Scheinwerferglas abdunkeln erlaubt?

  • am einfachsten kommst wohl wenn du beim Stva nachfragst.....jeder Biker ist eigentlich froh um eine helle Leuchte und um das gesehen werden oder um mehr im Dunkeln zu sehen.

    Sei dir einfach dessen bewusst, Wenn du es abdunkelst, bedeutet dies auch weniger Licht was durch das Glas auf die Strasse leuchtet.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • jeder Biker ist eigentlich froh um eine helle Leuchte und um das gesehen werden oder um mehr im Dunkeln zu sehen.


    Leute denen Sicherheit egal ist, die ihr Bike nur zum zeigen haben nicht, helle Leuchten sind leider nicht alle :smiling_face:

    Muss jeder selber wissen

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • klar darfst du das scheinwerferglas abdunkeln, aber dann musst du alle anderen Lampen wie Blinker und vor allem die Bremsleuchte auch abdunkeln :patsch:

  • Hey ich habe leider Online auch nichts gefunden. Weiss jemand ob das in der CH erlaubt ist? Entweder mit Folie oder Edding

    Edding? Wieso nicht gleich mit Fingerfarben? :grinning_squinting_face:

    Da das Licht eh an sein muss ist es eine ziemlich unnütze Aktion.

    Es wird höchstens zu heiss im Lampengehäuse.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Mit dem Edding die Glühbirne anmalen und dann ein Sichtmäppchen von der Schule vorne über das Scheinwerferglass. Danach mit dem Tipp-Ex noch die Nummer besprenkeln und mit dem Stabilo Boss die Einragungen im Fahrzeugausweis gleich selber vornehmen. Die Blinker verschönert man mit dem Nagellack von der Schwester und wenn die Polizei blöd tut einfach sagen, man sei noch minderjährig, spätreif oder sonstwie nicht ganz Hugo und deswegen strafrechtlich unmündig, weswegen es einem so was von nicht interessiert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • hier mal kurz und schmerzlos

    Darfst du nicht

    Und verdammt nochmal.... Diese Sachen kannst du locker Google fragen. Der weiss Bescheid :patsch:

    Allerdings ist es ja auch amüsant, gewisse Antworten zu lesen. Weiter so! :thumbsup:

    Spoiler anzeigen

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Manchmal aber nur machmal, habe ich echt bedenken das einige leute die nötige intelligenz besitzen, ein motorrad fahren zu dûrfen. Asa und google, oder das strassenverkehrsamt selber kann in solchen sachen meist weiterhelfen, falls man a) den mut findet an zu rufen b) schreiben kann und google nutzen und c) auch noch lesen kann xD

    Aber wie oben erwähnt sind die antworten das eigentlich amüsante xD

  • Cronite, geht nicht darum das forum zu schliessen, sondern darum dass man mit gesundem Menschenverstand, eigentlich selber auf die Lösung kommen könnte. Oder hat jemand hier drin schon mal autos im öffentlichen Straßenverkehr entdeckt welche mit eding oder folien, die schweinewerfer angemalt/getönt haben? Folglich sollte es eigentlich logisch sein... finde zumindest ich. Gut ich bin auch staatlich annerkannter allesbesserwisser, googleexperte und strassenverkehrsamt experten kenner xD

  • Meines Wissens sind sämtliche Änderungen der Scheinwerfereinheit vom geprüften Zustand nicht erlaubt. Hingegen ist es im Automobiltuning populär Heckleuchten mit verdunkelter Abdeckung ("smoked") zu verbauen. Von aussen betrachtet sehen die Leuchten dann schwarz aus. Bei deren Kauf wird dann allerdings bereits darauf geachtet, dass sie für den Strassenverkehr zugelassen sind. Die darin verbauten LEDs leuchten einfach so viel heller durch das getönte Glas, dass es im Endeffekt aufs gleiche rauskommt. Die Super Duke hat beispielsweise die Rückleuchte in Smoked-Optik.

    Ich hatte mal in Betracht gezogen an der GS ein Schutzschild resp. Schutzgitter vor den Scheinwerfer zu montieren, aber soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, ist selbst dies nicht erlaubt.

    Ein weiterer Trend im Autotuning ist es, bei Projektions- oder LED-Scheinwerfern die nicht beleuchtungsrelevanten silbrigen Flächen des Innenehäuses schwarz zu folieren, um eine "böse" Optik zu erhalten. Bei einem schwarzen Fahrzeug sieht dies durchaus attraktiv aus. Allerdings zweifle ich daran ob dies zulässig ist da auch hier der ursprünglich abgenommene Zustand der Scheinwerfereinheit manipuliert wird. Bei den allermeisten Motorrädern wird es faktisch gar keine Flächen zum folieren geben, die nicht als Spiegel genutzt werden.

    Lass es lieber bleiben :winking_face: