kann.


    Ist doch logisch.



    Eigentlich sollte man nach einem L-Führerausweisentzug automatisch den Führerausweis bekommen, da man ohne l-Führerschein gar keine Fehler mehr machen kann.


    Mir gefällt Logik.


    :grinning_squinting_face:

  • @MotziMod mir gefallen deine sarkastischen gedanken :face_with_tongue:

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________


    GUY MARTIN

  • @MotziMod Allerdings fängt ja das eigentliche Lernen erst nach dem L an und man hat bekanntlich nie ausgelernt. Also ist nach dem LFA vor dem LFA. Man bekommt also direkt den Führerausweis, müsste den aber gleich wieder gegen ein L-Ausweis tauschen ...es sei denn man ist lernresistent und lernt nichts mehr aus Fehlern, macht sowieso keine Fehler mehr und lernt nur aus Fehlern der anderen. Da deckt sich die Einschätzung des StVA doch recht gut mit der Selbsteinschätzung vieler Fahrer denen leider nur das L abgenommen wurde. :face_with_rolling_eyes::grinning_squinting_face:

    Ich Töff das.

  • @MotziMod Allerdings fängt ja das eigentliche Lernen erst nach dem L an und man hat bekanntlich nie ausgelernt. Also ist nach dem LFA vor dem LFA. Man bekommt also direkt den Führerausweis, müsste den aber gleich wieder gegen ein L-Ausweis tauschen ...es sei denn man ist lernresistent und lernt nichts mehr aus Fehlern, macht sowieso keine Fehler mehr und lernt nur aus Fehlern der anderen. Da deckt sich die Einschätzung des StVA doch recht gut mit der Selbsteinschätzung vieler Fahrer denen leider nur das L abgenommen wurde. :face_with_rolling_eyes::grinning_squinting_face:

    Du magst meine Logik nicht.

  • Dann sollte ich wohl meine Denklogik patentieren lassen und dann von den Strassenverkehrsämter eine Nutungsgebühr verlangen. 8o Ich werde reich.


    :walklike::walklike::walklike: