LFA Beschränkt kann neu auf Unbeschränkt geändert werden

  • Wichtig für die mit einem Lernfahrausweis beschränkt:



    Änderung Prüfungsfahrzeuge Motorrad-Kategorie A


    Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 01. Juni 2017

    Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (beschränkt auf 35kW) Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1
    Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (unbeschränkt) Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen


    • Besitzen Sie ein Motorad mit 35 kW und sind über 25 Jahre alt?
    Dann können Sie Ihren aktuellen Lernfahrausweis "Kat. A beschränkt" mittels Antragsformular in einen Lernfahrausweis "Kat. A unbeschränkt" umtauschen und erhalten somit die Möglichkeit, die praktische Führerprüfung "Kat. A unbeschränkt" zu absolvieren

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

  • Werden Lehrfahrausweise der Motorradkategorie (A- und A) nicht generll auf Kat. A ausgestellt, sprich die definition welche Kat man am ende fahren darf, orientiert sich daran mit welchem Fahrzeug man am Ende die Prüfung erfolgreich besteht.


    Oder ist das nur dann der Fall wenn man den LFA mit 25 oder älter beantragt? (Ein Nachbar der diese Saison mit dem Motorradfahren begonnen hat zeigte mir den LFA weil er fragen hatte welches Ablaufdatum zählt.)

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Das mit dem Umschreiben ist nicht wirklich neu und schon lange/immer so. War einfach nicht so bekannt. Naja, hier im Forum schon. :winking_face:


    Wichtig: Mit dem Umschreiben verlängert sich die Gültigkeit des LFA nicht !!


    Gibt noch einen anderen "Trick". Ist man z.B. 24 und möcht möglichst schnell in Ausland macht man mit 24 die beschränkte Prüfung und dann anstelle 2 Jahre warten macht man sobald man 25 ist noch die grosse Prüfung. Für die zweite Prüfung braucht es nur einen LFA und keine weiteren Grundkurse.


    Irgendwie aber hirnrissig, dass 35kW Motorräder nun für beide Prüfungen zugelassen sind. Ehrlich gesagt spinnen die im ASTRA nun komplett.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!


  • ...Irgendwie aber hirnrissig, dass 35kW Motorräder nun für beide Prüfungen zugelassen sind. Ehrlich gesagt spinnen die im ASTRA nun komplett.

    Genau darum ging es mir...das neu 35kw auch für die grosse zugelassen sind.

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

  • Irgendwie aber hirnrissig, dass 35kW Motorräder nun für beide Prüfungen zugelassen sind. Ehrlich gesagt spinnen die im ASTRA nun komplett.

    aber nur gerade bei 35.0000 kw


  • aber nur gerade bei 35.0000 kw


    Die Original F650 und die neueren G650 sind auf das Komma und unendliche vielen Nullen genau dort. Dazwischen hatten die Einzlinder F650 GS 37kW. Reine marketing geschichte. 37kW sah auf dem Papier besser aus, 35kW verkaufte sich mit A2 / A beschr. 35 kW besser.


    Oder meinst du das ASTRA spinnt nur bei 35kW :grinning_squinting_face: Nein, solange Doris die Ärmel dort drin hat spinnt das bei allen Temperaturen, Drehmomente, Kilometerstände und Leistungen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Dann gibts da noch die XT die immer 35.3 Kw hatte und seit 2 Jg 35.0 :grinning_squinting_face:
    Schade wird die nicht mehr gebaut :frowning_face: