Die ominösen kantonalen Vermerke / Busse bei Nicht eintragen

  • Was muss er den machen damit man für Hebel eintragen 190 Franken verlangen kann? Nummer überprüfen, einbau überprüfen (was bei Hebeln ja ein enormer Aufwand ist),das Gutachten durchlesen und schnell das in den PC reinschreiben?
    Finde den Preis um die zwei Kleinigheiten einzutragen übertrieben.
    Aber die machen für alles so übertriebene Preise. Führerscheinentzug (nicht die Busse) kostet alleine schon 200.- damit sie die Karte und den LFA nehmen und 3 Monate später wieder zurückschicken.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • uuui...
    ich hab seinerzeit lediglich 90,- fürs eintragen vom lenker gezahlt... welcher eine ABE hat...
    nachdem vergessen hatte die lenkeruhr für die mfk wegzunehmen...
    also nochmals hin zum zeigen...
    darunter hatte sich die prüfnummer versteckt und angeblich hatte niemand so einen kleinen imbusschlüssel das sie in dem moment hätte wegnehmen können

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Soll doch mal einer mit einer Rechtsschutzversicherung solche Abzocke anfechten. Gebühren dürfen eigentlich nur den effektiven Aufwand decken. -> Der neue Fahrzeugausweis ist nur ein Ausdruck der bereits vorher erfassten und bezahlten Daten. Ein Stück Papier bedrucken kann wohl kaum Fr. 35.-- betragen. und die Fr. 90.-- für eine simple Kontrolle erscheint mir auch viel (wenn man zum Vergleich z.B.die MFK-Kosten mit allem drum und dran betrachtet). Quersubventionierungen sind eigentlich auch nicht erlaubt. Andererseits, dann ist streng genommen auch Schluss mit unentgeltlichen Auskünften vom SVA (siehe Luzern). Voraussetzung hierzu aber wiederum, es ist alles einsehbar, damit man sich selber schlau machen kann.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • 5min gucken...
    rein messbandholen...
    abe abgreifen...
    nachmessen noch mal 5min...
    5min an der kälte bibbern lassen...
    "wir schicken den neuen FZA zu"
    ..................................
    summa sumarum max 15min
    :pinch:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Andererseits, dann ist streng genommen auch Schluss mit unentgeltlichen Auskünften vom SVA (siehe Luzern). Voraussetzung hierzu aber wiederum, es ist alles einsehbar, damit man sich selber schlau machen kann.

    Das ASA 2b und die anderen Merkblätter gibt es ja nun zum Glück gratis https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/ : Durfte damals noch ganze 30 Stutz abdrücken :unamused_face: Und das StVA erledigt in der Tat sehr viele technische Anfragen pro Tag. Auch meist Gratis.

    In Zürich haben sie nebst diversen Gebühren auch einen Stundenansatz von 152 Fr./h https://stva.zh.ch/internet/siche…EBfahrzeug.html
    Auch eine Möglichkeit. Aber wenn man dem Hoschi zeigen muss wo das mit der Eignungserklärung/Katalog Hersteller im ASA 2b steht und der Unwissende dann noch, nach dem ich es ihm gezeigt und er es selber gelesen hat, beim Hallenchef nachfragen muss, geht halt das auch auf die Zeit und kostet Batzeli.

    summa sumarum max 15min

    Wären dann nach Stundenansatz max. 50 Franken. (Wenn er noch 5 Minuten Büro braucht)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Inkompetenz muss man nicht bezahlen. Man müsste halt mal einfach das Verwaltungsgericht darüber befinden lassen. Die erklären manchmal der Verwaltung, was im Gesetz steht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Vor allem frage ich mich warum er beim ABE 100.- verrechnet aber beim CH Blatt nicht, obwohl die in der gleichen Hierarchiestufe der Dokumente sind?

    Würde gerne aus Prinzip einen Einspruch machen.
    Werde jedenfalls die Rechnung der Gotte meines Sohnes zeigen, diese ist Juristin, und fragen was und ob man was machen kann. Update werde ich dann hier posten.

  • Vor allem frage ich mich warum er beim ABE 100.- verrechnet aber beim CH Blatt nicht, obwohl die in der gleichen Hierarchiestufe der Dokumente sind?

    Würde gerne aus Prinzip einen Einspruch machen.
    Werde jedenfalls die Rechnung der Gotte meines Sohnes zeigen, diese ist Juristin, und fragen was und ob man was machen kann. Update werde ich dann hier posten.

    Weil Switzerland nicht in EU ist, altes Haus. Zumindest, denke ich.

  • LOL

    Lass ich gelten, stimmt. Aber die effektive Mehrarbeit die der Prüfer dadurch erledigen muss...?