Wichtig für die mit einem Lernfahrausweis beschränkt:
Änderung Prüfungsfahrzeuge Motorrad-Kategorie A
Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 01. Juni 2017
Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (beschränkt auf 35kW) | Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1 |
Prüfungsfahrzeuge Kategorie A (unbeschränkt) | Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen |
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Dann können Sie Ihren aktuellen Lernfahrausweis "Kat. A beschränkt" mittels Antragsformular in einen Lernfahrausweis "Kat. A unbeschränkt" umtauschen und erhalten somit die Möglichkeit, die praktische Führerprüfung "Kat. A unbeschränkt" zu absolvieren |