Die ominösen kantonalen Vermerke / Busse bei Nicht eintragen

  • Hallo zusammen

    Ich habe bei meinem Fahrzeugausweis diverse Zeilen unten links mit "kantonalen Vermerken". (Zahlenfolgen).
    Gibt es irgendwo eine Liste was diese bedeuten, oder wie findet man das raus?

    Würde mich interessieren, da zwei Sachen eingetragen sind, aber mehrere Sachen an meinem Motorrad nicht Original sind.
    Auspuff, Ritzel, Heckumbau... Und er wurde so gekauft frisch ab MFK. Kann aber ja sein dass die bei der Prüfung zB die Uebersetzung nicht gesehen haben oder sowas. Nicht dass ich Probleme kriege.

    Zweite Frage:
    Wenn man seine Brems- und Kupplungsgriffe mit ABE (V-TREC) NICHT eintragen liess und man erwischt wird, gibt es eine Ordnungsbusse oder muss man mit mehr rechnen?

    Lg Sam

  • Kupplungshebel muss man nicht eintragen. Bremshebel muss man. Siehe auch zu diesem Thema die ASA Richtlinie 2b https://asa.ch/wp-content/upl…2b_D/index.html

    Eine Ordnungsusse ist nicht vorgesehen. D.h. in der OBV findet man keinen entsprechenden Eintrag zu illegalen oder nicht genehmigten Umbauten https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#app1

    Das ist aber eher un- denn beruhigend. Wie man annehmen kann sind solche Sachen nicht gern gesehen und nicht erlaubt. Und was nicht erlaubt ist wird, wenn es doch gemacht und man dabei erwischt wird, bestraft.


    SVG Art. 93
    2 Mit Busse wird bestraft, wer:

    a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht;


    SVG Art. 16 Entzug der Ausweise

    2 Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen

    VTS Art. 219
    1 Ein Fahrzeug gilt als nicht vorschriftsgemäss, und Artikel 93 Absatz 2 SVG ist anwendbar, wenn:
    [...]
    c. bewilligungspflichtige Teile ohne Bewilligung angebracht sind;

    2 Es wird, sofern keine strengere Strafdrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer:
    [...]
    f. als Fahrzeughalter oder -halterin meldepflichtige Änderungen nicht meldet.


    StGB Art. 106 Busse


    1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (26. Juni 2017 10:35)

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Kann jemand aus Erfahrung sagen was die Polizei zu der Thematik sagen würde/könnte in der Regel?
    Der Mech, der mir den LD montiert hat, hat mir nichts davon gesagt, dass ich den LD eintragen lassen müsse, ich habe nicht mal soweit gedacht - da er ein offizieller Kawa - Vertreter ist hätte ich erwartet dass er das Thema mal anspricht, aber scheinbar ist das nicht der Fall gewesen.
    Und die Illusion, dass der "ABE Fötzel" reicht wenn er mitgeführt wird für die Bremshebel, ist zerplatzt.
    Aber ich erwäge ernsthaft es drauf ankommen zu lassen, da 45.- für den Ausweis, 100.- für die Verwaltung, und je Bauteil 90.- fürs eintragen zu bezahlen wären. Käme als auf 325.-!
    Ich denke auch nicht, dass beim "erwischt werden" vor der nächsten MFK (Januar 2019) direkt die vollen 10'000 CHF Busse ausgesprochen würden (bin nicht vorbestraft).
    325.- jetzt, oder eine eventuelle Busse in Kauf nehmen (wie hoch ist die Erfahrungsgemäss?) - was meint ihr?

    Ich bin wirklich nicht der Typ, der Gesetze bricht, aber sorry, hier sehe ich es nicht ein, handelt es sich doch sowieso um vom Profi angebrachte, zugelassene Bauteile. Auch wenns nicht legal ist, das ist mir klar.

  • Aber ich erwäge ernsthaft es drauf ankommen zu lassen, da 45.- für den Ausweis, 100.- für die Verwaltung, und je Bauteil 90.

    Die spinnen in Bern :verrueckt:

    Ich habe in Zürich für andere Bremsscheibe, Bremshebel, vorgezogene MFK, und einen halb versemelten Termin (war das erste mal ohne Motorrad dort :blush2: defekte Zylinderfussdichtung :unamused_face: ) weniger ca. 170 Stutz bezahlt.

    Aber bist du sicher? Gemäss dem https://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…C3%BCfung_d.pdf hier ist eine Änderung der Bremsanlage/Lenkung Pauschal 90 Franken und AFAIK ist da der neue Ausweis enthalten.

    Wie du ja im ASA 2b gelesen hast, kann man das Ritzel ohne Probleme auswechseln, wenn die Gesammtübersetzung sich um max. +/- 8% ändert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Kann jemand aus Erfahrung sagen was die Polizei zu der Thematik sagen würde/könnte in der Regel?


    Und die Illusion, dass der "ABE Fötzel" reicht wenn er mitgeführt wird für die Bremshebel, ist zerplatzt.

    Ich habe bei Kontrollen mit der Polizei mit dem "ABE Fötzel" für die Brems/Kupplungshebel nie Probleme gehabt. Die Interessieren sich eh für Auspuff und Reifen!!
    Die Dinger wurden einfach beim nächsten Vorführen eingetragen, musste jedoch dies vorher anmelden.

    :grinning_squinting_face: Pass auf, ich habe das Fenati-Syndrom :grinning_squinting_face:

  • Hoi RebelFazer

    Du scheinst dich mega auszukennen im Strassengesetz etc, habe ich schon aus diversen hilfreichen Beiträgen deinerseits entnehmen können (Merci an dieser Stelle und Daumen Hoch:)).

    Tatsächlich kam dies vom SVA Bern per Mail:

    - PRO BAUTEIL 90.-
    - je nach Eignungserklärung / Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle kommen noch 100.- hinzu (was auch immer das heissen mag?)
    - Die Kosten für den Eintrag im FZA "können sich" bis zu 45.- belaufen

    Was ist mit den 100? Wasndat?:)
    2 Zähne vorne weniger, sind das 8%? (resp- wie berechnet man das?)

    Nicht dass ich entweder beim erwischt werden eine meeeega Busse bezahle oder bei einem Unfall ev. eine Versicherung nicht zahlen würde, da das Fahrzeug quasi nicht für den Verkehr zugelassen ist mit den uneingetragenen Teilen.

  • - je nach Eignungserklärung / Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle kommen noch 100.-

    Was ist mit den 100? Wasndat?:)

    :ugly: Genial :klatsch: , einfach Topp. :arsch:
    Für den Bremshebel braucht es mindestens eine Eignungserklärung (was auch ein Katalog sein kann), mit einer Deutschen ABE übererfüllst du das (Siehe Rangfolge der Dokument in ASA 2b). Was man da gross verrechnen muss oder kann ist mir unklar. Aber die Kassen des Kantons Berns sind halt leer da wird man kreativ.

    [quote ='derjenigewelcher','RE: Die ominösen kantonalen Vermerke / Busse bei Nicht eintragen']

    2 Zähne vorne weniger, sind das 8%? (resp- wie berechnet man das?)
    [/quote]Original ist, ohne Garantie oder Gewähr, bei dir 17 vorne 39 hinten was einem Übersetzungsverhältnis von 39/17 = 2.294 entspricht 8% mehr sind 2.477, 8% weniger 2.124.

    Mit 15 vorne ist das Verhältnis 2.6 und damit die Änderung zu gross als dass es ohne Eintragung geht. 16 Zähne vorne würden gehen.

    Ob man ein 15er Ritzel eingetragen kriegt ist eine andere Geschichte. Da sie bei der MFK das Ritzel im Normallfal nicht anschauen bmerket man es nur auf dem Teststand oder der Probefahrt. Einmal an der gändertem Drehmoment das andere am evtl. bei 50km/h nicht mehr korrekt funktionierenden Auspuffklappensystem und deswegen zu lauten Töff.

    Ein nicht eingetragener Bremshebel bei dem die nötigen Papieren vorhanden sind ist das eine, eine Maschine mit veränderten Drehmoment und Lärmverhalten OHNE nötige Papiere das andere. Letzteres ist schlimmer.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (27. Juni 2017 13:30)

  • Der Auspuff und das Ritzel sollte eigentlich eingetragen sein, da MFK nach der Aenderung gemacht worden sind.

    Ich nehme mal an dass sind diese beiden Zeilen?


  • Sehr kryptisch. Keine Ahnung was dies bedeutet. Im Normallfal sind die Eintragung von Änderungen für Normalsterbliche, wie im vom siri verlinkten Diskussionsfaden MFK CODES lesbar.
    Da kannst Du nur beim Strassenverkehrsamt nachfragen um rauszufinden was sich dahinter verbirgt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich liebe die Bürokratie. Nächste Frage: Beim SVA wo der MFK gemacht wurde (Aargau) oder bei dem wo eingelöst wurde (Bern)? Denkst du nicht, dass die Ausrede:

    "Ich habe soeben erst montiert und rufe morgen an, um einen Termin zu machen fürs eintragen."

    nicht gilt?

  • Ich würde sagen Bern. Frage auch ob irgendwelche Eintragungen vergessen wurden und von Aargau nicht übernommen wurden. Kann passieren.

    Ich habe mir angewöhnt vor dem Wiedereinlösen oder Umschreiben immer zuerst eine Kopie vom alten Ausweis zu machen.

    Dein "Ausrede" geht vileicht nach 17 oder 18 Uhr und auch nur bei einer Kontrolle in deiner nähren Umgebung. Und auch dann gilt eigentlich, dass Du maximal von Zuhause zur MFK fahren darfst und sonst nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also, hab mal per Mail die Kryptischen Zeichen angefragt sowie ob die eingetragenen Sachen (Auspuff und Uebersetzung) übernommen wurden.
    Werde nachher korrekterweise die Teile eintragen lassen, so habe ich im Falle eines Falles meine Ruhe.

    Werde hier noch aufklären wegen den Codes.
    Lg sam und danke schonmal RebelFazer und alle anderen beteiligten

  • Also ich werde morgen mal anrufen um einen Termin abmachen für die Teileeintragung.

    Ich konnte aufgrund der Codes ein Ritzel der Firma "Acura" rausfinden (03p/fj2q). Acura ist eine Hondanahe japanische Teilefirma, manchmal gibts auf Ebay Ritzel von denen. Denke also dass das die Uebersetzung ist.
    Das andere weiss ich nicht, habe jedoch für den LeoVince ein Beiblatt.

    Muss man wenn man auf dem SVA ein Teil eintragen will ein Beiblatt mitbringen? Müsste dann für den Lenkungsdämpfer (Hyperpro CSC) noch eins ausdrucken nehme ich an - habe nur für die Griffe.

  • Die spinnen in Bern :verrueckt:
    Ich habe in Zürich für andere Bremsscheibe, Bremshebel, vorgezogene MFK, und einen halb versemelten Termin (war das erste mal ohne Motorrad dort :blush2: defekte Zylinderfussdichtung :unamused_face: ) weniger ca. 170 Stutz bezahlt.

    Aber bist du sicher? Gemäss dem https://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…C3%BCfung_d.pdf hier ist eine Änderung der Bremsanlage/Lenkung Pauschal 90 Franken und AFAIK ist da der neue Ausweis enthalten.

    Wie du ja im ASA 2b gelesen hast, kann man das Ritzel ohne Probleme auswechseln, wenn die Gesammtübersetzung sich um max. +/- 8% ändert.

    Habe mich nun durchgerungen und mich angemeldet, heute Termin gehabt.
    Der Herr war mega freundlich und es ging alles reibungslos über die Bühne.

    Kosten:

    - 35.- Neuer Fahrzeugausweis
    - 90.- Eintragung Lenkungsdämpfer
    - 90.- Eintragung Brems/Kupplungshebel
    - 100.- Bearbeitungsgebühr weil ich für den Lenkungsdämpfer zwar ein CH Blatt hatte, jedoch für die Brems/Kupplungshebel die ABE aus Deutschland.

    Ich frage mich ob ich die 100.- wohl zurückverlangen kann, da die ABE ja als hierarchisch ebenbürtiges Dokument gilt zu den Schweizer Papieren? Aber da es das SVA ist, werde ich wohl wie bei jeder Behörde den Kürzeren ziehn.

    Lg Sam