wie hoch darf man Plombieren

  • Hey liebe Forum-Gemeinde


    ich hab da ma ne frage.

    Momentan fahre ich noch eine 50ccm (Aprillia Rs4) aber ich weiss jetzt schon das ich mit 18 eine Ninja Zx-6r fahren will...dass problem dabei is das die 94kw/131ps hat. Bei der Homepage von Kawasaki steht beim beschreib der Zx-6r "Mit 35kw kit ab 18 OK" heisst das das die dan plombiert ist und mit 18 kann man das "35kw kit" wieder entferne. Was mir auch sorgen macht (und ich noch nicht ganz verstehe) ist das neue gesetzt das es geben sollte. Darf ich dan noch so grosse maschinen Plombieren.
    Hoffe es gibt ein paar Leute die mir helfen können.

    Lg Robin alias:xXLooberXx

  • Hallo,

    Zu deiner Frage: Blombiert heisst so viel wie nur 35kw Leistung. Diese darfst/musst du so von 18 bis 20 fahren (2 Jahre A- Führerschein), momentan hast du "nur" den Führerschein A1.
    Zum Gesetz: es dürfen nur noch Maschinen gedrosselt werden, die MAXIMAL das doppelte der Leistung haben, sprich 70kw. Dabei gibt es, soviel mir ist, eine Klausel, die nur von Neuzulassungen redet (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege!). Somit: für dich durchgefallen, da sie zuviel Leistung hat
    (Achtung, Gesetz noch nicht in Kraft, darum noch möglich, nur wie lange, dass ist die Frage)

  • .... und nicht rumjammern.... immerhin gab es ne Steigerung von 25 auf 35 Kw und wir mussten früher noch zwei Jahre ne schnöde 125er fahren. Zudem ist der direkte Einstieg in die Königsklasse (Supersportler) für die meisten (nicht allen!) der falsche Weg :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Also erstens nennt sich das normalerweise schlicht Drosseln und nicht Plombieren.

    Technisch kann man das auf verschiedene Arten lösen: z.B. ein anderes Steuergerät, einen Anschlag am Gaszug so dass man nicht so weit aufdrehen kann, einen Stopfen im Luftfilterkasten etc. (auch Kombinationen davon) Dabei geht weder der Motor noch das Motorrad kaputt und mann kann alles rückgängig machen.

    Rechtlich gibt es zwei Seiten:
    1. Welche Motorräder kann man Drosseln
    2. Welche Motorräder dürfen gedrosselt gefahren werden.

    Zu 1)
    Grundlage dazu ist Art. 145a VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…ndex.html#a145a

    Zitat


    Motorräder ohne Seitenwagen nach Artikel 14 Buchstabe a mit einer Motorleistung von über 11 kW, aber nicht mehr als 35 kW sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von über 0,1 kW/kg, aber höchstens 0,2 kW/kg dürfen nicht von einem Motorrad abgewandelt sein, dessen Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist.

    und
    Art. 222o Abs. 13 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…ndex.html#a222o

    Zitat


    Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, können bezüglich Artikel 145a über die Abwandlung aus Fahrzeugen höherer Motorleistung nach bisherigem Recht erstmals zum Verkehr zugelassen werden.


    Zu 2)
    Hierzu gibt es in der Schweiz zur Zeit keine Beschränkung, d.h. mit A beschränkt auf 35kW kann jedes Motorrad mit maximal 35 kW gefahren werden. Wie Du ja weist sind Änderungen geplant und stehen zur Diskussion (Siehe Revision der Führerausweisvorschriften 2017 (a.k.a OPERA-3))
    Wird Richtlinie 2006/126/EG streng nach Buchstaben in das Schweizer Recht übernommen, so kann man mit Kategorie A2 nur noch Motorräder nach Art. 145a VTS führen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!